Mittwoch, 20. April 2022

Befremdliches der christlichen Gefangenenseelsorge angesichts der päpstlichen Vorliebe für Gefängnisauftritte oder eine Motivationshilfe zur Krimnalität

Befremdliches der christlichen Gefangenenseelsorge angesichts der päpstlichen Vorliebe für Gefängnisauftritte oder eine Motivationshilfe zur Krimnalität


Die Vorlesung: Einführung in die Pastoraltheologie zur Thematik der Gefangenen-seelsorge enthält so viel Absonderliches, aber für das heutige christliche Verständnis Spezifisches, daß sie eine kleine Betrachtung erheischt.(Einführung in die Pastoraltheologie 10.Sitzung, 17.6. 2015 – im Internet auffindbar):

Was ist ein Gefängnis? Mit dieser Frage beginnt die Erörterung der Gefangenen-selsorg. „Gefängnis: gesicherter Ort, wo Personen aufgrund obrigkeitlicher Anordnung zwangsweise festgehalten werden; das Gewaltprivileg des Staates wird genutzt, um weiteren Schaden zu verhindern.“

Die Wortwahl sagt schon viel aus: „obrigkeitliche Anordnung“ dazu fällt wohl jedem spontan die Vorstellung des Obrigkeitsstaates ein, etwas, das es in vormodernen Zeiten noch gegeben hatte, aber jetzt nur noch als etwas erscheint, was nicht sein soll. Das „Gewaltprivileg“ des Staates, statt vom Gewaltmonopol des Staates zu sprechen, verdüstert das hier mit wenigen Worten gemalte Szenario noch mehr: Privilegien sind doch etwas,was es seit der Französischen Revolution nicht mehr geben darf. Die Ideologie des Egalitarismus verbietet geradezu Privilegien. Der Zweck der Inhaftierung soll dann darin bestehen, „weiteren Schaden zu verhindern“. Die jetzt Inhaftierten haben also irgendwie einen Schaden angerichtet und sie werden eingesperrt, damit sie keinen weiteren Schäden anrichten.

Also, wenn ein Ehemann seine Ehefrau ermordet hat, wird dieser „zwangsweise festgehalten“,damit er nicht noch einmal eine (Ehe)Frau ermordet. Das kann nur als eine Persiflage auf den Rechtsstaat angesehen werden. Es fehlt jegliches Verständnis für die Gerechtigkeit, die eine Bestrafung von Verbrechern verlangt. Dem korrespondiert die völlige Verharmlosung der Kriminalität, daß hier nur von erwirkten „Schäden“ die Rede ist. Dieser Pastoral“theologe“ würde also zu einer vergewaltigten Frau sagen:“Sie haben einen Schaden erlitten!“

So sehr dieser „Pastoraltheologie“ jegliches Mitgefühl für die Opfer von kriminellen Taten fehlt, so empfindsam mitfühlend verhält sie sich zu den inhaftierten Tätern:

Alles Persönliche bis zu den Kleidern wird den Gefangenen genommen, alles wird überwacht, der Tagesablauf wird durch andere bestimmt, soziale Kontakte werden kontrolliert - starken Persönlichkeiten bleibt einzig die psychische Freiheit.“

Dann heißt es lapidar: „Für die Bewältigung von Schuld spielt die Haft meist keine große Rolle.“ Eine Schuld sei also zu bewältigen. Meint das, daß der Gefangene erkennen sollte, daß er gar nicht schuldig ist an den „Schäden“ die er bewirkt hat? Wie wäre es da mit dem sozialromantischen Narrativ von einer traurigen Kindheit, die dazu führte, daß er als Erwachsener zum Mörder wurde und so nicht er, sondern die Gesellschaft mit ihrem Obrigkeitstaat verantwortlich für die begangenen Verbrechen ist?

Tat und Strafe als Ausgleich In einer Sichtweise , die die Umstände einer Tat unberücksichtigt lässt, wird nur die kriminelle Motivation gesehen; das Strafmaß müsste dann dem Schuldmaß entsprechen“. Daß eine kriminelle Tat eine Strafe verlangt, wird so diskreditiert. Diese Ausgleichsvorstellung verkenne nämlich die Umstände einer Tat. Beachtenswert ist hierbei, daß nicht von einer kriminellen Tat, einem Verbrechen geschrieben wird. Befremdlich ist auch der so insinuierte Eindruck, daß im Geiste eines Gesinnuungsstaates die Gesinnung des Täters und nicht seine Tat bestraft würde und dann unterließe man es gar noch, zu eruieren, wie denn diese „kriminelle Gesinnung“ in dem Täter entstanden sei, ob er denn für diese überhaupt eigenverantwortlich sei, ist wohl zu ergänzen.

Faktisch wird so jeder Strafcharakter einer Gefängnishaft abgelehnt und so soll die Haft nur noch der Verhinderung weiterer Schäden und der Therapie des Täters dienen.

Darum heißt es resümierend: „Dritte Ausgangsfrage ist heute ausschlaggebend: Wie ist der Mensch so geworden? Von der Psychoanalyse geprägtes Denken fragt nach Einflüssen, die das Rechtsempfinden gemindert haben, nach Schuldfähigkeit; so wird das Verhalten des Täters verstehbar; die Zeit im Gefängnis dient der Vorbereitung auf ein künftiges Leben ohne Straftaten. zwei Ziele von Freiheitsstrafen: Erziehung zu sozialem Verhalten und Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“


Damit wird das Strafmaß völlig entkoppelt von der Schwere eines Verbrechens: So könnte ein Mann, der seine Ehefrau ermordete, relativ bald aus dem Gefängnis entlassen werden, da es unwahrscheinlich ist, daß er noch mal seine Ehefrau, eine zukünftige umbringen wird und er durch eine Psychoanalyse über die Hintergründe seiner Tat aufgeklärt wurde und seine Schuld bewältigt hat, während dagegen die Therapie eines Berufseinbrechers sehr langwierig sich gestalten könnte.


Aber wie soll nun ein Seelsorger sich zu den „Gefangenen“ theologisch fundiert verhalten? „Gefangenenseelsorge heute Motivation und Zielsetzung
Vor Gott sind alle schuldig, diese Erkenntnis ist Basis der Gefängnisseelsorge; ein
Urteil über Gefangene steht allein Gott zu, der Seelsorger hat mit dem Gedangenen
solidarisch zu sein, da beide als Sünder vor Gott stehen.“

Die Solidarität mit den Gefangenen hat also im Vordergrund zu stehen! Ein einfacher Trick wird dazu angewandt, die Gleichsetzung von Sünde und Verbrechen. Weil jeder Mensch ein Sünder sei vor Gott sei jeder vor Gott auch ein Verbrecher. Verbrecher sollen dann zusammenstehen gemeinsam vor Gott. Mit der These, daß Gott allein ein Urteil über den Verbrecher= Sünder zustehe, soll dann der Rechtsstaat delegitimiert werden. Ihm stünde so kein Verurteilen von Verbrechern zu, sondern er müsse sich faktisch darauf beschränken, Täter zu inhaftieren, um weitere Schäden durch sie zu verhindern und die wichtigste Aufgabe ist dann das Therapieren der Täter.

Was darf also die Seelsorge nicht? „Ziel der Gefängnisseelsorge ist nicht, dem Verurteilten ein Gefühl für sein Versagen zu vermitteln (vgl. Erweckungsbewegung im 19. Jhd.“ Mit dem „Gefühl für sein Versagen“ ist die Einsicht in den Schuldcharakter und die Reue über die kriminelle Tat gemeint. Schuldgefühle sollen nicht erweckt werden. Eine Psychoanalyse soll wohl stattdessen helfen, die wahren Ursachen der Tat zu erkennen und den Analysierten dazu verhelfen, jetzt nicht mehr kriminelle Taten zu vollbringen. Statt der Erweckung von Schuldgefühlen muß „der Gefangene spüren können, dass der Seelsorger solidarisch mit ihm ist“.

Würden jetzt also Mißbrauchstäter der Kirche zu Gefängnisstrafen verurteilt, dürfen sie auf die Solidarität ihrer Gefängnisseelsorger rechnen, vertrauend darauf, daß sie da als Menschen wahrgenommen werden, die zwar Schäden angerichtet hätten, die aber dafür gar nicht verantwortlich seien, sondern ihr soziales Umfeld, die Kirche mit ihrer abstrusen Sexualmorallehre! Die Solidarität mit den Tätern ist so pastoraltheologisch das Gebot der Stunde. Darf nun vermutet werden, daß solch eine Pastoraltheologie Christen zum Sündigen und zu kriminellen Taten motiviert: Ich darf tuen, was ich will, immer wird man solidarisch zu mir halten?



 

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