Anläßlich
des sehr bedenkenswerten Artikels: „Das II.Vatikanische Konzil:
Probleme der Interpretation“ (Kath net am 26.6.2060) füge ich ein
paar ergänzende Anmerkungen zur Frage der Interpretation hinzu.
- Das 2.Vaticanum kann nicht angemessen interpretiert werden, wenn nicht mitbedacht wird, daß dies Konzil das Ende des konstantinischen Epoche, des Thron- und Altarbündnisses voraussetzt. Gegen den Willen der Kirche und des Staates war dies Bündnis revolutionär zerstört worden. Als Fixpunkt des Auflösungsprozesses, anhebend mit der Reformation und den innerchristlichen Religionskriegen ist das Ende des 1.Weltkrieges mit dem Sturz der drei christlichen Monarchien Rußlands,Österreichs und Deutschland anzusehen.Die Katholische Kirche glich danach einer Witwe, die nun plötzlich alleinstehend ihr Leben zu gestalten sah.Sie war sozusagen alleingelassen und befand sich so in einer Position der Schwäche, zumal sie nun noch die Erfahrung machen mußte, in totalitären Staaten verfolgt zu werden.
- Diese Position der Schwäche und Ängstlichkeit manifestiert sich besonders in 3 Punkten:a) Das vorgelegte Schema zur Mariologie wurde abgelehnt mit der Begründung, das Ausarbeitete könnte den Protestanten nicht zugemutet werdenb) Eine kritische Stellungnahme zum atheistischen Kommunismus wurde abgelehnt, weil das zum Ende des Dialoges mit der Russisch-Orthodoxen Kirche geführt hätte, der die sowjetische Regierung ein weiteres Diaogisieren untersagt hätte, käme es zu einer Kritik
c)
Dem modernen zeitgenössischen Menschen sei der Glaube der Kirche so
nicht
mehr vermittelbar. Er müsse neu formuliert werden.
3)Das
bisherige Fundament der Katholischen Theologie, daß die Dogmatik
nicht mehr in der philosophisch natürlichen Gotteserkenntnis
fundiert werden kann und die Morallehre nicht mehr im Naturrecht,läßt
die christliche Religion und die Katholische Kirche nur noch als eine
Möglichkeit erscheinen. So verteidigte sie nicht mehr im Namen ihrer
Wahrheit sich gegen Staaten, die sie unterdrücken wollen sondern im
Namen des Grundrechtes der freien Religionsausübung: Kein Staat
dürfe eine Religion unterdrücken ob des Grundrechtes der
Religionsfreiheit.
Die
Ängstlichkeit der aus dem Thron-und Altarbundes verstoßenen Kirche,
die sich zudem ihrer Fundierung im Raume des philosophischen
Diskurses beraubt sah, bestimmte dies Konzil. Die oberflächliche
Aufbruchstimmung des Konziles war dabei der autosuggestive Versuch,
diese Ängstlichkeit zu überwinden, die doch die (verdrängte)
Grundgestimmtheit des Konziles war und die Kirche bis jetzt bestimmt.
So ist dies Konzil gewiß eines schwachen, sich ängstigenden Glaubens, aber katholisch wird es nur interpretiert, wenn es trotz all seiner Schwächen als im Einklang mit der Lehre der Kirche sich befindend interpretiert wird, denn das ist die katholische Interpretationsnorm.
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