Dienstag, 23. April 2024

Die Demokratie: die beste aller Staatsformen – aber wer schützt den Bürger vor ihr?Oder können die Menschenrechte Nichtmächtigen aberkannt werden?

 

Die Demokratie: die beste aller Staatsformen – aber wer schützt den Bürger vor ihr?Oder können die Menschenrechte Nichtmächtigen aberkannt werden?



In dem sehr gediegenen Kath-info Artikel: „Ein Grundrecht auf Abtreibung gibt es nicht“ Kath info 24.4.2024 heißt es: „In Frankreich soll in Zukunft Abtreibung ein Grundrecht von Frauen sein. Kürzlich hat eine überwältigende Mehrheit von Abgeordneten und Senatoren dafür gestimmt, „die Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“, in die französische Verfassung aufzunehmen. Das neue Verfassungsrecht auf Abtreibung sei ein „Meilenstein zum Schutz der Frauenrechte“, wie es die französische Kongresspräsidentin formulierte.“

Als Selbstverständlichkeit gilt heutigen Tages auch unter Katholiken, daß die Demokratie die beste aller Staatsformen sei.Dabei wird aber das Problem einer Verhältnisbestimmug der Demokratie zu den Menschen- und Bürgerrechten ausgeklammert.Diese Entscheidung des Französischen Parlamentes stellt uns unübersehbar vor Augen: Ganz demokratisch wird entschieden, daß das Menschenrecht auf Leben für die Kinder im Mutterleibe außer Kraft gesetzt wird und das stattdessen die Mutter das Recht zugeschrieben bekommt, darüber zu entscheiden,ob das Kind leben darf oder getötet werden soll. Bei der Todesstrafe wird von den Befürwortern gesagt, daß ein Mensch ob der Schwere seines Verbrechens sein Recht auf das Leben verwirkt hat, in Frankreich dürfen Mütter jetzt es als ihr Grundrecht ansehen, völlig unschuldige Kinder zu töten. Das evoziert die Frage: Wie sind die Menschenrechte der Kinder im Mutterleibe und überhaupt die aller vor der Demokratie zu schützen, wenn ganzen Menschengruppen ihre Grundrechte ganz demokratisch aberkannt werden können?

Denn in einer Demokratie gilt das als Recht, was durch ein demokratisches Verfahren der Staatsordnung gemäß als Recht bestimmt worden ist. Das sogenannte positive Recht, nicht im Sinne von positiv= gut sondern von ponere= setzen, stellen...definiert die Rechte und auch die Pflichten der Staatsbürger.Da nun dies neue Frauenrecht auf die Tötung des Kindes im Mutterleibe staatsrechtskonform beschlossen worden ist, gilt es als Recht.

Im Namen der christlichen Moral kann nun und muß sogar gegen dies Frauenrecht Einspruch erhoben werden, zumal es sehr leicht fällt, zu beweisen, daß es gegen die Gebote Gottes verstößt. Aber für den demokratischen Staat gilt,daß ein Gesetz auch dann rechtens ist, wenn es eindeutig gegen die Gebote Gottes und somit auch die Morallehre der Kirche verstößt. Für den säkularistisch sich verstehenden Staat ist die christliche Religion mit ihren Aussagen über das Erlaubte und Unerlaubte völlig gleichgültig. Wenn nun theologisch auf die Verbindlichkeit des Naturrechtes verwiesen wird, das selbstverständlich auch ein Recht auf die Kindestötung im Mutterleibe ausschließt, wird die Antwort eines Demokraten lauten: Auch das Naturrecht habe keine Bedeutung für den demokratischen Staat, denn für ihn gälte nur das als Recht, was demokratisch hervorgebracht worden wäre. Die Natur, wie auch Gott seien für den demokratischen Entscheidungsprozeß, was ein Recht sein soll und was nicht, keine legitimen Argumente. Der Wille der Natur oder der Wille Gottes seien eben keine demokratisch legitimierten Instanzen.

Aber die Grundrechte müßten doch gelten und sie dürften doch nicht durch staatliche Gesetze außer Kraft gesetzt werden können! Dies damit angezeigte Problem reduziert sich faktisch auf die Frage: Wer hat das Recht, ein demokratisch beschlossenes Recht als mit den Menschenrechten als vereinbar oder als unvereinbar zu erklären? Jedem Bürger steht zwar das Recht zu,subjektiv zu meinen, ein bestimmtes Gesetz widerspräche den Menschenrechten aber diese Meinung ist für die Rechtmäßigkeit eines demokratisch beschlossenen Rechtes gleichgültig.

Es können so prinzipiell nur 2 Instanzen dafür in Frage kommen: Demokratisch wäre das das Parlament, das die Gesetze beschließt, auch die Instanz ist, die die Menschenrechtsmäßigkeit eines Gesetzes prüft, sodaß gelten würde: Weil das Parlament ein Gesetz als kompatibel mit den Menschenrechten beurteilt hat, hat es auch als so qualifiziertes zu gelten. Das wäre vergleichbar mit dem Entscheid eines Fußballspielschiedsrichters, der entschieden hat, daß sei ein Tor und daß deshalb das Tor ein reguläres ist. Rechtsstaatlich wäre es, wenn ein Gericht, unabhängig vom Parlament das Recht besitzt, zu überprüfen, ob ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz mit den Grundrechten des Bürgers vereinbar ist oder nicht ist.Eine solche Autorität einem Gericht zuzuschreiben, stellt aber selbstredend eine Einschränkung der Demokratie dar, denn rein demokratisch müßte das demokratisch gewählte Parlament auch die Instanz sein, die prüft, ob ein Gesetz menschenrechtskonform sei.

Muß also die Demokratie eingeschränkt werden, um die Grundrechte des Menschen davor zu schützen, daß sie demokratisch legitim Menschen oder gar ganzen Menschengruppen aberkannt werden können. Frankreich, das Geburtsland der Menschenrechte und der modernen Demokratie stellt dazu eindeutig klar: Die Menschenrechte dürfen ganzen Menschengruppen aberkannt werden. Hierbei triumphiert so also unter der Maskerade der Demokratie das Recht des Stärkeren, Wehrlosen und Machtlosen ihr Lebensrecht aberkennen zu dürfen. Dies Recht des Stärkeren entspringt hierbei diesen 2 Komponenten, der Macht der Mehrheit und der Ohnmacht der Opfer dieser Entrechtung, der Kinder im Mutterleibe.

So pervers es klingt: Wenn Joseph Stalin mit einem demokratisch gewählten Parlament die Einrichtung von Arbeitsstraflagern für die Feinde der Revolution beschlossen hätte, wären die Archipel Gulags trotz ihrer vielen da zu Tode Gekommenen in Ordnung gewesen, sie wären dann ja demokratisch beschlossen gewesen! So liegt es aber in der Kompetenz jedes demokratischen Parlamentes, Feinden der Demokratie alle Bürgerrechte abzuerkennen und in einem Rechtsstaat wäre das auch möglich, wenn das Gericht, das Gesetze auf ihre Menschenrechtskomptibilität zu überprüfen hat, dem zustimmen würde,daß so die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen sei. Und wer legt fest, wer als Feind zu gelten habe? In der Demokratie das demokratisch gewählte Parlament, in einem Rechtsstaat müßte die Feinderklärung dann gerichtlich überprüft werden! Und das gilt nun als die beste aller denkbaren Staatsordnungen.  Aber der demokratische Staat bestimmt im Sinne Carl Schmitts(?),wer der "Feind" ist, dem der Staat die Bürger- und Menschenrechte aberkennen kann, ganz demokratisch!







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen