Dienstag, 7. April 2020

"Keine Ausnahmen beim Gottesdienstverbot" Kath de

Der Standpunktkommentar auf der quasi offiziellen Internetsseite der Deutschen Bischofskonferenz am 7.4. 2020 nimmt mit erfreulicher Klarheit zur Causa des Verbotes öffentlich zelebrierter Messen Stellung gerade jetzt, wo sich die Stimmen mehren, daß für uns Katholiken das staatliche Verbot öffentlicher Messen inakzeptabel sei, daß die Außerkraftsetzung des Versammungsverbotes in dieser Notzeit für die Gottesdienste nicht hinnehmbar sei.
Die Überschrift verkennt natürlich, worum es geht. Sicher überträte der Staat seine legitime Macht, wenn er die Gottesdienste verböte. Aber er verbietet sie ja gar nicht. Nur inkludiert das erlassene Versammlungsverbot eben auch das Verbot, öffentlich Messen zu feiern. Damit begrenzt der Staat das Recht auf die freie Religionsausübung in bedenklicher Weise. Aber es muß anerkannt werden, daß diese Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte um des Allgemeinwohles jetzt gefordert wird. So will der Staat seine Staatsbürger vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Er schützt damit auch und gerade die, die sich weiter versammeln möchten zu religiösen oder anderen Zwecken vor sich selbst, daß sie sich infizieren oder andere infizieren. Die FAZ konnte am 7.4. schon erste Erfolge der rigorosen Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte durch den Staat vermelden:
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland wirken: Am Dienstag verzeichnet das Robert-Koch-Institut den niedrigsten Wert neuer nachgewiesener Infektionsfälle seit mehr als zwei Wochen.“

Sind die Einschränkungen für Katholiken zumutbar?
Die hl. Messen werden weiterhin gefeiert.Zwei der lutherischen Irrlehren: daß der Gottesdienst nur ein legitimer ist, wenn er als Gemeindegottesdienst gefeiert wird und daß die Eucharistie nur dem nütze, der kommuniziere, haben auch in der Katholischen Kirche Fuß gefaßt. Nach katholischer Lehre ist aber ein Priester allein ausreichend, um gültig eine Messe zu lesen, die Beteiligung des Volkes bzw. der Gemeinde ist nicht konstitutiv für die Gültigkeit einer Messe. Das Meßopfer wird Gott dargebracht, das Opfer wird dann für Menschen appliziert, zu ihren Gunsten dargebracht, für Verstorbene wie für Lebende. Das Meßopfer bringt so auch ohne eine Gemeindbeteiligung viel Nutzen.

Für die Vormesse gilt, daß es keinen wesentlichen Unterschied macht, ob ich in der Kirche sitzend die Lesungen und die Predigt höre oder sie vermittelt durch Medien höre.Für die Hauptmesse gilt nun aber, daß statt der sakramentalen Nießung des Sakramentes nun nur eine geistige möglich ist, die ist aber möglich, wenn ich der Messe durch einer Medienübertragung beiwohne. Das ist eine beachtliche Einschränkung, aber angesichts der realen Bedrohungsgefahr eine hinnehmbare. Denn auch die rein geistliche Nießung des Altarsakramentes erbringt dem Gläubigen eine Vergemeinschaftung mit Jesus Christus. Es sei daran erinnnert, daß die Kirche die Sonntagspflichtmesse lehrt, aber nur die Notwendigkeit, einmal im Jahr zu beichten und zu kommunizieren. So segensreich nun auch ein häufigerer Kommunikationsempfang ist, am besten täglich, so gilt weiterhin, daß nur einmal pro Jahr sie gefordert ist. Deshalb kann das Besuchsverbot der heiligen Messen nicht als unzumutbar angesehen werden.

Wir leben in einer pluralistisch verfaßten Gesellschaft. Aus Sicht des Staates ist die Kirche ein Verein neben vielen anderen, die das Recht haben, ihr Vereinsleben frei zu gestalten im Rahmen der geltenden Gesetze. (Behauptete etwa eine Religionsgemeinschaft, daß Menschenopfer für ihren Kult notwendig wären, dürfte dieser Kult selbstverständlich nicht praktiziert werden.) Der Staat hat aber auch das Recht, in Notzeiten auch die Rechte der Vereine drastisch einzuschränken. Würde er hier eine Ausnahme billigen, dann würden zu Recht alle anderen Vereine auch eine Aufhebung der Einschränkungen ihres Vereinslebens einfordern. Verlangte die Kirche für sich ein Ausnahmeprivileg, weil etwa der Besuch der Messe für ihre Mitglieder so äußerst wichtig wäre, dann müßte der Staat, gäbe er der Kirche nach, auch jedem anderen Verein nachgeben, daß eben es auch einem Fußballfan unzumubar sei, nicht im Stadion seine Mannschaft spielen zu sehen.

Die Regierung erweist sich, das erstaunt mich persönlich sehr, in der jetzigen Notzeit als zu einem energisch entschlossenen Handeln fähig, selbst gegen die Interessen der Wirtschaft setzt sie ihre Politk für das Allgemeinwohl durch. Die Katholische Kirche verhält sich nun so, wie sie sich angesichts ihrer Einsicht über den Staat (vgl Röm 13) zu verhalten hat: Sie anerkennt das Recht des Staates, bürgerliche Freiheitsrechte um des Allgemeinwohles willen einschränken zu dürfen und der Staat tut dies hinsichtlich des Verbotes von öffentlich gefeierten Gottesdiensten in der Kirche zumutbarer Weise. Nicht hinnehmbar wäre etwa ein Verbot des Messelesens. Die jetzigen Einschräkungsmaßnahmen sind aber für die Kirche um des Allgemeinwohles willen akzeptabel.

Erstaunlich ist nun aber auch, daß 90% und mehr der Deutschen nach repräsentativen Umfragen den entschlossenen Regierungskurs bejahen, auch wenn er für jeden beachtliche Einschränkungen in seinem Leben mit sich bringt. Ein so diszipliniertes Verhalten hätte wohl kaum jemand vor dieser Coronakrise von der großen Mehrheit erwartet. Sicher, es gibt einige, die in Verkennung des Ernstes der Lage nicht bereit sind, jetzt Opfer zu bringen, also weiterhin auf ihren bürgerlichen Freiheitsrechten insistieren. Hart aber zutreffend urteilt der Kath de Kommentar so über das Ansinnen einiger Katholiken, daß die Messen wieder öffentlich gefeiert werden dürfen: „Aber zu dem Preis, dass man alle Menschen um sich herum einem deutlich gesteigerten Risiko der Ansteckung aussetzt – und sehr viele Messbesucher in Deutschland zählen zur Hochrisikogruppe. Es steht also die Feier der Gegenwart Gottes gegen die damit verbundene Anti-Solidarität.“ Einfacher gesagt: Das Gebot der Nächstenliebe verlangt jetzt den Verzicht auf öffentlich gefeierte Messen.

Notzeiten sind immer auch große Zeiten, denn sie verlangen von allen Opferbereitschaft und Selbstdisziplin um des Allgemeinwohl willens. Es sind so gerade Bewährungszeiten der Opferbereitschaft für den Christen, der ja weiß, daß Christus, der die Welt erlöste durch sein Opfer und uns in seine Nachfolge der Opferbereitschaft ruft.

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