Zur Corona-Regierungspolitik: Bedroht der übergriffiger Staat die Bürgerrechte?
Es könnte in Anlehnung an D. Bonhoeffers Unterscheidung von einem „Zuwenig“ und einem „Zuviel“ an Staat davon gesprochen werden, daß der Staat jetzt zuviel zum Schutz der Staatsbürger unternähme, sodaß er zu einem Bevormundungsstaat mutiere, der so dann auch die Bürgerrechte übermäig einschränke. Zur Veranschauichung: Ein „Zuviel“ von Staat läge vor, wenn er mit der Begründung der Gesundheitsschädigungsgefahr des Tabakgenusses das Rauchen verböte. In diesem Punkte herrscht nicht nur in unserem Lande ein Konsens darüber, daß jeder selbst das Recht hat, um des Rauchgenusses willen eine gewisses Mehr an der Gefährdung seiner Gesundheit in Kauf zu nehmen als wenn er nicht rauchte.
Der staatlichen Gesundheitspolitik, um es mit M. Foucault zu sagen, der Bioplolitik sind so Grenzen gesetzt: Nicht alles, was ungesund ist oder sein könnte, darf der Staat verbieten, weil damit er seine Bürger vollständig entmündigen würde.Aber wie viel darf er verbieten oder anordnen, um der Bewahrung des Gesundheit des Staatsvolkes?
Nicht nur die vielen Demonstranten wider die Coronapolitik der Regierung Deutschlands meinen nun, daß er zu viel unternähme und daß auch überflüssige Maßnahmen ergriffen würden. Es soll deshalb nun an eine fast schon vergessene Causa, die der Antirauchergesetze in Bayern und den anderen Ländern erinnert werden. Es darf ganz rigoristisch in bayrischen Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Die offiziöse Begründung: Dies Verbot diene dem Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens. Das führt nun zu solchen Absurditäten: 10 Gäste, ein Kellner und der Inhaber des Bierlokales sitzen am Stammtisch und alle 12 müssen dann vor die Türe, weil sie innen nicht rauchen dürfen! Wo wird da ein Nichtraucher geschützt? Aber diese 12 dürfen nicht in der Restauration rauchen, weil ja ein Nichtraucher kommen könnte, der sich, wenn da noch geraucht werden dürfte, dadurch gefährdet sehen könnte. Frägt man aber Gastwirte, bekommt man die Antwort: Durch das Rauchverbot habe man mehr Gäste verloren, als nun Antiraucher mehr kämen. Zudem hätte es ja eine sehr einfache Lösung geben können: Lokale bieten einen Raucher- und einen Nichtraucherraum an, voneinander gut separiert, sodaß beide Parteien, die der Nichtraucher und die der Raucher zu ihrem Recht kämen. Aber diese salomonische Lösung wurde reprobiert, sodaß in Bayern nun ein striktes Rauchverbot erlassen worden ist. Das schadet der Gastronomie und wem nützt es? Dem Niichtraucherschutz nicht, denn wie sollte es Nichtrauchern nützen, wenn wie in der Bundesbahn jetzt üblich es geworden ist, in den Raucherabteils nicht mehr geraucht werden darf, während sie in den separierten Nichtraucherwaggons sitzen?
Dies ist ein Musterbeispiel dafür, daß im Namen der Gesundheitsvorsorge der Raum der bürgerlichen Freiheiten übermäßig eingeschränkt wird, die der Raucher, nicht mehr in Restaurationen rauchen zu dürfen und die der Gastronomen, gemäß den Wünschen ihrer Gäste das Rauchen zu erlauben oder zu verbieten. Der Staat bevormundet hier die Raucher, denn dies rigoristische Rauchverbot dient ja nicht real den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher. Dafür hätte ja eine Zweiraumgastronomie ausgereicht, ein Raum für Nichtraucher und ein Raum für Raucher, Aber in einer Epoche, in der die Gesundheit als das summum bonum =höchstes Gut gilt, kann eben eine Regierung solche übermäßigen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte durchsetzen.
Ein demoktatiekritischer Witz: 2 Wölfe und ein Lamm entscheiden ganz demokratisch, was es als Sonntagsbraten zu essen geben wird : Das Lamm hat keine Überlebeschance. So ist jetzt in fast allen demokratisch regierten Ländern entschieden worden, daß Frauen unter bestimmten Bedingungen ihr Kind im Mutterleibe töten lassen dürfen, den Kindern so das Lebensrecht abgesprochen wird. Jetzt will die neue Regierung gar die Werbung für diese Kindestötungen erlauben! So können demokratische Regierungen auch sonst die Rechte der Staatsbürger einschränken. Der Schutz dieser Bürgerrechte gegenüber der Regierung scheint schwach zu sein, da die Regierungen im Parlament stets dank der Fraktionsdisziplin mit einem Ja des Parlamentes für ihre Politik rechnen können, das Parlament so keinerlei Kontrollfunktion der Regierung gegenüber ausüben kann. Da die Richter des Bundesverfassungsgerichtes von den Politikern des Bundestages und des Bundesrates gewäht werden, also nur Parteikonforme gewählt werden, könnte auch vermutet werden, daß dies Gericht im Regelfall den regierenden Parteien recht gibt.
Könnte es also sein, daß jetzt die Regierung übermäßige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erläßt, da der Nutzen dieser Schutzmaßnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahmen steht? Und weiter gefragt: Wie weit darf der Staat seine Bürger vor dem „Mißbrauch“ seiner Freiheit schützen, etwa in dem er alles verböte, was irgendwie die Gesundheit der Bürger beeinträchtigen könnte: Vom Rauch- und Alkoholverbot bis zum Verbot des Verzehres von Süßigkeiten, in denen Zucker ist bis unendlich ließe sich da ein Verbotsprogramm imaginieren.
Verschwörungstheorien vermuten ja nun, daß der Coronavirus nur zum Anlaß eines Systemwechsels in Anspruch genommen wird, um den liberal demokratisch sich verstehenden Rechtsstaat durch eine neuen postdemokratischen autoritären oder gar totalitären Staat zu ersetzen.Es ist ja augenfällig, daß eine rein liberaldemokratische Protestbewegung, die ein Zuviel an Staat kritisiert und ein Mehr an Eigenverantwortlichkeit der Bürger einfordert als rechts/rechtsextremistisch und so als staatsfeindlich vermaledeit wird.
Dabei gibt es nichts Conservativeres als die Forderung, daß der liberale Rechtsstaat weiterhin liberal bleiben soll! Aber die Regierenden selbst scheinen der Tauglichkeit dieses Staatskonzeptes nicht mehr zu trauen und setzen so auf die Entmündigung des Bürgers, besonders augenfällig in der Forderung nach der Zwangsimpfung gegen den Coronavirus. Oder darf gar der Verdacht gehegt werden, daß man da „Oben“ eben von den zukünftigen Krisen und den Zumutungen, die man dem Volke dann auferlegen will, weiß, und so jetzt schon die Staaten umbaut für diese kommenden schweren Zeiten, daß eben die zukünftigen Krisen nicht rechtsstaatlich liberal gemeistert werden können? Das westliche Demokratiemodell wird ja weitestgehend deshalb mehrheitlich akzeptiert, weil es mehr oder auch weniger Wohlstand für Alle garantiert. Was aber, wenn das zukünftig nicht mehr so klappt? Müssen da etwa die westlichen Staaten umstrukturiert werden, wenn es gilt, dem Volke Wasser und Brot predigen zu müssen, weil der Wein nicht mehr für alle reichen wird und nur noch die Mächtigen der Welt ihn genießen können und wollen ?
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