Unsere Vereinigung erklärt dazu folgendes:
1. Grundsätzlich gilt: „Um die heilige Kommunion zu empfangen, muss man
der Katholischen Kirche voll eingegliedert sein und sich im Stand der
Gnade befinden“ (KKKK 291).
2. In der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia des hl. Papst Johannes Paul
II. lesen wir: „Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten
über diese Sakramente […] hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für
ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist“ (EdE 46). Es gehört zum Wesen
des Protestantismus, nicht den vollen katholischen Eucharistieglauben
zu haben.
3. Bezüglich Kanon 844 § 4 CIC kann kein Diözesanbischof die Situation
in einer konfessionsverschiedenen Ehe zur schweren Notlage erklären, um
eine Interkommunion zu ermöglichen. (Kardinal
Brandmüller sagte zur Deutung der schweren Notlage: „dass der Kanon
sich auf Extremsituationen, wie sie in Krieg, Verfolgungen, auch
Deportationen und Naturkatastrophen entstehen, bezieht“ (kath.net,
25.6.2018).
4. Kanon 844 § 4 des katholischen Kirchenrechts stellt für den
Kommunionempfang eines nichtkatholischen Christen unter anderem die
notwendige Bedingung, dass ein Spender der eigenen Gemeinschaft nicht
aufgesucht werden kann.
5. Die in Nummer 1401 des Katechismus der Katholischen Kirche
beschriebene rechte Disposition schließt notwendig auch das Freisein von
schwerer Sünde ein. Daraus ergibt sich, dass der Protestant in einer
echten Notlage zunächst zum Bußsakrament geführt werden müsste.
6. Im Hinblick auf das ewige Heil gibt es in ziemlich seltenen
Ausnahmefällen die Möglichkeit, einzelne nichtkatholische Christen zum
Bußsakrament, zur Krankensalbung und zur Eucharistie zuzulassen. Das
setzt jedoch voraus, dass bestimmte, außergewöhnliche, durch genaue
Bedingungen gekennzeichnete Situationen (siehe oben 2 bis 5) - wobei
alle Punkte zutreffen müssen - gegeben sind. Es ist die Pflicht eines
jeden, sich treu daran zu halten (vgl. Papst Benedikt XVI., Sacramentum
Caritatis, 56).
Es ist fast schon ein kleines Wunder, daß in Zeiten theologischer Konfusion Priester zu so klaren Worten finden, aber es sind auch traurige Zeiten, in denen das eigentlich Selbstverständlliche, daß die Kirche katholisch denkt und handelt, zur Ausnahme wird!
Wenn ein/beide Ehepartner einer konfessionsverschiedenen Ehe sowohl das evangelische Abendmahl=Brot als auch die katholische Eucharistie=Leib des Herrn empfangen wollen, glauben beide nicht.
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