Große Confusionen entstehen da, wo nicht geklärt wird, was denn unter dem Begriff verstanden wird.
1. Es muß distinguiert werden zwischen der Willensfreiheit und der Handlungsfreiheit.
Unter der Willensfreiheit ist so verstehen, daß wenn ich A will, auch A nicht wollen könnte. Dies A ist dann noch in zweifacher Weise näher zu bestimmen als 1.was ich will und 2.wie ich es will.Die konjunktivische Aussage, ich könnte auch nicht A wollen als was und als wie Gewolltes, drückt das Freiheitsbewußtsein aus, ja, es muß wohl gesagt werden, daß ohne ein Denken im Konjunktiv es kein Bewußtsein menschlicher Freiheit gäbe.
Diese Willensfreiheit ist keinem Menschen zu nehmen, mit der Ausnahme, daß durch eine Drogeneinnahme ihm das Vermögen, zu wollen, genommen wird.
2. Unter der Handlungsfreiheit ist das Vermögen zu verstehen, das Gewollte (ob es nun freiwillig oder irgendwie determiniert) realisieren zu können. Hier ist zu distinguieren zwischen irrealen Wünschen, die eben unmöglich zu realisieren sind (Ich wünschte, über das Wasser gehen zu können), Wünschen, die aus kontingenten Gründen nicht realisiert werden können: Wenn ich schwimmen könnte,schwömme ich zur Insel und das Schwimmenkönnen ist eine menschliche Möglichkeit und Wünschen, die ich zwar realisieren könnte, die Realisierung aber so viel negative Folgen für mich hätte, daß ich diese Möglichkeit nicht realisiere. So könnte ich den freien Flug von einem Hochhaus herunter genießen, da aber die Landung auf dem Boden mein Lebensende bedeutete, verzichte ich auf die Realisierung dieses möglichen Wunsches.
3. In der Regel versteht der heutige Mensch unter der Freiheit das Vermögen, das sich kaufen zu können, was er möchte. Hier gilt dann: Über je mehr Kaufkraft ich verfüge,umso freier bin ich. Arm sein heißt dann, unfrei sein, weil man sich fast nichts leisten kann. Der Diskurs der Gerechtigkeit knüpft hieran an mit der Meinung, daß es unrecht sei, wenn einige sich fast alles leisten können und andere fast nichts. Die Konsumfreiheit ist so die Freiheit des modernen Menschen.
4. Davon ist zu distinguieren die politische Freiheit, die darin besteht, sagen zu dürfen, was ich denke. Merke: In jeder Diktatur gibt es die Meinungsfreiheit, das sagen zu dürfen, was man will, wenn man nur das sagen will, was die Diktatur hören will. In einer Demokratie ist das Spektrum der erlaubt äußerbaren Meinungen sehr viel größer. Aber auch sie setzt die Differenz von erlaubten und unerlaubten Meinungsäußerungen.
Der jetzige Kampf gegen Rechts soll das Spektrum der erlaubten Meinungsäußerungen reduzieren. Dabei wird diese Reduzierung aber nicht primär staatlich sondern zivilgesellschaftlich durchgeführt. Vom die Kirchenglocken läuten lassenden Pfarrer, der so eine "rechte" Kundgebung unhörbar machen möchte, über Vereine, die rechte Mitglieder ausschließen bis zu Kündigungen des Arbeitsplatzes reicht das breite Spektrum des Kampfes gegen Rechts- und vor allem die Zensur in den sozialen Medien. Immer wird eine mögliche Freiheit daran gehindert, realisiert zu werden durch die zivilgesellschaftlichen Sanktionen: Wehe Dir, Du sagst etwas Rechtes.
Es muß aber auch konstatiert werden, daß die Einschränkung der Meinungsfreiheit, kann ich noch, ohne Sanktionen zu befürchten, sagen, was ich möchte, von den meisten Menschen in der Regel nicht als ein Problem angesehen wird, weil sie sowieso nur das denken und dann auch äußern wollen,was der erlaubten Meinung ,und das ist das der herrschenden Ideologie Kompatible, entspricht.
Daß unser Denken eines auch in Konjunktiven ist, zeigt die Freiheit des Menschen: Ich tat das, ich hätte das auch unterlassen können. Es zeigt uns aber auch die Grenzen unserer Freiheit auf im Konjunktiv irrealis: Wenn ich Gedanken lesen könnte, wenn ich ein Telepath wäre, dann...
Die Sprache ist so unser Lebensraum, in dem wir uns als Freiheit erfahren. Dieser Raum ist aber immer auch ein umkämpfter Raum durch eine Sprachpolizei, die uns sagt, was wir nicht denken dürfen.
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