Donnerstag, 31. August 2023

Kath de offenbart: Unser Rechtssystem ist rassistisch und muß so bekämpft werden um des christlichen Glaubens willen: Oder der Abfall vom Glauben

Es klingt sehr unglaubwürdig, aber die Kirchenasylpraxis wird in dem Kath de Artikel:“Kirchenasyl entscheidet für Relevanz der Kirchen“ vom 31.8.2023 als Mittel des Kampfes gegen das „rassistische, bürgerliche Rechtssystem“ Deutschlands propagiert! „Frage: Nun haben Geflüchtete in Deutschland aber kein uneingeschränktes Recht auf Asyl und Abschiebungen sind nicht grundsätzlich illegal. Warum sollten sich Kirchengemeinden also gegen dieses Rechtssystem stellen? Kern: Das bürgerliche Rechtssystem in Deutschland und Europa ist letztlich rassistisch und folgt zunehmend der Logik der Verwertbarkeit von Migration, sprich: Kommen sollen Fach- und billige Arbeitskräfte, alle anderen müssen elendig außerhalb der Mauern bleiben.“ Der Interviewte ist ein Mitarbeiter des „Ökomenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche NRW. Als solcher verunglimpft er nun das deutsche Rechtssystem als rassistisch. Sein Argument ist dabei simpel: Jeder Mensch habe das Recht, wenn er will, in Deutschland, so lang er will,zu leben. Das geltende Asylrecht soll so abgeschafft werden und ersetzt werden durch dies Bleiberecht für jeden, Demzufolge sei jede Abshiebung verwerflich, auch und gerade die legalen. Denn auch wenn ein Asylantrag in letzter Instanz abgelehnt wird, dürfe der so Abgelehnte nicht repatriiert werden, denn er habe ein Recht darauf, in Deutschland zu leben. Nun wird behauptet, daß die meisten, denen ein Kirchenasyl gewährt wird, „Dublin-Fälle“ seien, also Personen, die durch ein anderes als sicher geltendes Land in Deutschland illegal eingewandert sind. Die sollten dann in das Ersteinreiseland zurückgeführt werden, damit sie dort einen Asylantrag stellen. Das soll nun durch die Gewährung eines Kirchenasyles verhindert werden. Denn wer bei uns leben möchte, darf das auch, nur weil er bei uns und nicht in dem Ersteinreiseland der EU leben möchte. Deshalb müßten „Menschen vor legalen Abschiebungen zu schützen und sie in ihrer Autonomie zu stärken“ sein. Ja, vor nach dem Gesetz gerechtfertigten Abschiebungen müßten die Asylanten geschützt werden! Ginge es um den Schutz dieser Menschen vor politisch, religiös oder sonstwie begründeten Verfolgung, worum es dem Asylgesetz geht, dann wäre nichts dagegen einzuwenden, daß ein Asylant seinen Antrag in dem Ersteinreiseland Europas stellte. Aber diesem Kircheasylsvertreter geht es um etwas ganz anderes: Jeder soll das Recht bekommen, bei uns zu leben nur weil er hier leben möchte. Die Kirchen hätten nun den Auftrag, für dieses Recht zu streiten. Darum haben sie sich gegen das geltende Asylrecht zu stellen, denn dies Recht wäre ja nur ein Teil unseres ganzen rassistischen Rechtssystemes, das die Kirchen ablehnen und bekämpfen müßten. Deshalb haben sie das Kirchenasyl für rechtmäßig Abzuschiebende durchzuführen, um ihnen zu ihrem Bleiberecht zu verhelfen. Daß aus dem Evangelium ein solches Menschenrecht auf ein Leben in jedem Land, in dem ich leben möchte, deduzierbar sein könnte ist nun aburd. Denn existierte ein solches Recht wirklich, würde die Ordnung des Staates damit zerstört, denn zu dieser Ordnung gehört konstitutiv das Recht des Staates, zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern zu distinguieren. Dies Recht dem Staate abzusprechen wäre so, als würde man die Unterscheidung von der Ehefrau und der Nichtehefrau bzw des Ehemannes von von dem Nichtehemann für die Ordnung der Ehe abschaffen und erklären, daß jeder oder jede, wenn man nur wolle, auch als Ehemann oder Ehefrau zu einer schon bestehenden Ehe dazugehören dürfe. Die Ordnung der Ehe existiert nur durch die Differenz von den Zurehegehörenden zu den Nichtzugehörenden. Eine Ehe, in die jeder miteintreten könnte, wenn er nur wollte, wäre der Tod der Ehe. So stirbt auch jeder Staat, wenn in ihm jeder Staatsbürger werden kann, nur weil er es will. Politisch hätte eine solche Politik der offenen Grenzen, wie sie hier propgiert wird, in kürzester Zeit den völligen Ruin unseres Gemeinwesens zur Folge. Hier wird unmißverständlich dem deutschen Staat der Krieg erklärt mit dem Ziel seiner Vernichtung. Zig-Millionen würden unser Land so überschwemmen und den totalen Kollaps der Gesellschaft bewirken. Und das soll etwas mit dem christlichen Glauben zu tuen haben? Dafür wird diese Behauptung aufgestellt: „Das steht zutiefst im Widerspruch mit dem Evangelium und seiner Verheißung des guten Lebens für alle. “Der christliche Glaube verheißt das gute Leben aber nicht als ein irdisches sondern als ein rein jenseitiges und auch nicht für alle Menschen. Nein. Hier offenbart sich mal wieder eine völlige Verständnislosigkeit der christlichen Religion gegenüber. Faktisch wird hier ein rabiater Anarchismus propagiert, der den Untergang der ganzen europäischen Kultur zur Folge hätte! Daß das gute Leben, das das Evangelium verheißt dabei das des Wohlstandsbürgerlebens Deutschlands sein soll, stellt dabei den Gipfel der Perverion des christlichen Glaubens dar. Als Kollateralschaden bewirkte dann aber dieser Anarchismus, daß am Ende kein Deutscher und kein Asylant mehr in Deutschland gut leben könnte, weil das gesamte Sozialleben bei einer solchen Politik der offenen Grenzen kollabieren würde in kürzester Zeit.

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