Samstag, 4. Mai 2024

„Politikerrufe nach Verbot der Kalifataufrufe werden lauter“ Eine Kritik:Ist die Meinungsfreiheit das Recht, nur das sagen zu dürfen,was den Regierenden gefällt?

 

Politikerrufe nach Verbot der Kalifataufrufe werden lauter“ Eine Kritik



So stand es auf kath net am 3.5.2024 schwarz auf weiß. „CDU-Politiker Christoph de Vries fordert, dass künftig bestraft werden könne, wer in Deutschland öffentlich zur Errichtung eines Kalifats aufrufe - NRW-Ministerpräsident Wüst: „Forderungen nach Kalifat absolut inakzeptabel“. Daß das religiös-politische Konzept eines Kalifates grundgesetzwidrig ist, dürften selbst die Anhänger dieser Forderung nicht bestreiten, sie wollen eben hier eine bessere Ordnung errichten, von der sie glauben,daß sie weit besser ist als unsere jetzige, da die Ordnung des Kalifates allein die sei die dem islamischen Glauben gemäß legitim sei. Daß Christen und Befürworter der westlichen Demokratie das so nicht sehen, ist dann aber auch eine Selbstverständlichkeit.

Denken wir jetzt einmal an die DDR. Nehmen wir einmal an, daß da Bürger Flugblätter verteilten, auf denen zu lesen wäre: Marktwirtschaft her- Planwirtschaft weg- Demokratie wie in Westdeutschland statt der „sozialistischen SED-Diktatur!“ Ein SED- Parteimitglied forderte daraufhin den Verbot dieser Parolen und eine Bestrafung derer, die diese Parolen vertreten.In unseren Westmedien hieße es dann: Die DDR sei eben eine Diktatur, denn sie verbiete ihren Bürgern, eine andere Ordnung als die sozialistische der Planwirtschaft und der SED-Herrschaft zu fordern. Eine Diktatur zeichne sich eben dadurch aus, daß es in ihr verboten sei, eine andere als die jetzt herrschende Ordnung zu fordern.Jeder Bürger mißbräuchte seine Meinungsfreiheit, wenn er einen Systemwechsel einfordere, würde daraufhin die SED-Parteiführung replizieren. Die Forderung nach einer Überwindung des Systemes als einen Mißbrauch der Meinungsfreiheit abzuqualifizieren, das mache eben das Diktatorische des SED-Regimes aus,hieße dann die Erwiderung der Westmedien.

Wenn nun aber in einer westlichen Demokratie Bürger einen Systemwechsel fordern, dann wäre das Verbot so einer Forderung ein Zeichen einer wehrhaften Demokratie,denn in ihr dürfe kein Bürger die Einführung eines anderen politischen Systemes fordern. Gerade in einem demokratischen Staate müsse der Meinungsfreiheit Grenzen gezogen werden zum Schutze der Demokratie vor den Bürgern.

Darf man daraus den Schluß ziehen, daß in einem demokratischen wie in einem nichtdemokratischen Staate die Bürger nicht das Recht haben, eine andere Ordnung, als die bestehende einzufordern, daß also die Meinungsfreiheit in beiden Fällen nur für solche Meinungen gilt, die die jeweilige Staatsordnung bejahen? Würde das Bürgerrecht der Meinungsfreiheit ernst gemeint,müßte ein Staatsbürger doch auch für die Einsetzung einer anderen Staatsordnung als der, in der er lebt,plädieren dürfen. Offenkundig lehnt man das auch im politischen Diskurs demokratisch verfaßter Staaten ab, auch in ihnen dürfen nur die Staatsordnung Bejahende ihre Meinungen vertreten, dies Recht verwirkten aber alle, die für ein anderes politisches System votierten. Wenn aber solche Meinungsäußerungen doch toleriert werden, dann nur,solange nur wenige Bürger sich dieser Meinung anschließen, würden es mehr,gälte es, die zu verbieten!

Offenkundig trauen also auch,zumindest einige Demokraten nicht den Argumenten für die Demokratie zu, Ablehner dieser Ordnung überzeugen zu können und fordern deshalb, daß die Forderung nach einer anderen als der demokratischen Staatsordnung zu verbieten ist! Die Gewährung der Meinungsfreiheit ist eben doch etwas prinzipiell Staatsgefährdendes und muß deshalb genauestens überwacht werden.

Vorbildlich verhält sich in diesem Sinne der Vorsteher der „evangelischen Diakonie“, der erklärte, daß Mitarbeitern der „Diakonie“ zu kündigen sei, wenn sie die AfD wählten,denn so mißbräuchten diese Mitarbeiter ihr Wahlrecht,eine besonders perverse Form des Mißbrauches der Meinungsfreiheit. In einer Demokratie stünde es eben den demokratischen Parteien zu,zu bestimmen,welche Parteien wählbar und welche dann zu verbieten sind! In der antifaschistischen DDR hätte diese Partei erst gar nicht gegründet werden können- zeigt das nun, daß da eine wehrhafte Demokratie gelebt wurde? 

Zusatz:

Wer nun angesichts dieser Parole das Mißlingen der Integration beklagt, muß daran erinnert werden, daß ja eine Integration in eine Leitkultur von der Multikultikonzeption abgelehnt wird sodaß nun sich wechselseitig ausschließende Vorstellungen von dem,was einen guten Staat ausmacht in einer Multikultigesellschaft sich gegenüberstehen.   







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen