"Im Prinzip fällt der Regen immer von oben nach unten, aber im Einzelfall schon mal von unten nach oben!" Frägte nun ein Naturwissenschaftler, wie denn dieser Einzelfall mit den allgemein geltenden Naturgesetzen in Einklang zu bringen sei, muß jeder Vertreter dieses Einzelfalles kapitulieren.Ein Regen kann nur von unten nach oben fallen, wenn für diesen Einzelfall die allgemeinen Naturgesetze außer Kraft gesetzt werden.
Dem Papst ergeht es nun mit seinem Schreiben AL genau so.Als 4 Kardinäle, sozusagen dogmatische Naturwissenschaftler feststellten, daß die Möglichkeit, daß im Einzelfall nicht nur der Regen von unten nach oben fallen könne, sondern daß auch Geschieden-Wiedervereinigten, die ihre irreguläre Zivilehe prolongieren, zur Kommunion zulaßbar seien, den allgemeinen Moralgesetzen widersprächen, konnte und kann der Papst und seine Anhänger darauf nichts respondieren.
Entweder müßten sie einräumen, daß sie die allgemeine Morallehre über die Ehe und die Conditionen der Zulassung zum Empfang der hl. Kommunion punktuell auflösen möchten oder sie müßten sagen, daß sie eine Praxis des Kommunionempfanges bejahen, die unvereinbar ist mit der allgemeinen Lehre der Kirche.
Was geschieht? Litaneienhaft erklären Apologeten nun, daß Alles klar sei. Damit haben sie recht. Klar ist, daß die päpsliche Intention die ist, per Einzlfallentscheidung Menschen zum Empfang der Kommunion zuzulassen, die sie nicht empfangen dürften. Unklar ist nur, wie das theologisch zu rechtfertigen ist, aber um so klarer ist es, daß die Apologetik auf eine theologische Rechtfertigung verzichten möchte, es reicht ihr die Proklamation der Erlaubtheit im Einzelfall. Und da man für die Prüfung von Einzelfällen auch keine Kriterien benennt, wird die Frage der Erlaubtheit des Kommunionempfanges für Geschieden-Widerverheiratete zu einer reinen Willkürentscheidung!Das freie Gewissen triumphiert nun über die Morallehre.
Es bleiben aber offene Fragen: Darf das päpstliche Lehramt so die allgemein verbindiche Lehre relativieren? Wer hier spontan mit einem Nein respondiert, möge dies Problem bedenken. Die Katholische Kirche verbietet die Benutzung künstlicher Verhütungsmittel. Die Deutsche wie die Österreichische Bischofskonferenz haben nun ihren Gläubigen faktisch diese Nutzung erlaubt, indem sie lehrten, daß es legitim sei, künstliche Verhütungsmittel zu nutzen, wenn das eigene Gewissen gegen die Lehre der Kirche es als erlaubt beurteilt. Der Königsteiner Erklärung ist dann aber von Rom nicht widersprochen worden, sodaß wir nun in dieser Causa vor der Situation stehen, daß etwas prinzipiell Unerlaubtes in Deutschland und Österreich den Gläubigen erlaubt ist per Sondereinzelfallregelung, daß schlußendlich das individuelle Gewissen entscheidet!
Ist diese Einzelfallregelung nun selbst irregulär? Sündigt ein Katholik, wenn er gemäß der Intention der Deutschen Bischofskonferenz mit der Begründung, daß sein Gewissen das ihm erlaube, Kondome gebraucht?
Prinzipieller gesagt: Mit der Anerkennung des Gewissens als letzter Entscheidungsinstanz hat das 2.Vaticanum einen Geist in die Moraltheologie hineingelassen, der nun aufgenommen, alle materialen Bestandteile der Morallehre aufzulösen droht. AL ist tatsächlich das Produkt der Eingießung des Glaubens an die Gewissensentscheidung als Letztentscheidungsinstanz in das Gebäude der Katholischen Morallehre. So widerspricht AL der Morallehre und widerspricht ihr auch nicht, weil durch diesen Text die Lehre der Kirche gemäß dem Prinzip der Gewissensfreiheit dereguliert wird!
Zusatz: W.J. Mertensacker schreibt (Die Treue.Deutschlands Wesen und Ehre.Ein Plädoyer für Deutschland- 2016, S. 92; mehr als lesenswert): "Als Papst Paul VI. 1968 in seiner Enzyklika Humanae vitae alle Methoden der künstlichen Empfängnisverhütung verworfen hatte, antworteten die Bischöfe schon nach wenigen Wochen mit der Königsteiner Erklärung. Darin wurde behauptet, daß der Einzelne habe das Recht,über solche Dinge selbst zu entscheiden." Das Problem steckt in dem Verb: "behauptet"- die Bischöfe behaupten das nicht, sondern sie lehren das in in dieser Erklärung als Bischöfe kraft ihres Lehramtes! Wer hier nur von einem Behaupten spricht, beraubt den Bischöfen ihre Lehrautorität! Der Papst hätte nun diese Erklärung als ungültig verurteilen können, aber er tat das nicht- das ist das Problem der Königsteiner Erklärung: Sie widerspricht der päpstlichen Enzyklika und wurde doch nicht vom Papst revoziert!
Zusatz: W.J. Mertensacker schreibt (Die Treue.Deutschlands Wesen und Ehre.Ein Plädoyer für Deutschland- 2016, S. 92; mehr als lesenswert): "Als Papst Paul VI. 1968 in seiner Enzyklika Humanae vitae alle Methoden der künstlichen Empfängnisverhütung verworfen hatte, antworteten die Bischöfe schon nach wenigen Wochen mit der Königsteiner Erklärung. Darin wurde behauptet, daß der Einzelne habe das Recht,über solche Dinge selbst zu entscheiden." Das Problem steckt in dem Verb: "behauptet"- die Bischöfe behaupten das nicht, sondern sie lehren das in in dieser Erklärung als Bischöfe kraft ihres Lehramtes! Wer hier nur von einem Behaupten spricht, beraubt den Bischöfen ihre Lehrautorität! Der Papst hätte nun diese Erklärung als ungültig verurteilen können, aber er tat das nicht- das ist das Problem der Königsteiner Erklärung: Sie widerspricht der päpstlichen Enzyklika und wurde doch nicht vom Papst revoziert!
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