"Wer eine Patientenverfügung ausfülle, müsse nicht "an Schläuchen hängen und anderen ausgeliefert sterben", so Käßmann.
"Ich kann festlegen, dass ich keine Magensonde bekomme. Dann wird der
Sterbeprozess zügig sein: Ohne Flüssigkeit und Nahrung geht es nur noch
um Tage." So die Ex-EKD-Vorsitzende Frau Käßmann:"Habe alle Vorkehrungen" für eigenen Tod getroffen" katholisch de am 4.12. 2019. Diese Erklärung stellt nun der Moraltheologie bzw Moralphilosophie vor ernste Fragen.
Ist dies Vorhaben unter dem Begriff des Freitodes zu subsumieren? Die betreffende Person wil ihren Tod herbeiführen durch Verdursten und Verhungern. Ihr Ziel ist es, so einem Weiterleben an Schläuchen hängend und anderen ausgeliefert seiend zu vermeiden. Vorausgesetzt ist dabei, daß sie, um zu überleben künstlich ernährt werden müßte. Da urteilt sie nun, daß sie lieber tot sein möchte als so zu leben. Zu beachten ist dabei, daß die Notwendigkeit einer künstlichen Ernährung keines Falls notwendig voraussetzt, daß der Patient so schwer erkrankt ist, daß in Bälde sein Tod zu erwarten ist.
Die Patientenverfügung, verfaßt zu einem Zeitpunkt, wo es keinen Zweifel daran gibt, daß dies der freie Wille der Frau Käßmann ist, ist so eine Aufforderung zur Tötung ihrer Person durch das Unterlassen einer künstlichen Ernährung, damit sie so verdurstet und verhungert. In der Meinung, daß das Verdursten und Verhungern nur ein paar Tage währen würde, will sie lieber so sterben als künstlich ernährt weiter zu leben.
Tötungsakte bestehen ja nicht nur durch aktives Tuen, etwa jemanden erschießen, sondern auch durch Unterlassungen, wenn etwa eine Mutter ihr Kind verhungern ließe. So gesehen stellt diese Patientenverfügung einen Fall einer beabsichtigten Selbsttötung dar, indem dazu aufgefordert wird, unbedingt zum Überleben notwendige Maßnahmen nicht zu ergreifen.
Ist es also moralisch legitim, sich so das eigene Leben nehmen zu lassen? Zu beachten ist ja die besondere Begründung: nicht anderen ausgeliefert zu sein. Jeder Pflegepatient ist in der Regel anderen, seinen Pflegern "ausgeliefert", sein Leben ist von ihnen abhängig, wenn etwa der Patient nicht mehr selbstständig die Nahrung zu sich nehmen kann, sodaß er gefüttert werden muß. Sollte das schon einen Freitod rechtfertigen?
Nach der Katholischen Lehre ist jeder Freitod eine moralisch unerlaubte Handlung. Selbst wenn diese Position als zu rigoristisch abgelehnt wird, denn nähme man es ernst, hätte dann auch der hl. Maximilian Kolbe gesündigt, als er sich dazu entschied, sich töten zu lassen, um einen anderen zum Tode Verurteilten das Leben zu retten, wird man schwerlich diese Gründe, nicht künstlich ernährt werden und nicht in Abhängigkeit von anderen leben zu wollen, als triftige Gründe für einen Freitod anzuerkennen. Eine triftiger Grund wäre es dagegen, sich töten zu lassen, wenn so nur das Leben anderer gerettet werden kann.
Bonhoeffer konstruiert dazu den Fall, daß jemand in Kriegsgefangenschaft geraten, befürchtet, gefoltert zu werden, um kriegsrelevante Geheimnisse zu verraten, wobei dieser Verrat dann den Tod vieler Kameraden verschulden würde, sodaß es legitim sei, sich zu töten, um so den Verrat zu verhindern. Aber sich töten lassen wollen, um nicht künstlich ernährt werden zu wollen und in Abhängigkeit von Pflegern weiterleben zu wollen, das ist schwerlich akzeptabel.
Die Patientenverfügung, verfaßt zu einem Zeitpunkt, wo es keinen Zweifel daran gibt, daß dies der freie Wille der Frau Käßmann ist, ist so eine Aufforderung zur Tötung ihrer Person durch das Unterlassen einer künstlichen Ernährung, damit sie so verdurstet und verhungert. In der Meinung, daß das Verdursten und Verhungern nur ein paar Tage währen würde, will sie lieber so sterben als künstlich ernährt weiter zu leben.
Tötungsakte bestehen ja nicht nur durch aktives Tuen, etwa jemanden erschießen, sondern auch durch Unterlassungen, wenn etwa eine Mutter ihr Kind verhungern ließe. So gesehen stellt diese Patientenverfügung einen Fall einer beabsichtigten Selbsttötung dar, indem dazu aufgefordert wird, unbedingt zum Überleben notwendige Maßnahmen nicht zu ergreifen.
Ist es also moralisch legitim, sich so das eigene Leben nehmen zu lassen? Zu beachten ist ja die besondere Begründung: nicht anderen ausgeliefert zu sein. Jeder Pflegepatient ist in der Regel anderen, seinen Pflegern "ausgeliefert", sein Leben ist von ihnen abhängig, wenn etwa der Patient nicht mehr selbstständig die Nahrung zu sich nehmen kann, sodaß er gefüttert werden muß. Sollte das schon einen Freitod rechtfertigen?
Nach der Katholischen Lehre ist jeder Freitod eine moralisch unerlaubte Handlung. Selbst wenn diese Position als zu rigoristisch abgelehnt wird, denn nähme man es ernst, hätte dann auch der hl. Maximilian Kolbe gesündigt, als er sich dazu entschied, sich töten zu lassen, um einen anderen zum Tode Verurteilten das Leben zu retten, wird man schwerlich diese Gründe, nicht künstlich ernährt werden und nicht in Abhängigkeit von anderen leben zu wollen, als triftige Gründe für einen Freitod anzuerkennen. Eine triftiger Grund wäre es dagegen, sich töten zu lassen, wenn so nur das Leben anderer gerettet werden kann.
Bonhoeffer konstruiert dazu den Fall, daß jemand in Kriegsgefangenschaft geraten, befürchtet, gefoltert zu werden, um kriegsrelevante Geheimnisse zu verraten, wobei dieser Verrat dann den Tod vieler Kameraden verschulden würde, sodaß es legitim sei, sich zu töten, um so den Verrat zu verhindern. Aber sich töten lassen wollen, um nicht künstlich ernährt werden zu wollen und in Abhängigkeit von Pflegern weiterleben zu wollen, das ist schwerlich akzeptabel.
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