Mittwoch, 29. Mai 2024

Was darf man als Staatsbürger sagen und was nicht man nicht sagen darf- ist ein Aufruf zum Töten Andersdenkender erlaubt? Ist im Kampf gegen den Feind alles erlaubt?

 

Was darf man als Staatsbürger sagen und was nicht man nicht sagen darf- ist ein Aufruf zum Töten Andersdenkender erlaubt?



Man möge sich dies Szenario versuchen vorzustellen: Auf einer Pro-Hamas- Demonstration in Deutschland würde ein Transparent hochgehalten: Juden töten. Vertreibt sie aus Palästina!“Kann man daran zweifeln,daß die Verantwortlichen dafür bestraft würden und daß alle Medien toben würden ob dieses Antisemitismus. Stünde auf dem Plakat: „Muslime töten. Muslime abschieben!“ würde auch sehr energisch eine Bestrafung der dafür Verantwortlichen gefordert. Alle gesellschaftlich relevanten Kräfte erklärten, daß so ein Transparent nie wieder in Deutschland gezeigt werden dürfe. Die Aufforderung zur Tötung von ganzen Menschengruppen sei ein Akt schlimmster Barbarei.

Aber was passiert, wenn auf dem Transparent geschrieben steht: „AfDler töten. Nazis abschieben!“? Das Internetmagazin „Compact“ informiert darüber am 28.Mai 2024:“Staatsanwalt: „AfDler töten“ nicht strafbar!“ Die Erklärung der Erlaubtheit dieser Parole stellt ein Meisterwerk der Sophistik dar. „AfDler töten“ sei als eine indikativische Aussage gemeint und so nicht strafbar: AfDler töten eben! Nur frägt man sich dann, wann dann irgendeinmal jemand von einem Parteimitglied der AfD getötet worden ist und gerichtlich verurteilt wurde. Mir ist kein einziger Fall bekannt, aber es ist so gewiß wie das „Amen“ in der Kirche,hätte ein AfDler irgendeinen Menschen getötet, das hätten die Medien weidlich ausgeschlachtet in ihrem antifaschistischen Kampf. Und selbst wenn ein Parteimitglied einen Menschen getötet hätte, was rechtfertigt dann diese Verallgemeinerung: „AfDler töten“.Das suggeriert doch, als wenn es zum Wesenscharakter eines AfDlers gehöre, zu töten. Aber all das ist eben erlaubt im politischen Kampf gegen die AfD.

Aber wie kommt das Gericht denn nun zu dieser Deutung, daß es sich hier um eine indikativische Aussage handle? Zwei Parolen pranken auf dem Transparent. Die zweite lautet: „Nazis abschieben!“ Das ist eindeutig nicht indikativisch gemeint, daß „Nazis“ für die Abschiebung von Menschen verantwortlich seien.Gemeint ist damit natürlich: Statt daß abgelehnte Asylantragsteller abgeschoben werden, sollen die „Nazis“ abgeschoben werden. Daß in einem Rechtsstaat es keine legitime Möglichkeit gibt, politisch Unerwünschte auszubürgern und dann ins Ausland abzuschieben, interessiert die Plakatschreiber nicht, Hauptsache, sie kämpfen gegen Rechts.

Aber der Parallelismus von: „Nazis abschieben“ und „AfDler töten“ legt es sehr nahe,daß in beiden Parolen die AfDler und die Nazis als Akkusativobjekte gemeint sind: Die Einen töten, die Anderen abschieben! Nur, damit diese antifaschistischen Aktivisten straffrei blieben, wurde diese Parole so verdeutet, als wolle sie sagen: AfDler sind Menschen, die andere töten. Nur es ist kein Fall bekannt, in dem ein AfD-Parteimitglied einen Menschen getötet hätte und schon gar nicht aus politischen Gründen. Ich bin mir 100 prozentig sicher, wenn ein AfDler einen Menschen aus politischen Gründen getötet hätte und er dafür gerichtlich verurteilt worden wäre,würde jetzt ein Verbotsverfahren gegen diese Partei schon längst eingeleitet worden sein.

Die Botschaft dieses Gerichtsurteiles ist eindeutig: Im Kampf gegen die AfD ist fast alles erlaubt: Der Aufruf zur Tötung von deren Parteimitgliedern und auch die Behauptung, AfDler wären Mörder und somit die Partei eine von Mördern. Warum verurteilen nun die gesellschaftlich relevanten Kräfte diesen Tötungsaufruf nicht?Und wenn er nicht als ein Tötungsaufruf gemeint sein sollte, warum protestiert man nicht gegen die Diffamierung von einer ganzen Menschengruppe als Mörder? Die indikativisch gemeinte Aussage: „Juden töten“ hätte ja eine weltweite Empörung provoziert und selbstverständlich würde diese Parole sofort verboten.

Als deutscher Staatsbürger darf man eben zur Tötung Mißliebiger aufforden,wenn das Rechte sind, aber das gilt auch nur für Rechtsstehende. Die Politik der Ausgrenzung von politisch Oppositionellen radicalisiert sich hier hin zur Tötungsforderung von ihnen und ist als noch politisch korrekt akzeptabel: Niemand protestiert, nur rechte Medien! 

Es sei noch an die Tochter des russischen rechten Philosophen Dugin erinnert,die einem Attentat zum Opfer fiel:Wie viele Gutmenschen bedauerten es doch, daß nicht der rechte Vater so getötet worden ist!  Die Menschenrechte gelten halt nicht für alle gleichermaßen.




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