Freitag, 20. Dezember 2019

Volksumtausch kurz und bündig

Bertold Brecht schrieb einmal, wenn die Regierung ihr Vertrauen in das Volk verloren habe, könne es sich ja ein neues erwählen. Wer heute in Deutschland das als Volksumtausch bezeichnet, gilt als rechtsextrem. Daraus ist zu konsekutieren, daß das deutsche Grundgesetz die Auflösung des Deutschen Volkes verlangt, seine Umformung zu einer multiethnischen und multikulturellen Gesellschaft. Der Wille zum Erhalt des eigenen Volkes sei so faktisch verfassugsfeindlich. 
Es sei erinnert an diesen Offenbarungseid der demokratischen Parteien:
  
"Stefanie Drese SPD, stellvertretende Fraktionsvorstzende der SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: "Den Antrag der NPD-Fraktion,den biologischen Fortbestand des deutschen Volkes zu bewahren, lehnen die Vertreter der demokratischen Fraktionen, in deren Namen ich heute spreche,mit aller Nachdrücklichkeit und aufs Schärfieser ab. Der Antrag ist rassistisch und menschenverachtend".(zitiert nach W. Hackert, Antigermanismus, Globalismus,Multikulti, 2015, S.210). Sein eigenes Volk bewahren zu wollen, ist also für die großen Volksparteien CDU und SPD rassistisch und menschenverachtend und wer gegen die Auflösung des eigenen Volkes ist, der ist rechtsextrem. Wenn die Regierenden mit ihrem Volke also unzufrieden sind, dann haben sie eben das gute Recht, sich ein neues, ihnen komodere zu erschaffen und dem Volke steht nicht das Recht zu, dagegen Einspruch zu erheben. 

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