Freitag, 22. März 2024

„Kein kirchliches Ehrenamt bei extremistischen Positionen -Kirchenrechtler Schüller will katholischen "Radikalenerlass"

 

Kein kirchliches Ehrenamt bei extremistischen Positionen -Kirchenrechtler Schüller will katholischen "Radikalenerlass"


Kath de beglückt seine politisch korrekte Leserschaft mit dieser Meldung. Angesichts der bedeutsamen Europawahl und diverser Landtagswahlen, für die alle Prognosen gute Ergebnisse für die AfD und miserable für die „Grünen“ und die SPD voraussagen, entschlossen sich ja die deutschen Bischöfe zu vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für den gemeinsamen Kampf gegen die AfD,subsumiert unter der Agitationspropagandaparole: Gemeinsam gegen Rechts. Dazu erweist sich nun allerdings als notwendig, die Glaubenslehre der Kirche zu revidieren, um jegliche Anknüpfungspukte zu rechten Positionen auszulöschen: Man wolle so nicht mehr gegen die Abtreibungen demonstrieren, müsse sich wohl für die Genderideologie mit ihrem Kampf gegen die Ordnung der Ehe und der Familie öffnen und selbstverständlich die Liebe zur Heimat und zum eigenen Volk als nationalistisch-völkisch verteufeln.

Aber das reicht dem Kirchenrechtler Schüler noch nicht: Die Kirche müsse purifiziert werden von sie verunreinigenden Elementen. Hierbei wird die Praxis des Radicalenerlasses als Vorbild angemahnt. Wie ging das? Das Ziel war die Schutz der Beamtenschaft vor dem Eindringen extremistischer Bewerber für eine Verbeamtung. Wenn irgendwer Beamter werden sollte oder wollte, hatte die Behörde, bei der ein solcher Antrag vorlag, die Pflicht, beim Verfassungsschutz anzufragen, ob irgendwelche Erkenntnisse wider den Bewerber vorlägen. Verfügte der Verfassungsschutz über Erkenntnisse, wurde ein Prüfungsgespräch geführt, worauf dann entschieden wurde, ob die Person beamtet werden dürfe oder nicht. In der Regel reichte die Mitgliedschaft in einer Organisation aus, die in einem Verfassungschutzbericht als zu beobachtende aufgeführt war. Man sprach so von der Regelanfrage, da sie durchzuführen war, unabhängig davon, ob es Bedenken vor Ort wider den Zuverbamtenden gab.

Eine Differenz fällt so sofort ins Auge: Der Radicalenerlaß richtete sich allein gegen eine für den Staatsdienst besonders relevante Gruppe, gegen die Beamtenschaft, was damals aber miteinschloß, daß ein Mitglied einer kommunistischen Organisation nicht Briefträger werden konnte, da die Post damals staatlich war und Briefträger verbeamtet wurden. Jetzt kapriziert sich das Interesse in der innerkirchlichen Debatte auf die Ehrenamtlichen, vertrauend darauf, daß die theologischen Fakultäten oder sonstigen Ausbildungsstätten für die Hauptamtlichen der Kirche schon dafür sorgen, daß Rechtsgesinnte nicht die nötigen beruflichen Qualifikationen für einen kirchliche Anstellung erlangen können.

Erstrebenswert wäre so eine Regelanfragepraxis für Ehrenamtliche aus der Sicht des Kampfes gegen Rechts schon. Es kann ja nicht präsumiert werden, daß von jedem Bewerber für eine ehrenamtliche Tätigkeit dessen politische Gesinnung bekannt ist. Bei dem Radicalenerlaß geht es ja nicht um irgendwelche begangenen Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten, sondern allein um eine Überprüfung der Gesinnung. Daß grundgesetzlich es verwehrt ist, Bürger ob ihrer politischen Gesinnung zu diskriminieren, wurde dabei stets mit dem Argument der besonderen Treuepflicht eines Beamten dem Staate gegenüber außer Kraft gesetzt: Es reiche nicht, daß ein Beamter seine Pflichten als Beamter erfülle, er müsse auch innerlich staatstreu gesonnen sein. Ein demokratischer Staat verlange eben eine gesinnungshomogene ihn bejahende Beamtenschaft.

Zu beachten ist dabei, daß es nicht darum geht, zu prüfen, ob ein Ehrenamtlicher den Glauben der Katholischen Kirche teilt oder gar auch praktiziert, sondern es geht um die Prüfung der politischen Ansichten. So dürfte man zukünftig wohl als gläubiger Katholik, der aber der Meinung ist, daß die meisten Asylbewerber nur aus rein ökonomischen Interessen heraus hier Asylanträge stellen und dann als Abgelehnte „abgeschoben“ werden sollen, nicht mehr ehrenamtlich tätig sein, oder Christen, die gar ihre Heimatliebe durch das Zeigen einer Deutschlandfahne ausdrücken. Als Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens wird dabei die Praxis der Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorgeschlagen. Am einfachsten könnten dann die jeweiligen Berichte des Verfassungsschutzes herbeigezogen werden, in denen alle politisch bedenklichen Organisationen aufgeführt werden, sodaß eine Mitgliedschaft als eine sogenannte „Kontaktschuld“ bewertet wird.

Wesentlich ist aber, daß nicht geprüft werden soll,ob ein Bewerber den katholischen Glauben teilt, sondern ob er politisch korrekt gesonnen ist. Damit erweist sich wieder einmal, daß die Politische Korrektheit in Deutschland faktisch die Rolle der öffentlichen Religion eingenommen hat und daß sich auch die Katholische Kirche dieser Religion gegenüber subordiniert, sie als von jedem Bürger zu glaubende und zu praktizierende anerkennt. 

1.Zusatz:

Vielleicht könnten die Bischöfe Ostdeutschlands ja bewährte ehemalige Mitarbeiter der Stasi für einen effektiven Kampf gegen Rechts gewinnen, kämpften die doch schon einst gegen Rechts als antifaschistischer Staatssicherheitsdienst der DDR. 

Corollarium

Nach dem Ende der Konstantinischen Epoche übernimmt nun die Politische Korrektheit die Funktion der öffentlichen Religion, der sich die Katholische Kirche nicht nur in Deutschland nun als privatisierte subordiniert. Darum kämpft sie nun auch gegen Rechts, nicht aber gegen Links, denn die heutige Linke ist  politisch korrekt.



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