Donnerstag, 18. April 2024

Kann in der Katholischen Kirche alles geändert werden? Papst Franziskus Willkürregiment

 

Kann in der Katholischen Kirche alles geändert werden? Papst Franziskus Willkürregiment


Daß Papst Franziskus nicht nur von Kath de sondern auch von vielen andern Modernisieren der Kirche kritisiert wird, daß er in manchem an der Lehre der Kirche festhält, statt sie weiterentwickelnd modernisiert, ist bekannt und so wundert es auch nicht, daß die Erklärung: „Dignitas infinita“ als zu traditionalistisch ausgefallen bekritelt wird.

Aber der Standpunktkommentar vom 18.4.2024 sieht optimistisch in die Zukunft, denn Papst Franziskus habe doch selbst bewiesen, daß die Kirche eine als verbindlich erklärte Lehre außer Kraft setzen könne, daß also das aktuell ausgeübte Lehramt über der hl. Schrift, der Tradition und dem Lehramt stünde und so im Prinzip alles revidieren könne. Daß das so möglich ist, habe der Papst bewiesen, indem er gegen die Lehre der Kirche nun die Todesstrafe als mit dem christlichen Glauben unvereinbar erklärte!

Ursprünglich, 1993, wurde die Todesstrafe noch als Ultima ratio zugelassen, soweit "unblutige Mittel” nicht hinreichen, 1997 hatte Papst Johannes Paul II. in einer Revision des Katechismus festgestellt, dass es solche Fälle praktisch nicht mehr gibt. Pius XII. hatte 1952 noch erklärt, dass rechtmäßig zum Tode verurteilte sich selbst ihres Rechts auf Leben beraubt hätten, und im Katechismus von Pius X. stand 1908 noch klar, dass die Todesstrafe rechtmäßig sei. Pius IX. hat während seines Pontifikats im 19. Jahrhundert noch selbst Exekutionen genehmigt.“

Dem muß nur noch hinzugefügt werden, daß die hl.Schrift die Todesstrafe eindeutig bejaht,einmal indem Gott sie selbst vollzieht oder indem er andere mit ihrer Durchführung beauftragt und indem er dem Staate das Schwert gab, um damit auch die Todesstrafe zu vollziehen.Nicht nur die Kirche sondern auch der bedeutendste Philosoph der Aufklärung, Kant sprachen sich für die Legitimität der Todesstrafe aus.

Papst Franziskus demonstrierte nun tatsächlich mit seiner Verwerfung der Todesstrafe ein gefährliches Amtsverständnis, daß er als Papst über der Autorität der hl. Schrift, der Tradition und dem Lehramt stehend willkürlich neue Lehren diktieren kann.Der Papst gehorcht dabei ganz dem Zeitgeist,dem er die Lehre der Kirche vorbehaltlos unterwirft! Das macht allen Zeitgeistsurftheologen Hoffnung, daß unter der Parole des Weiterentwckelns jede bisher als wahr geltende kirchliche Lehre abgeschafft werden kann,nur daß Papst Franziskus von diesem Willkürrecht nicht genügend Gebrauch mache! Aber auch das macht eben Papst Franziskus Art des Regierens aus: Er kann eben auch Teile der Lehre der Kirche bejahen, statt sie abzuwickeln, er maßt sich aber auch an, sie, wo sie ihm nicht zusagt, willkürlich immer dem Zeitgeist folgend zu liquidieren.

Daß alles in der Kirche "weiterentwickelbar", das meint: abwickelbar sei, also als nicht mehr wahr verurteilt werden kann, präsumiert. daß  es  in der Kirche überhaupt keine Wahrheit als erkannte gibt. Die Verdemokratisierung der Kirche setzt voraus, daß nur als wahr gelten kann, was demokratisch hervorgebracht wird und erklärt gleichzeitig alles als wahr Anerkannte für jederzeit revidierbar, denn die Beschlüsse von Gestern  binden nicht die Jetzigen. Dächte man demokratisch,müßte ja das, was von allen zu allen Zeiten überall geglaubt wurde, von den Jetzigen anerkannt werden, weil es demokratisch so legitimiert ist, aber stattdessen wird den jeweils Jetzigen das Recht zugeschrieben, alles Frühere zu verwerfen,um das von ihnen Anerkannte als wahr gelten zu lassen, um somit alle Früheren ins Unrecht zu setzen. (Vgl zu dieser Causa: Chesterton, Orhodoxie)

Zusatz:

Die Entwürdigung des Menschen zeigt sich gerade in dem Nein zur Todessstrafe, daß die Ermordung eines Menschen als etwas so Geringfügiges angesehen wird, daß seine Sühnung nicht den Tod des Mörders verlangt um der Gerechtigkeit willen. Gerade weil Gott selbst um der Gerechtigkeit willen straft, ja zur ewigen Verdammnis verurteilt, hat auch der Staat um der Gerechtigkeit willen zu strafen, gerecht gemäß der Schwere des Verbrechens, der Norm der Gerechtigkeit als der Ausgewogenheit folgend.

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