Dienstag, 17. August 2021

Ein Beitrag zur Kritik der Forderung nach der ökumenischer Eucharistie/Abendmahlsgemeinschaft

Ist Jesus Christus gleichermaßen in der katholischen Eucharistiefeier gegenwärtig wie in einem protestantischen Gottesdienst?


Ja, so verhält es sich: Dies Urteil bildet das Fundament des ökumenischen Dialoges bezüglich der Eucharistie bzw des Abendmahles und soll so auch eine wechselseitige Zulassung zu der jeweiligen Feier legitimieren. Gern wird dazu zitiert:

Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ Mt 18,20. Die Frage, welche Bedingungen diese 2 oder 3 erfüllen müssen, damit sie eine Versammlung in Jesu Christi Namen sind, wird dann aber nicht erörtert, denn es wird auf die Suggestivkraft der Vorstellung gesetzt, daß jeder christliche Gottesdienst eine Versammlung in seinem Namen ist, wie unterschiedlich er dann auch gestaltet werden möge.

In einem Kath net Artikel am 13.8. wird zu dieser causa die Äbtissin Reemts wie folgt zitiert:

"In einem anderen Blogbeitrag weist sie darauf hin, dass die Kirche ihrem Wesen nach „Eucharistiegemeinschaft“ sei, also „Gemeinschaft derer, die in der Teilhabe an Leib und Blut Jesu Christi eine Einheit bilden.“ Kirche stehe dabei „unter ihrem Bischof“, erinnert die Theologin und zitiert Cyprian: „Die Kirche ist im Bischof.“ Äbtissin Reemts führt weiter aus, dass gemäß Cyprian „auch das Zusammensein zweier oder dreier Christen“ gebunden sei „an die Unterordnung unter den Bischof, den nur er bürgt dafür, dass diese Begegnung im Heiligen Geist stattfindet.“

Auf Nachfrage nannte die Äbtissin als Fundort dieser Cyprianäußerung: „ich fand das Zitat in der Dissertation von Papst Benedikt "Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche". Der Ausdruck "ecclesia in episcopo" findet sich: Cyprian, Brief 33,1.“

Eine Versammlung von Christen ist also nur eine, wenn sie eine in der Subordination des Bischofes sei. Unter dieser Unterordnung ist sicher nicht zu verstehen, daß der Bischof präsent sein muß in der Versammlung, daß nur durch seine reale Präsenz eine Versammlung eine christliche würde. Es ist stattdessen zu verstehen als eine im Einklang mit dem Bischof sich befindende Versammlung. Einige Kommentare zu diesem Kath net Artikel frugen nun an, ob das denn heißen solle, daß eine Unterordnung unter den Bischof die Voraussetzung für eine wahre christliche Versammlung sei, gleichgültig was denn nun der Bischof in dem betreffenden Bistum vertrete.Wenn also ein Bischof sich für die Segnung homosexueller Paare oder die Einführung des Frauenpriestertumes ausspräche, wäre dann in diesem Falle nur die Versammlung eine im Namen Jesu Christi, die diesen 2 Destruktionsvorschlägen zustimmte?

Das kann auf keinen Falle im Sinne Cyprians oder des hl. Augustin sein. Wie ist dann aber diese Subordinationsforderung zu verstehen? Für Cyprian ist der Bischof der Garant dafür, daß die Versammlung von Christen eine ist, die im Einklang mit der apostolischen Tradition sich befindet, denn das Bischofsamt ist das Nachfolgeamt des Apostelamtes. Nur wo in diesem Sinne eine Versammlung apostolisch ist, ist sie auch christlich, eine im Namen Jesu Christi. Wenn nun ein Bischof etwas lehrt und verkündigt, das nicht im Einklang sich befindet mit der apostolischen Tradition, so darf hier eine christliche Versammlung, damit sie wahrlich eine christliche ist, gar nicht solchen Sonderlehren eines Bischofes folgen.

Was besagt das nun aber für Jesu Christi Gegenwart in protestantischen Gottesdiensten? Nehmen wir Cyprians Aussage ernst,daß die Kirche im Bischofsamt sei, muß konstatiert werden, daß da es im Protestantismus keine gültig geweihten Bischöfe gibt, auch diese Versammlungen keine im Namen Jesu Christi sein können. Luther hat nämlich mit der Abschaffung des Priestertumes auch die Weihe zum Priester- und Bischofsamt beseitigt. Ein evangelischer Pfarrer wie auch ein evangelischer Bischof ist so ein Laie, dem nur durch einen rein kirchenrechtlichen Akt besondere Pflichten und Rechte zugeteilt werden. Beides sind aber keine Weiheämter, Luther hat ja dazu eigens das Sakrament der Weihe abgeschafft. Das Sakrament der Weihe vermittelt eine geistliche Vollmacht, ohne die das jeweilige Amt nicht ausgeführt werden kann, wohingegen die Ordination im Protestantismus nur eine rein symbolische Handlung ist, die zum Ausdruck bringt, daß nun dem Ordinierten bestimmte Pflichten und Rechte kirchenrechtlicher Art zukommen.

Cyprian sagt so aus, daß eben ein bloßes Getauftsein und ein Bekenntnis zu Jesus Christus noch nicht hinreicht, um eine Versammlung als einer im Namen Jesu Christi zu konstituieren. Angesichts dieses Resultates wundert es nun nicht mehr, warum in ökomenischen Texten auf eine Auslegung von Mt 18.20 verzichtet wird.

Es muß sich dann aber unbedingt auch die Frage aufdrängen, wie denn eine Versammlung eine im Namen Jesu Christi sein kann, die zwar Jesus als ihren Herrn bekennt, aber das von ihm als Stellvertretung auf Erden eingesetzte Papstamt ablehnt.


 

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