Eine politisch korrekte Stellungnahme: „Für Freiheit in Forschung und Lehre“ publizierte die „Forschungsstelle für interkulturelle Studien der Universität zu Köln.Wie nicht anders zu erwarten plädiert diese Stellungnahme für eine Begrenzung der wissenschaftlichen Freiheit aus dem Geiste der Politischen Korrektheit heraus. Aber erstaunlicherweise stieß das in der FAZ, im permanenter Wettkampf mit der TAZ und der Süddeutschen um den Titel der bestkorrekten Zeitung nicht auf Gegenliebe. In einem Gastkommentar: „Flucht vor Argumenten“ (28.11.2020) wird diese wissenschaftsfeindliche Stellungnahme fundiert kritisiert.
Die Intention dieser Stellungnahme wird so erfaßt: Worum geht es? „Offenkundig darum, Forschungsfragen und Argumente aus den Universitäten zu verdrängen, die nicht mit ihrer Weltanschauung im Einklang stehen. Die in Anschlag gebrachte Begründung lautet: Grenzen der Freiheit sind notwendig, um Diskriminierung und menschenverachtende Äußerungen zu bekämpfen und dergestalt die Menschen- und Grundrechte zu verteidigen.“ Wissenschaftliche Fragen und Ergebnisse sind jetzt nur noch Äußerungen, die eventuell diskriminierend oder menschenverachtend sind. Solche Äußerungen sollen aus dem wissenschaftlichen Diskurs ausgeschlossen werden.
Da kommt mir eine Idee: Wie wäre es mit der Behauptung, daß es der Würde des Menschen widerspräche, zu lehren, der Mensch stamme irgendwie vom Affen ab und es widerspräche auch der Menschenwürde die Aussage, daß nicht die Sonne sich um ihn drehe, denn schließlich sei er die Krönung der Schöpfung? Diese Aussagen würden aber sicher nach dem Urteil dieses Papieres nicht menschenverachtend sein.
Welche Aussagen sind dann menschenverachtend und diskriminierend? Es wird Klartext geredet. Diese 2 Beispiele der Diskriminierung werden angeführt: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ und „Das Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung“. Ergo: „Kritik am Islam und an spezifischen islamischen Praktiken wird auf diese Weise in den Rang einer Menschen- und Grundrechtsverletzung erhoben.“ Die Religionskritik, einst das Paradepferd der Aufklärung und der vorurteilsfrei forschenden Wissenschaft wird nun als eine Grundrechtsverletzung qualifiziert, aber natürlich nur, wenn die islamische Religion kritisiert wird.
Es gäbe „vulnerable Gruppen“, die durch wissenschaftliche Äußerungen sich verletzt fühlen könnten. Solche Äußerungen müßten nun aus dem Diskurs der Wissenschaften exkommuniziert werden. Einfacher gesagt: Die Politische Korrektheit legt die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit fest. Natürlich ist dann das Deutsche Volk keine „vulnerable Gruppe“, sodaß auch fernerhin die Deutschen als „Köterrasse“ beurteilt werden. Aber Asylanten und Homosexuelle sind so empfindsame Menschengruppen, daß sicher auch hier die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt werden muß im Geiste dieses Zensurvotums.
Schlußendlich muß es doch etwas befremden, wenn Wissenschaftler so vehement eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit einfordern. Aber vielleicht gründet sich das auch aus den Eigentümlichkeiten ihrer Disziplin der „kulturellen Studien“, die eben so sehr ideologisch durch die Vorgaben der Politischen Korrektheit determiniert sind, daß sie der rauhen Luft freien wissenschaftlichen Denkens und Argumentierens nicht aussetzbar sind. Ihre Unwissenschaftlichkeit würde sich da zu offensichtlich offenbaren.
Eigentlich müßten die Fragen, ob die Kopftuchtragepflicht für islamische Frauen eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Freiheit ist und ob der Islam in die Deutsche bzw europäische Kultur integrierbar sei, ja Fragen des wissenschaftlichen Diskurses sein, der dann mit wissenschaftlichen Argumenten zu führen sein, aber genau das soll nun untersagt werden- vielleicht, weil man sich nicht sicher ist, ob sich dann die politisch korrekten Vorgaben als wissenschaftlich fundiert erweisen können oder nur als ideologische Dogmen, die zu glauben sind, weil sie nicht verifizierbar sind.
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