GIESSEN. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen erfüllt die
Aussage „Migration tötet“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.
„Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten
Wahlplakats ‘Migration tötet’ nicht als volksverhetzend zu
qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu
bewerten“, heißt es in dem Beschluß aus dem Urteil von Anfang August. Junge Freiheit vom 2.12.2019
Daß wir noch in einem Rechtsstaat leben, beweist dies Urteil, aber es ist doch zu erwarten, daß dies Urteil, wenn in Revision gegangen wird, aufgehoben wird. Denn hier behauptet ein Gerichtsurteil etwas als wahr, zumindest teilwahr, das laut der Regierung und aller relevanten politischen Kräften nicht wahr ist. Von der Partei "Die Linke" bis zu den C-Parteien, von der Deutschen Bischofsknferenz, der EKD, den Gewerkschaftlern, den Unternehmerverbänden sind sich doch alle einig, daß die Migration ein Segen ist und daß nur Rechtspopulisten und Abendlandsverteidiger da Probleme halluzinieren, die es in der Realität gar nicht gibt und geben kann.
Da behauptet dies Gerichtsurteil contrafaktisch: "Seit der Flüchtlingskrise 2014 habe sich die Gesellschaft verändert. Die unkontrollierte Masseneinwanderung habe zum Tode von Personen geführt und könne langfristig zum Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland führen." (JF 2.12.2019) Dabei wissen wir als Gutmenschen doch, daß nur die Kritiker der Politik der offenen Grenzen, der unkontrollierten Masseneinwanderung unserer Demoratie gefährden. Wie konnte es nur geschehen, daß ein Gericht so sachgemäß urteilte?
Daß dies Wahlplakat gar eines der verteufelten Nationaldemokratischen Partei Deutschands ist, steigert die Ungeheuerlichkeit dieses Urteiles noch. Es darf doch keine Meinungfreiheit für Rechte geben, gilt dies Grundrecht doch nur für Gutmenschen!
Da behauptet dies Gerichtsurteil contrafaktisch: "Seit der Flüchtlingskrise 2014 habe sich die Gesellschaft verändert. Die unkontrollierte Masseneinwanderung habe zum Tode von Personen geführt und könne langfristig zum Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland führen." (JF 2.12.2019) Dabei wissen wir als Gutmenschen doch, daß nur die Kritiker der Politik der offenen Grenzen, der unkontrollierten Masseneinwanderung unserer Demoratie gefährden. Wie konnte es nur geschehen, daß ein Gericht so sachgemäß urteilte?
Daß dies Wahlplakat gar eines der verteufelten Nationaldemokratischen Partei Deutschands ist, steigert die Ungeheuerlichkeit dieses Urteiles noch. Es darf doch keine Meinungfreiheit für Rechte geben, gilt dies Grundrecht doch nur für Gutmenschen!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen