Samstag, 10. Juni 2023
Verband befürwortet Selbstbestimmungsrecht von Frauen „kfd-Positionspapier: Sexarbeit ja, erzwungene Prostitution nein“
Verband befürwortet Selbstbestimmungsrecht von Frauen
„kfd-Positionspapier: Sexarbeit ja, erzwungene Prostitution nein“
So faßt Kath de am 9.6.2023 prägnant die Kernaussage dieses Positionspapieres zusammen. Diese Position muß zum Widersprucheinlegen reizen. Das Selbstbestimmungsrecht erlaubt ja nicht, sich zum Sündigen zu entscheiden. Aber so klar das auch im ersten Moment erscheinen mag, so diffizil ist diese Causa doch. Es muß nämlich differenziert werden, was der Staat an Selbstbestimmung seinen Bürgern zubilligt und was die katholische Morallehre an Selbstbestimmung zubilligt. So gilt heutzutage die Berufstätigkeit einer Prostituierten als eine erlaubte Tätigkeit, sodaß der Vertrag eines Kunden mit einer Prostituierten: Geld für Sex nicht mehr als sittenwidrig. Eine Prostituierte kann so ein nichtgezahltes Honorar per Gericht einklagen, was nicht möglich wäre, gälte dieser Vertrag als sittenwidrig. Der Staat erlaubt so die Prostitution als eine Ausübung des Rechtes der freien Berufswahl. Das ist der Idee des Selbstbestimmungsrechtes subsumiert und gehört so zu den Grundrechten des Staatsbürgers.
Die Morallehre der Kirche verurteilt nun eindeutig die Prostitution, da die Sexualität nur in der Ehe erlaubt ist und da es moralisch verwerflich ist, Sex als eine zu bezahlenden Dienstleistung anzubieten oder zu erkaufen.
Nun könnte man die Position des kfd so lesen: Der Staat soll den Beruf der Prostitution weiterhin erlauben und Schutzmaßnahmen ergreifen, Frauen vor einer Zwangsprostituation zu schützen. Das wäre eine Position, die so auch von den 2 gewichtigsten Kirchenlehrern vertreten wird, dem hl. Augustin und dem hl. Thomas von Aquin. Ihr Argument lautet: Der Staat soll ein kleineres Übel zulassen, die Prostitution, um größere zu vermeiden. Die Kurzfassung: Gäbe es keine Prostitution ereigneten sich mehr sexuelle Übergriffe auf Frauen. Hart formuliert: Ein paar Frauen müßten unmoralisch leben, um die vielen Frauen vor der Männersexualität zu schützen.
Umstritten ist nun selbstverständlich die These, daß die Tolerierung der Prostitution sexuelle Übergriffe auf Frauen reduzieren würde. Für diese These existieren keine Beweise aber auch keine Gegenbeweise. So ist zu fragen: Wie ist eine Causa zu entscheiden, wenn sie nicht auf Grund zuverlässiger Erkenntnisse entschieden werden kann?
1. Fall: Die Prostitution wird erlaubt, und die Erlaubnis führt zu weniger Übergriffen.
2. Fall: Die Prostitution wird erlaubt, und die Erlaubnis führt nicht zu weniger Übergriffen.
3. Fall: Die Prostitution wird verboten, und das führt zu mehr Übergriffen.
4. Fall: Die Prostitution wird verboten, und das führt nicht zu mehr Übergriffen.
Der größte Schaden entstünde, wenn das Verbot der Prostitution zu mehr Übergriffen führen würde, der kleinere Schaden, wenn die Prostitution erlaubt wird, die Übergriffe aber nicht weniger würden.
Nun weiß der Entscheider nicht, was die Folgen eines Verbotes oder einer Erlaubnis der Prostitution sind. Er kann dann nur sagen: Wo entstünde der größte Schaden? wenn ich eine falsche Entscheidung treffe. Wenn die Entscheidung, die Prostitution zu verbieten, falsch wäre, erhöhten sich die Anzahl der Übergriffe, wäre die Entscheidung, sie zu erlauben, falsch, würde die Anzahl der Übergriffe gleich bleiben, nur wäre dann das moralische Übel der Prostitution erlaubt. Das Ergebnis ist eindeutig: Wenn das Verbot der Prostitution eine Fehlentscheidung sein sollte, entsteht daraus der größere Schaden. Darum ist sie vom Staate zu erlauben.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen