August
Heinrich Hoffmann von Fallersleben wird dieses Zitat zugeschrieben:
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt
der Denunziant. Aber
darf dem der heutige Staatsbürger einfach so zustimmen? Ist das in
einer Demokratie nicht alles ganz anders? Ich erinnere mich noch so
ungefähr an eine Beilage einer großen seriösen Tageszeitung für
Studienanfänger, also für Erstsemester: Meine ersten Tage an der
Uni- Was tun? Da stand viel Nützliches, manches Überflüssige,s als
seien Ertsemester wie Tafelkläßler zu behandeln, aber auch wirklich
Relevantes: Was unternehmen, wen ein Studiosus neben mir was
politisch Rechtes äußert? Sollte es wirklich rechte Studenten
geben? Die Broschüre rechnete damit. Also: Was tun?
Erstens
solle der zuständige Dozent über diese rechte Äußerung informiert
werden: Der hat das gesagt.
Zweitens
sollte man vertrauensvoll sich an den ASTA (Allgemeiner
Studentenausschuß) bzw. sofern vorhanden an das Antifareferat
wenden: Der hat das gesagt.
Drittens
sollte die Polizei kontaktiert werden, wenn der Verdacht bestünde,
daß es sich hierbei um eine strafbare Meinungsäußerung handeln
könnte.
Ist
das nun ein denunziatorischer Akt?
Mitnichten, das
ist in der Demokratie praktizierte Zivilcourage. Einen ähnlichen
Maßnahmenkatalog im Kampfe gegen Rechts diskutierte auch eine
Gewerkschaft , nur daß dann eben der Betriebsrat und der Chef der
Firma zu informieren sei, wenn ein Arbeitskollege etwa nichterlaubte
Witze erzählt.
Nach
einer repräsentativen Umfrage sollen 60 Prozent der Deutschen
urteilen, daß man hier nicht freimütig seine Meinung über so
heikle Themen wie Asylanten,
dem Islam äußern kann. Warum nicht? Weil eben überall mit
Mithörern zu rechnen ist, die abweichende Meinungen als rechts=
uneraubt denunzieren. Nur,daß das dann keine Denunziation ist,
sondern praktizierte Zivilcourage. So konnte man schon am 26.Oktober
2013 in der „Stuttgarter Zeitung“ lesen:
„Kampf
gegen Rechtsextremismus LKA
setzt auf anonyme Hinweise“.
Die Möglichkeit zu einer anonymen Denunzination, als praktizierte
Ziivilcourage gefeiert, fällt sicher immer auf einen fruchtbaren
Boden, denn wer hätte nicht mindestens einen Nachbarn oder
Arbeitskolegen, dem man mal eins auswischen möchte. Das Schöne
dabei, daß nun solche Gehässigkeiten wider den Nächsten bemäntelt
werden können mit dem Gefühl., doch nur seinen staatsbürgerlichen
Pflichten nachzukommen.
Davon
zu distinguieren ist selbstredend der Überzeugungstäter, der es
wirklich als seine Pflicht ansieht, falsche unerlaubte
Meinungsäußerungen zu bekämpfen. Bedeutsam ist dabei aber nun, wer
wie festsetzt, was eine erlaubte und was eine unerlaubte
Menungsäußerung ist. Offensichtlich reicht dazu die Kenntnis des
Deutschen Strafgesetzbuches nicht aus! Es sind die ungeschriebenen
Gesetze der Politischen Korrektheit, die den öffentlichen Diskurs
bestimmen, was wie in ihm geäußert werden darf und was nicht. Auch
wenn es keinen Benimmknigge gibt, auf dem Schwarz auf Weiß nun
fixiert ist, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, so weiß doch
jedermann um diese Verbotstafel und hält sich an sie. Wie werden
diese Gebotstafeln von wem geschrieben, sodaß sie so allgemein
eingehalten werden? Eines ist aber gewiß: Die Bereitschaft zur
Denunziation ist eines der Praktiken, die diesen Verbotstafeln ihre
Durchsetzung ermöglicht. Eingeräumt wird dabei, daß dissidentische
Meinungen nicht überwunden werden können, indem sie argumentativ
widerlegt werden, sondern es gilt, die Oppositionellen zu isolieren,
als wären es von Viren Befallene, damit sie nicht ihre Ansichten
ansteckend weiter verbreiten können. Abweichendes darf eben nicht
geäußert werden- darum die Androhung der Denunzination.
Aber
solche Verbotstafeln wirken auch kontraproduktiv, denn sie evozieren
auch die Lust am Unerlaubten. Und so erwirkt gerade das Verbot
subkuntane Diskurse des Ausgegrenzten, des Nichterlaubten. Wo diese
sich selbst anfangen, zu vernetzen, entsteht so der Rechtspopulismus
als die Stimmen des Ausgegrenzten.
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