„Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an“1 oder wer muß gehorchen und wer nicht?
Konzentriert werden soll das Problem unerlaubter Bischofsweihen durch die Piusbruderschaft und der wohl sicher folgenden Exkommunikation sowohl der Weihespender als auch der Geweihten auf die Frage, ob die Voraussetzung einer erlaubten Bischofsweihe bei der Piusbruderschaft ein hundertprozentiges „Ja“ zu allen Texten des 2.Vaticanums ist, dagegen Modernisten und Liberale selbstverständlich von so einer solchen Gehorsamsverpflichtung entbunden sind.
Es bedarf keiner tiefschürfenden Analysen der Texte des 2.Vaticanums, um zu urteilen, daß die uniforme Reformagenda des linksliberalen Katholizismus nicht mit den Aussagen dieses Reformkonziles und schon gar nicht der Lehrtradition der Kirche übereinstimmt.
Erstens müßte die Condition, daß nur wer uneingeschränkt dem 2.Vaticanum zustimme, dürfte geweiht werden, ausgedehnt werden auf eine genauso uneingeschränkte Anerkennung aller Konzilstexte der Kirche. Aber nun erklären uns doch die Konzilsenthusiasten, daß das Anliegen dieses Reformkonziles es gewesen sei, den „Muff“ von einer fast 2000 Jahre währenden Theologiegeschichte auszulüften, damit Frischluft die Kirche erfülle. „Das ist ja vorkonziliar“, dieses Urteil bedeutet eine Verurteilung, als wenn in der Kirche nur noch das als wahr angesehen werden dürfe, was im Sinne des Reformkonziles ist, bzw genauer im Sinne des „Konzilgeistes“ ist. Also ist das 2.Konzil aufgestiegen zu dem einzigen Kriterium der Rechtgläubigkeit.
Aber wenn jemand erklärt, er bejahe die Lehrtradition der Kirche und könne deshalb einige Aussagen des 2. Vaticanums nicht bejahen, da sie dieser Lehrtradition widersprechen, dann darf er nicht zu einem Bischof geweiht werden. Wer dagegen erklärt, daß das 2.Vaticanum viele vorherige Kirchenlehren als überholt und als unwahr geworden erklärt hat und er so nur dem Reformkonzil zustimme und nicht mehr den vorkonziliaren Lehren, der darf zum Bischof geweiht werden: Er darf so der ganzen Kirche seinen Ungehorsam erklären im Namen des Geistes des Reformkonziles.
Wie verhält sich nun das 2.Vaticanum zu dem sogenannten „Geist des Konziles“? Man kann es auf diesen Punkt bringen: Das Zentrum des 2.Vaticanumes sei nach der Abwehr und Verurteilung der Moderne durch die vorkonziliare Kirche ihr Jawort zur Moderne,das Ja zur Religionsfreiheit, der Gew issensfreiheit, der Demokratie und der Menschenrechte. Das mache den „Geist“ des Konziles aus, wohingegen alles andere nur noch von kirchenhistorischer Bedeutung sei. Der „Geist des Konziles“ sei nun aber in erster Linie ein kirchenkritischer, da die Katholische Kirche für sich selbst noch nicht hinreichend die Demokratie und die Menschenrechte anerkenne.Der Konzilsgeist verlange so eine Verdemokratisierung der Kirche,die Zulassung der Frau (und aller weder männlich noch weiblich sich Verstehender) zu allen Ämtern und die Befreiung der Sexualität von jeder kirchlichen Bevormundungsreglementierung!
Wer zu diesen Gehalten der Moderne nicht „Ja“ sagt, der darf nicht zum Bischof geweiht werden. Daß dieses „Ja“ ein „Nein“ zu allem ist, was die Kirche lehrte und lehrt, bis der Modernismus in ihr zu ihrer Theologie sich emporschwang und die Lehrstühle der Theologie okkupierte,ist nicht überlesbar.
Zusatz
Nach der Erfahrung des rigoristischen Kampfes des Papstes Franziskus wider die "Alte Messe" ist es da nicht verständlich, daß die Priesterbruderschaft darauf insistiert,neue Bischöfe selbstständig zu weihen, um der Möglichkeit ihrer Nichtung zu entgehen, wenn der Vatican jede Bischofsweihe für sie untersagen könnte, um dieser Tradition ein Ende zu bereiten, auch wenn die Weihen kirchenrechtlich unerlaubt sind? Wer nun aber darauf insistiert, daß dem Kirchenrecht zu gehorchen sei, der muß sich fragen lassen, warum in Deutschland Bischöfe dies Recht mißachten dürfen.
1Kath net, am 27.5.2026.
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