Sonntag, 19. Mai 2024

Remigration: Alle reden von ihr - aber wie ? Oder über das Mißtrauen dem eigenen Volke gegenüber

 

Remigration: Alle reden von ihr - aber wie ?


Die „Junge Freiheit“ brachte am 18 Mai 2024 einen gut fundierten Beitrag zu Martin Sellners Buch :“Martin Sellners „Remigration“ – An Grundfesten rütteln“. Dies Buch zu besprechen ist genau genommen schon ein Verstoß gegen das Kontaktverbot,denn das regelt eben nicht nur, mit wem man nicht reden darf, wenn man weiterhin als ein anständiger Bürger gelten will sondern auch, was man nicht lesen darf. Um so erfreulicher,daß hier das Buch erst gelesen wurde,bevor es dann auch kritisiert wurde, statt es, wie es in unserer Talkshowkultur Usus ist, ungelesen zu verdammen, denn Tatsachenwissen erschwert ja die eigene Meinungsbildung.

Der Schlüsselbegriff für Remigration lautet Freiwilligkeit Um diese zu erreichen, fährt er schwere Geschütze auf. Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Abschaffung von Doppelstaatsbürgerschaften, politisches Betätigungsverbot von Ausländern, Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Radikalreform des Asylrechts, Abschaffung des Familiennachzugs, Verschärfung des Aufenthaltsrechts, Androhung eines EU-Austritts“.

Dieser Forderungskatalog ist dem JF Kommentar zu radical. So wird diese Kritik dann begründet: „Diese Maßnahmen würden nicht nur zur Rückabwicklung der „fatalen Migrationspolitik“ führen, sie würden auch an den Grundfesten des Staatswesens rütteln, das in diesem Jahr 75 Jahre besteht. Sellner verkennt oder blendet bewußt aus, daß das Grundgesetz eine Antwort auf die Barbarei des Nationalsozialismus ist. Mit Absicht hat der Parlamentarische Rat 1949 bei der Formulierung der Verfassung in Satz eins formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Im NS-Staat war die Menschenwürde nichts wert.“

Völlig unabhängig davon, wie dieser Forderungskatalog Sellners politisch zu bewerten ist, muß geurteilt werden, daß die Begründung nicht überzeugen kann.Das Grundgesetz Deutschlands ist eine Reaktion auf die nationalsozialistische Herrschaft, aber in einem ganz anderen Sinne als es in diesem Kommentar gesehen wird. Die Antwort setzt nämlich eine bestimmte Analyse des Ereignisses der nationalsozialistischen Machtergreifung voraus, daß nämlich die Weimarer Republik zu liberal war, so daß sie sich nicht gegen ihre Feinde effektiv verteidigen konnte. Unser Volk wird dabei als sehr anfällig für extremistische Parolen und Demagogen angesehen, isb in Krisenzeiten. Der Deutsche neige dann zum Rufe nach einem „starken Mann“, der vollmächtig alle Probleme löse. Darum müsse die Demokratie vor dem so leicht manipulierbaren Volke geschützt werden. In der Weimarer Verfassung gab es eben zu wenig Möglichkeiten, die Grundrechte von Bürgern einzuschränken, die sie zur Bekämpfung der Demokratie mißbräuchten.

Faktisch wird unter der Demokratie so die Herrschaft der von den westlichen Siegermächten lizensierten Parteien verstanden, die sich alle wechselseitig als koalitions- und regierungsfähig ansehen und die durch das Bundesverfassungsgericht nicht für sie akzeptable Parteien verbieten lassen können, so die „Sozialistische Reichspartei“ und die „Kommunistische Partei Deutschlands“. Gerade durch die Möglichkeit der Einschränkung der Bürger- und Menschenrechte zeichnet sich so die „wehrhafte Demokratie“ aus. So gilt es inzwischen als eine Selbstverständlichkeit, daß Bürger ob ihrer politischen Gesinnung diskriminiert werden dürfen. So dürfen Privatschulen Kinder ablehnen, wenn der Vater oder die Mutter einer rechten Partei angehören! Das wurde ihnen per Gerichtsentscheide ausdrücklich erlaubt. So soll es auch Ärzten erlaubt sein, die Behandlung chronisch kranker Kinder abzulehnen, wenn ein Teil der Eltern rechts ist. Oder um es mit Carl Schmitt zu sagen: Auch der demokratische Rechsstaat insistiert darauf, Bürgervereinigungen zum "Feind" zu erklären und sie dann auch rechtsstaatlich geregelt zu entrechten.

Die Grundfesten“ eines demokratischen Rechtsstaates würden diese Reformen Sellners so nicht erschüttern, fraglich ist aber, ob sie alle sinnvoll sind. So ist die Forderung der Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft auf jeden Fall zu begrüßen, ist eine Doppelstaatsbürgerschaft ja so sinnwidrig wie die Polygamie für die Ordnung der Ehe absurd ist. Da ich befürchte, daß die „Genfer Flüchtlingskonvention“ und die „Europäische Menschenrechtskonvention“ nur dazu ge- oder mißbraucht wird, um jede Abwehr der Masseneinwanderung nach Deutschland zu verhindern, wäre ein Austritt politisch wünschenswert, nicht um die Menschenrechte abzulehnen, sondern weil wir Deutschen davon ausgehen müssen, daß die einstigen westlichen Siegermächte sie nützen werden, um Deutschland zu schwächen, da man jetzt unseren Staat nicht mehr als starken Frontstaat gegen den Osten benötigt. Ursprünglich wollten ja isb die USA ganz Deutschland nach der militärischen Besiegung ein für alle mal klein halten, damit von uns keine Bedrohung mehr ausgehen werden kann. Diese Niederhaltungspläne mußten dann aber bis 1989 ad acta gelegt werden, da Westdeutschland nun der Frontstaat gegen den Osten fungieren sollte. Als in Ostdeutschland dann die Parole, die „rechtextremistische“: „Wir sind ein Volk“ gerufen wurde, begann ja die Patriotenverfolgung in ganz Deutschland als der „Kampf gegen Rechts“, sicher auch vom Ausland gewünscht.

Daß man aber jede politische Betätigung von Ausländern verbieten sollte, scheint mir eine Übertreibung zu sein, zumal sich ja oft zur heimischen Regierung Oppositionelle ins Ausland begeben, da sie in ihrer Heimat nicht politisch wirken dürfen. (Es klingt verrückt, aber mir ist zuverlässig erzählt worden, daß es einen deutschen Historiker geben soll, der nun in Rußland arbeitet, weil er in Deutschland ob der Unerwünschtheit seiner Studien mit Gefängnisstrafen zu rechnen hätte, er sei eben ein Revisionist und das ist in unserem Lande strafbar.)

Daß die „Würde des Menschen“ in Deutschland sehr wohl antastbar ist, beweisen über 100.000 jährlich getötete Kinder im Mutterleibe, die mit staatlicher Erlaubnis getötet werden und die „Europäische Menschenrechtskonvention“ widerspricht dem nicht. Daß nun auch Schwerkranke, wenn sie sich nicht mehr äußern können,leben zu wollen, auf den Wunsch ihrer Kinder getötet werden dürfen,man halt die „Apparate“ abstellt, zeigt an, daß ein Euthanasieprogramm auch in einem demokratischen Rechtsstaat möglich ist. Die Überlebenschancen von Geistigbehinderten, wenn ihre Behinderung pränatal dianostizierbar ist, dürfte auch in allen Ländern , die der Europäischen Menschenrechtskonvention zugestimmt haben, sehr gering sein! Diese Konvention und auch die Genfer Flüchtlingskonvention dienen so nicht in erster Linie den Menschenrechten sondern der Multikultiideologie der Zerstörung der Völker mit ihren Nationalstaaten.

Martin Sellner muß man gratulieren, denn er hat Mut bewiesen, für ein bedrängendes Problem Lösungsvorschläge zu unterbreiten, statt nur über das Problem zu lamentieren.

Zusatz: „Alles für Deutschland“ ist verboten, „Deutschland verrecke!“von „Feine Sahne, Fischfilet“ ist nicht verfassungs- und grundgesetzwidrig und so erlaubt!Die politische Ordnung Westdeutschlands und nun ganz  Deutschlandes ist geprägt durch dies Mißtrauen dem eigenen Volk gegenüber. Gerade deshalb auch soll es "optimiert" werden durch den Import vieler Nichtdeutscher!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 














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