Dem aufmerksamen Beobachter und Mitleser der nicht enden wollenden Debatte um: Wer darf zum Empfang der hl. Kommunion zugelassen werden?, muß auffallen, daß die Leiden von Haustierbesitzern dabei strafflässig, ja unbarmherzig außer Acht gelassen werden. Da muß Robert M. seinen Schäferhund, seinen besten Freund Daheim lassen, seine Frau und seine Kinder sind bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommen, der Trennungsschmerz ist noch nicht verheilt, wenn er zur Kommunion geht: Wieder eine schmerzhafte Trennungserfahrung, weil er nur ohne seinen Freund, dem Hund zur Kommunion gehen darf: eine bittere Ausgrenzungserfahrung!
Da frägt er ganz betroffen: Gilt den Gottes Liebe nicht auch meinem Freund, dem Hund? Hat er denn nicht alle Tiere geschaffen und liebt sie so?
Darf die Kirche, erfüllt vom franziskanischen Barmherzigkeitsgeist, eingedenk von AL, Robert M und seinem Hund die Kommunion verweigern?
Dürfen diese Beide von der Erfahrung und der Begegnung mit der Liebe Gottes in der Eucharistie ferngehalten werden? Ist Gott denn nur ein Gott der Menschen?
Im Geiste von AL dürfen wir nun sagen: Im Prinzip ist die Kommunion nur für Menschen. Aber bei einer sorgfältigen Einzelfalluntersuchung darf auch ein Tierbesitzer mit seinem Tier zusammen zum Empfang der Kommunion zugelassen werden. Letzendlich entscheidet auch hier das Gewissen des Tierfeundes: Darf mein Hund das?
Aber es muß auch Grenzen geben: Aus Respekt vor dem Islam muß Schweinen der Empfang der Kommunion verwehrt werden, denn das wäre für jeden Muselmanen ein Skandalon, ist doch das Schwein ihm ein unreines Tier.
Neue pastorale Perspektiven eröffnen sich damit auch für das Gemeindeleben: Messen für Hunde und Katzen und Meerschweinchens- ein Hundebelloratorium und ein Katzenmiaugloria im Stile des modernen geistlichen Liedgutes stellen die liturgische Gestaltung der Gottesdienste vor ganz neue Herausforderungen!
Hauptsache: Kommunion für Alle.
Alledings sähe der ökumenische Arbeitskreis: Kirchenkampf gegen Rechts gerne alle Kritiker der Politik der offenen Grenzen der Bundeskanzlerin vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen.
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