Samstag, 6. Februar 2021

Irritationen:Die Sterbenden, von der Kirche alleingelassen in den Zeiten der Coronaseuche?

Irritationen:Die Sterbenden, von der Kirche alleingelassen in den Zeiten der Coronaseuche?



Dies Narrativ ist seit der Bejahung der staatlichen Schutzmaßnahmen in dem Munde so manches Kirchenkritikers. Hat die Kirche hier so also versagt? Es ist nun noch nicht der Zeitpunkt gekommen, um abschließend das kirchliche Verhalten in dieser Causa zu bilanzieren, denn die Coronazeit ist noch nicht vorbei, erst am Ende kann sachgemäß resümiert werden.

Deshalb beschränke ich mich auf ein paar Punkte.

1.Das wichtigste Amt der Kirche für die Verstorben ist die Darbringung des Meßopfers für den Verstorbenen. Da zwar das Abhalten öffentlicher Gottesdienste zeitweise untersagt war, aber nie das Messelesen, konnte die Kirche bis jetzt in den Coronazeiten diese ihre Aufgabe erfüllen. Wenn dann gelegentlich behauptet würde, es hätte kein Seelenamt zelebriert werden können, beruht dies auf einem fatalen Irrtum, daß das Seelenamt primär für die Trauernden und nicht in erster Linie für den Verstorbenen gelesen wird. Wer heute eine Messe für einen Verstorbenen stiftet und die irgendwohin nach Afrika weitergegeben wird, damit dort sie gelesen wird und die Kirche da das Meßstipendium erhält zur Finanzierung der dortigen Kirche, der beklagt sich ja auch nicht darüber, daß er dann an dieser gelesenen Messe nicht teilnehmen kann.

Zudem berichtet uns 2.Makkabäer 12: Das Sühnopfer für die Toten, daß die frommen Soldaten für ihre gefallenen Kameraden in Jerusalem durch dortige Priester das Sühnopfer darbringen ließen, damit sie auch als Gerechte von den Toten auferstehen werden, ohne daß sie selbst an diesem Sühnopfer teilnehmen konnten, standen sie doch im Kampf. Die Coronazeit ist so auch für die Kirche eine Chance zur Rückbesinnung auf das Wesentliche, daß ihr erstes Amt für Verstorbene das Messelesen für sie ist. Für die Gültigkeit dieser Sühnopfermesse ist nun aber die Beteiligung der Trauernden oder der Gemeinde nicht konstitutiv.



2.Wie sieht es nun mit dem Sterbesakrament und der Möglichkeit einer Letztbeichte bei Sterbenden aus? Hier muß deutlich gesagt werden, daß um des Seelenheiles willen die Kirche auf die Spendung dieser 2 Sakramente nicht hätte verzichten dürfen. Die hl. Kommunion dagegen kann auch ein Sterbender noch geistlich empfangen und darum könnte auf die sakramentale Nießung verzichtet werden. Es muß aber konzediert werden, daß in der Kirche selbst diese 2 Sakramente so entwertet worden sind, daß es nicht wundert, wenn auf ihre Spendung verzichtet wird. Die Transformation des Sterbesakramentes, der letzten Ölung zu einer „Krankensalbung“ hat dies Sakrament eben entwertet und läßt es auch für den Sterbenden als überflüssig erscheinen, weil er keine Heilung mehr erwartet.Über das faktisch außer Gebrauch geratene Sakrament der Beichte braucht nichts mehr geschrieben werden, zu offenkundig ist hier sein Vergessen. Es leuchtet aber nicht ein, warum die Spendung dieser 2 Sakramente, der letzten Ölung und der Beichte nicht so gestaltet werden kann, daß eine Infektion nach menschlichem Ermessen fast ausgeschlossen werden kann.



3.Wie sieht es denn nun generellere mit dem Vorwurf des Alleingelassenwordenseins aus, daß die Kirche Kranke und Sterbende nicht besuchte, oder daß Sterbende allein sterben mußten? Hier muß prinzipieller gefragt werden, was es denn heißt, zu sterben. Sterben bezeichnet den Prozeß der Loslösung der Seele vom Körper, der Tod ist dann eingetreten, wenn die Seele sich ganz vom Körper abgetrennt hat. Es ist nun theologisch zu fragen, was getan werden kann, um der Seele diesen Ablösungsprozeß zu erleichtern und welche Hilfe sie der Seele gewähren und leisten kann, damit sie von Gott in den Himmel aufgenommen wird.

Die heutige Seelsorge kapriziert sich stattdessen viel zu sehr um die um den Sterben Trauernden, seinen Verlust Beklagenden.So muß hier noch einmal gesagt werden, daß das wichtigste Amt hier das Messelesen für den Verstorbenen ist und die Bitte an die Angehörigen, für den Sterbenden bzw Verstorbenen zu beten! Ja, die Vorstellung, von Verwandten und Freunden umgeben zu sterben, so menschlich empfunden das auch als ein gutes Sterben erscheint, ist für den Sterbenden selbst problematisch, hält ihn die so gezeigte Verbundenheit mit ihm fest und erschwert so der Seele die Loslösung vom Körper. Es wird manchmal erzählt, daß der Sterbende erst sterben konnte, nachdem die Verwandten und Freunde vom Sterbelager hinweg komplimentiert wurden von erfahrenem Krankenhauspersonal, weil nur alleingelassen der Patient loslassen und sterben kann.

Christlich gesehen stirbt kein Gläubiger allein, weil er in dem Augenblick der Loslösung der Seele von seinem Körper auf die Fürsprache der Mutter Gottes vertrauen kann, die ihr Kind gerade in der Todesstunde nicht verläßt und so auch auf seinen Schutzengel, daß er ihn in den Himmel führen wird. Es gibt Augenblicke im Leben, wo wir wirkliche Hilfe und einen effektiven Beistand nur noch vom Himmel erwarten und erhoffen können. Aber der vergißt uns nicht. Es wäre gerade jetzt so die Aufgabe der Kirche, im Eingeständnis ihrer Unzulänglichkeit, Sterbende zu begleiten, auf diese wahre Hilfe zu verweisen und auf die Kraft des Sterbesakramentes und der Möglichkeit, auf dem Sterbebett noch einmal zu beichten und so gut bereitet, den Heimweg antreten zu können, denn Sterben heißt, heimgerufen zu werden. Diesen Heimweg sollten wir aber gut präpariert antreten. Darum betet der Christ ja um eine gute Sterbestunde, daß er die Sakramente empfangen kann und daß für ihn gebetet wird und hl. Messen gelesen werden.





 

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