Donnerstag, 13. Mai 2021

Eucharistie für alle oder die Verramschung des Leibes Christi

 

Eucharistie für alle oder die Verramschung des Leibes Christi

DBK-Vorsitzender sieht Gewissen der Gläubigen als entscheidend. Bätzing: Keine allgemeine Einladung zur Interkommunion beim Kirchentag“ So faßt Kath de (11.5.2021) die Stellungnahme des Präses der Deutschen Bischofskonferenz zur Zulassung von Protestanten zum Empfang der hl. Kommunion zum „Ökumenischen Kirchentag“ zusammen. Konkreter sagt er, es ginge um die Frage, „wie wir mit der persönlichen Gewissensentscheidung einzelner katholischer oder evangelischer Christen umgehen. Für mich gilt, dass ich eine solche Entscheidung respektiere und die Kommunion spende, wenn jemand hinzutritt, der glaubt, was wir Katholiken glauben, und im Glauben an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi den Leib des Herrn empfangen möchte.“

Diese Formulierung hat es nun wirklich in sich.Wenn ein evangelischer Christ glaubt, die Kommunion in einer Eucharistiefeier empfangen zu dürfen, dann darf er das, weil der die Kommunion austeilende Priester diese Gewissensentscheidung des Protestanten zu respektieren habe. Das heißt für die Praxis, daß jedem Protestanten die Kommunion auszuteilen ist, bloß weil er sie begehrt! So wird der Leib Christi wirklich zur bloßen Ramschware.

Nun verkomplifiziert sich diese Causa aber, denn nun wird eine Bedingung für den Empfang angegeben: wenn er glaubt, was wir Katholiken glauben. Was wir Katholiken glauben ist der Katholische Glaube; dem zufolge müßte der Protestant ein gläubiger Katholik sein, der aber trotzdem noch in einer evangelischen „Kirche“ Mitglied ist.

Jetzt stellt sich die Frage, wie das folgende „und“ zu verstehen ist:addidativ oder explikativ? Ein addidatives Verständnis ergibt hier aber keinen Sinn, den der Glaube an die Realpräsenz Christi in den konsekrierten Elementen gehört wesentlich zum Katholischen Glauben und ist so nicht etwas ihm Hinzufügbares. Sollte das „und“ nun erklärend gemeint sein,so müßte daran festgehalten werden, daß der katholische Glaube bezüglich der Eucharistie nicht reduzierbar ist auf den Glauben an die Realpräsenz Christi, denn er beinhaltet auch den Glauben, daß daß Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt wird (Trienter Konzil, Kanones über das Sakrament der Eucharistie: Dort heißt es „Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbleibe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet- und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung-der sei mit dem Anathema belegt.“(DH 1652) Damit ist eindeutig die lutherische Lehre von der Realpräsenz Christi im Abendmahl als unvereinbar mit der katholischen Lehre verurteilt. Nur an eine Realpräsenz Christi zu glauben, ist somit keine hinreichende Bestimmung des katholischen Glaubens an die Eucharistie.

Zudem beinhaltet dieser Katholische Glaube den Glauben, daß die Eucharistiefeier ein wirklich Gott dargebrachtes Opfer ist: (DH 1751) „Wer sagt, in der Messe werde Gott kein wahres und eigentliches Opfer dargebracht, oder daß die Opferhandlung nichts anderes sei als daß uns Christus zur Speise gegeben werde, der sei mit dem Anathema belegt. Das ist eindeutig: Zum Katholischen Glauben gehört konstitutiv der Glaube, daß die Kirche Gott das Meßopfer darbringt; dies zu verneinen ist unvereinbar mit dem Katholischen Glauben.

In dieser Aussage wird also in unzumutbarer Weise die Lehre der Kirche über das Altarsakrament verkürzt formuliert. Der Glaube nur an die Realpräsenz Christi kann so auf keinen Fall als ausreichend für den Kommuinonempfang angesehen werden.

Offenkundig wird so hier der Leib und das Blut Christi zur Ramschware herabgewürdigt, die jeder bekommen kann, wenn er sie nur haben will. Weil eben die Eucharistie kaum wer noch haben will, verramscht man sie eben als unverkäuflichen Ladenhüter.

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