Sonntag, 10. September 2023

Kann der Katholische Katechismus Irrtümer enthalten? Eigentlich nein aber was,wenn doch?

Kann der Katholische Katechismus Irrtümer enthalten? Eigentlich nein aber was,wenn doch?


Aus theologischer Sicht ist ein Irrtum in dem gültigen Katechismus ausgeschlossen.In ihm lehrt ja die Kirche, was die verbindliche Wahrheit ist. Vielen, denen so manches des im Katechismus Geschriebenem mißfällt, wollen das nicht wahrhaben, denn für sie gilt: Nur was uns oder gar den Meisten unangenehm ist, kann nicht wahr sein. Aber was tuen, wenn der Katechismus objektive Irrtümer enthält?

In der Auslegung des „Vater Unsers“ (2846) steht geschrieben zur Bitte: „Und führe uns nicht in Versuchung“: „Es ist nicht einfach,den den griechischen Ausdruck,der so viel bedeutet wie>laß uns nicht in Versuchung geraten< oder >laß uns ihr nicht erliegen> in einem Wort wiederzugeben.“


Diese Aussage ist eindeutig falsch. Das Verb, das hier als „Ausdruck“ bezeichnet wird, ist eine Form des Verbes: hineintragen. Es ist vom griechischen Text her unmöglich, auf die hier vorgeschlagene Übersetzung zu kommen. Die Vulgata übersetzt völlig richtig: „Et ne nos inducas in tentationem“: „inducas“ = hineinführen. Wörtlicher wäre so zu übersetzen: und trage uns nicht in die Versuchung hinein.

Der Katechismus versucht nun, diese eindeutige Falschübersetzung durch das Zitiern von Jak 1,13 zu legitimieren: „Denn Gott kann nicht in die Versuchung kommen,Böses zu tun,und er führt auch selbst niemand in Versuchung.“ Es ist nun eine Aufgabe der Theologie zu erklären, wie beide Aussagen, die Jesu Christi und die des Jakobusbriefes gleich wahr sein können, aber es ist illegitim, diese „Vater Unser“ Bitte falsch zu übersetzen, zumal das griechische Verb eindeutig: hineintragen bedeutet und auf keinen Fall ein Zulassen meint.


Mein Lösungsvorschlag: Im Jakobusbrief ist gemeint: Gott führe uns nicht so in eine Versuchung, daß wir urteilen könnten: Wir sündigten, weil wir als Menschen nicht einer Versuchung durch Gott widerstehen können, sodaß Gott der Urheber unserer Sünde sei.Gott tut nichts Böses: Er ist nicht der Urheber unseres Inversuchungfallens, denn das sind wir selbst, die wir der Versuchung durch Gott freiwillig nachgeben.


Ein zweiter Irrtum des Katechismus ist nun nicht so offensichtlich, aber in der Causa des Inzests wird eine Position vertreten, die man als Christ unmöglich vertreten kann. Der Inzest sei Unzucht und so eine schwere Sünde. (2388)


Kann diese Lehre wahr sein? Überprüft werden so deshalb ihr Wahrheitswert. Stellen wir uns die Kinder Evas und Adams vor, der Übersichtlichkeit willen eine junge Frau und einen jungen Mann. Die Frau: Eigene Kinder möchte ich! Der Mann: Dein leiblicher Bruder bin ich, Also dürfen wir keine Kinder erzeugen, denn das wäre Inzest,d.i eine schwere Sünde. Die Frau: Aber alle Männer, die es gibt, sind meine leiblichen Brüder! Der Mann: Ja, wir dürfen uns nicht fortpflanzen, denn wir könnten das nur, wenn wir schwer sündigten! Also: Gottes Wille müßte es dann gewesen sein, daß zwar Adam und Eva Kinder erzeugten, daß dann aber deren Kinder nicht mehr heiraten durften,keine Kinder bekommen konnten und somit wäre die Menschheit,kaum erschaffen mit dem Tode des letzten Kindes Evas und Adams ausgestorben. Alle Menschen danach hätte es nach Gottes Willen nicht geben dürfen und uns schon gar nicht mehr.


Also kann der Inzest nicht immer eine schwere Sünde in dem Urteil Gottes sein,denn sonnst hätte Gott das Aussterben der Menschheit nach dem Absterben der Kinder Evas und Adams wollen müssen. Dieser Inzest war also im Urteile Gottes keine Sünde, weil nur durch ihn das 1.Gebot Gottes: Seid fruchtbar, mehret Euch!, erfüllt werden konnte.


Zur Veranschaulichung:Gesetz den Fall, ein Sankafahrer transportiert einen Schwerstverletzten in das nächstgelegende Spital. Höchstgeschwindigkeit: 60 km. Muß sich der Sankafahrer an diese Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung halten, auch wenn er ob der Straßenverhältnisse und der Einschätzung seiner Fahrfähigkeiten sich ein schnelleres Fahren zutraut,um den Verletzten so schnell wie möglich in das Spital zu bringen? Das Urteil ist klar: Er darf schneller fahren. Aber warum? Die Intention der Straßenverkehrsordnung ist die, den Verkehr so zu regeln, daß möglichst sehr wenige Unfälle geschehen,isb keine Unfälle mit Personenschäden. Dieser Intention dient diese Geschwindigkeitsbegrenzung:60 km. Wenn nun der Sankafahrer diese Bestimmung einhielte, verstieße er gegen die Intention dieser Höchstgeschwindigkeitslimitierung, da er so das Überleben des Schwerstverletzten gefährdete. Indem er dieser Einzelbestimmung abstrakt gehorcht als einer Bestimmung für sich,losgelöst von der Intention des Gesamtregelwerkes der Straßenverkehrsordnung , verstößt er gegen diese Ordnung. Nur das Ganze ist das Konkrete. So verstießen die Kinder Evas und Adams auch gegen die Intention der Moral- und Eheordnung Gottes, wenn sie abstrakt dem Einzelgebot des Inzestverbotes gehorcht hätten. Ein Inzest ist also dann keine Sünde, wenn nur so eine Fortpflanzung als die Erfüllung des 1.Gebotes Gottes möglich ist.


So muß die Lehre des Katechismus in dieser Causa als ein Irrtum beurteilt werden! Nur, wie können so gewichtige Irrtümer in den Katechismus geraten? Die Kirche ist wohl kränker als wir es allgemein annehmen!

 

1 Kommentar:

  1. Zitat aus dem "Grundkurs zum Glauben" von P.v.Briel:
    "Beachten wir, dass es sich bei dem Schöpfungsbericht um einen theologischen Text handelt und akzeptieren wir die Textgattung, die Methode und Aussageabsicht, so können wir feststellen, dass der Schöpfungsbericht theologische Aussagen machen wollte - und nicht auf die naturwissenschaftliche Frage eingeht, auf welche Weise die Welt entstand"

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