Der Standpunktkommentar auf der quasi
offiziellen Internetsseite der Deutschen Bischofskonferenz am 7.4.
2020 nimmt mit erfreulicher Klarheit zur Causa des Verbotes
öffentlich zelebrierter Messen Stellung gerade jetzt, wo sich die
Stimmen mehren, daß für uns Katholiken das staatliche Verbot
öffentlicher Messen inakzeptabel sei, daß die Außerkraftsetzung
des Versammungsverbotes in dieser Notzeit für die Gottesdienste
nicht hinnehmbar sei.
Die Überschrift verkennt natürlich,
worum es geht. Sicher überträte der Staat seine legitime Macht,
wenn er die Gottesdienste verböte. Aber er verbietet sie ja gar
nicht. Nur inkludiert das erlassene Versammlungsverbot eben auch das
Verbot, öffentlich Messen zu feiern. Damit begrenzt der Staat das
Recht auf die freie Religionsausübung in bedenklicher Weise. Aber es
muß anerkannt werden, daß diese Einschränkung bürgerlicher
Freiheitsrechte um des Allgemeinwohles jetzt gefordert wird. So will
der Staat seine Staatsbürger vor einer Infektion mit dem Coronavirus
schützen. Er schützt damit auch und gerade die, die sich weiter
versammeln möchten zu religiösen oder anderen Zwecken vor sich
selbst, daß sie sich infizieren oder andere infizieren. Die FAZ
konnte am 7.4. schon erste Erfolge der rigorosen Einschränkungen
bürgerlicher Freiheitsrechte durch den Staat vermelden:
„Die
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland wirken: Am
Dienstag verzeichnet das Robert-Koch-Institut den niedrigsten Wert
neuer nachgewiesener Infektionsfälle seit mehr als zwei Wochen.“
Sind die Einschränkungen für Katholiken zumutbar?
Die hl. Messen werden weiterhin gefeiert.Zwei der
lutherischen Irrlehren: daß der Gottesdienst nur ein legitimer ist,
wenn er als Gemeindegottesdienst gefeiert wird und daß die
Eucharistie nur dem nütze, der kommuniziere, haben auch in der
Katholischen Kirche Fuß gefaßt. Nach katholischer Lehre ist aber
ein Priester allein ausreichend, um gültig eine Messe zu lesen, die
Beteiligung des Volkes bzw. der Gemeinde ist nicht konstitutiv für
die Gültigkeit einer Messe. Das Meßopfer wird Gott dargebracht, das
Opfer wird dann für Menschen appliziert, zu ihren Gunsten
dargebracht, für Verstorbene wie für Lebende. Das Meßopfer bringt
so auch ohne eine Gemeindbeteiligung viel Nutzen.
Für die Vormesse gilt, daß es keinen wesentlichen
Unterschied macht, ob ich in der Kirche sitzend die Lesungen und die
Predigt höre oder sie vermittelt durch Medien höre.Für die
Hauptmesse gilt nun aber, daß statt der sakramentalen Nießung des
Sakramentes nun nur eine geistige möglich ist, die ist aber möglich,
wenn ich der Messe durch einer Medienübertragung beiwohne. Das ist
eine beachtliche Einschränkung, aber angesichts der realen
Bedrohungsgefahr eine hinnehmbare. Denn auch die rein geistliche
Nießung des Altarsakramentes erbringt dem Gläubigen eine
Vergemeinschaftung mit Jesus Christus. Es sei daran erinnnert, daß
die Kirche die Sonntagspflichtmesse lehrt, aber nur die
Notwendigkeit, einmal im Jahr zu beichten und zu kommunizieren. So
segensreich nun auch ein häufigerer Kommunikationsempfang ist, am
besten täglich, so gilt weiterhin, daß nur einmal pro Jahr sie
gefordert ist. Deshalb kann das Besuchsverbot der heiligen Messen
nicht als unzumutbar angesehen werden.
Wir leben in einer pluralistisch verfaßten
Gesellschaft. Aus Sicht des Staates ist die Kirche ein Verein neben
vielen anderen, die das Recht haben, ihr Vereinsleben frei zu
gestalten im Rahmen der geltenden Gesetze. (Behauptete etwa eine
Religionsgemeinschaft, daß Menschenopfer für ihren Kult notwendig
wären, dürfte dieser Kult selbstverständlich nicht praktiziert
werden.) Der Staat hat aber auch das Recht, in Notzeiten auch die
Rechte der Vereine drastisch einzuschränken. Würde er hier eine
Ausnahme billigen, dann würden zu Recht alle anderen Vereine auch
eine Aufhebung der Einschränkungen ihres Vereinslebens einfordern.
Verlangte die Kirche für sich ein Ausnahmeprivileg, weil etwa der
Besuch der Messe für ihre Mitglieder so äußerst wichtig wäre,
dann müßte der Staat, gäbe er der Kirche nach, auch jedem anderen
Verein nachgeben, daß eben es auch einem Fußballfan unzumubar sei,
nicht im Stadion seine Mannschaft spielen zu sehen.
Die Regierung erweist sich, das erstaunt mich persönlich
sehr, in der jetzigen Notzeit als zu einem energisch entschlossenen
Handeln fähig, selbst gegen die Interessen der Wirtschaft setzt sie
ihre Politk für das Allgemeinwohl durch. Die Katholische Kirche
verhält sich nun so, wie sie sich angesichts ihrer Einsicht über
den Staat (vgl Röm 13) zu verhalten hat: Sie anerkennt das Recht des
Staates, bürgerliche Freiheitsrechte um des Allgemeinwohles willen
einschränken zu dürfen und der Staat tut dies hinsichtlich des
Verbotes von öffentlich gefeierten Gottesdiensten in der Kirche
zumutbarer Weise. Nicht hinnehmbar wäre etwa ein Verbot des
Messelesens. Die jetzigen Einschräkungsmaßnahmen sind aber für die
Kirche um des Allgemeinwohles willen akzeptabel.
Erstaunlich
ist nun aber auch, daß 90% und mehr der Deutschen nach
repräsentativen Umfragen den entschlossenen Regierungskurs bejahen,
auch wenn er für jeden beachtliche Einschränkungen in seinem Leben
mit sich bringt. Ein so diszipliniertes Verhalten hätte wohl kaum
jemand vor dieser Coronakrise von der großen Mehrheit erwartet.
Sicher, es gibt einige, die in Verkennung des Ernstes der Lage nicht
bereit sind, jetzt Opfer zu bringen, also weiterhin auf ihren
bürgerlichen Freiheitsrechten insistieren. Hart aber zutreffend
urteilt der Kath de Kommentar so über das Ansinnen einiger
Katholiken, daß die Messen wieder öffentlich gefeiert werden
dürfen: „Aber zu dem
Preis, dass man alle Menschen um sich herum einem deutlich
gesteigerten Risiko der Ansteckung aussetzt – und sehr viele
Messbesucher
in Deutschland zählen zur Hochrisikogruppe. Es steht also die Feier
der Gegenwart Gottes gegen die damit verbundene Anti-Solidarität.“
Einfacher
gesagt: Das Gebot der Nächstenliebe verlangt jetzt den Verzicht auf
öffentlich gefeierte Messen.
Notzeiten
sind immer auch große Zeiten, denn sie verlangen von allen
Opferbereitschaft und Selbstdisziplin um des Allgemeinwohl willens.
Es sind so gerade Bewährungszeiten der Opferbereitschaft für den
Christen, der ja weiß, daß Christus, der die Welt erlöste durch
sein Opfer und uns in seine Nachfolge der Opferbereitschaft ruft.
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