Mittwoch, 18. August 2021

Kabul fiel- ein paar Erwägungen zum Selbstbestimmungsrecht der Völker



Wer aber von den Völkern schweigt, soll nicht von den Menschen sprechen. In erster Linie gebührt jedem das Recht, sich gemäß seiner Eigenart selbst zu verwirklichen, als Massai, als Indianer, als Baske, Kirgise, Elsässer. Solange ihm dieses fundamentale Menschenrecht genommen ist und ihm fremde Lebens- und Denkweise aufgezwungen wird, ist jeder “Klassenstandpunkt” für ihn zweitrangig, möglicherweise aber auch das, was uns als westliche “Lebensqualität” oder demokratisches Recht unverzichtbar erscheinen mag. Wenn Millionen Araber es wollen, daß Verbrecher nach den Ge­setzen des Korans Strafen erleiden, die uns “unmenschlich” erscheinen – sollen sie doch! In Wahrheit denken sie lediglich uneuropäisch, und das ist ihr gutes Recht. Zeit und Raum, Ordnungsdenken und Sprachstruktur sind kulturrelativ.“
So schreibt Klaus Kunze in seinem Blog: „Der Friede, über den sich niemand freut“. Die Taliban haben nun Kabul, die Hauptstadt Afghanistans erobert und werden nun wohl dies Land so regieren, wie sie es für richtig halten.
Amerika im Bunde mit anderen westlichen Staaten hatten Afghanistan militärisch angegriffen und legitimierten diesen Angriff mit der Behauptung, daß die afghanische Regierung den islamistische Terrororganisation Bin Ladens unterstützt habe auch bei dessen Angriff auf das Word Trade Center am 11.September 2001.Weder konnte zum Zeitpunkt des Angriffes die USA die Täterschaft dieser Terrororganisation beweisen noch eine unterstützerische Tätigkeit der islamischen Regierung Afghanistans. Das amerikanische Auslieferungsverlangen von Osama bin Laden war so wenig begründet, daß es wohl kaum einer völkerrechtlichen Überprüfung standgehalten hätte.(Auf vielen Internetseiten aber auch in Büchern, oft gut recherchiert wird die These vertreten, daß so wie es uns offiziell erzählt wird, dieser Terroranschlag nicht sich hätte ereignen können, manche meinen gar, amerikanische Geheimdienste hätten diesen Anschlag selbst inszeniert.)
Da die afghanische Regierung bin Laden nicht auslieferte, wurde Afghanistan angegriffen und dann von den Siegermächten eine cooperationswillige neue Regierung eingesetzt. Ob diese wirklich als eine legitime anzusehen gewesen war, ist wohl eine nicht eindeutig klärbare Frage. Die bisherige hat keine Kapitulationserklärung abgegeben und somit auch nicht den Krieg für beendet erklärt. So könnte der Standpunkt eingenommen werden, daß seit dem erfolgten Angriff der Krieg bis jetzt angedauert hat, in dem die afghanische Regierung gegen die Invasoren kämpfte und jetzt nach langem Kampfe siegte in der Gestalt der Taliban, die dann als Armee der Regierung angesehen werden könnte, die nur eben den Krieg als Guerillakrieg führte, da sie militärisch den Angreifern vollkommen unterlegen war. Aber vielleicht ist diese Causa völkerrechtlich auch anders zu beurteilen- ich bin kein Völkerechtsexperte. Nur gilt wohl, daß ein Kriegsende, nur von den Siegern proklamiert, vom Besiegten aber nicht gegengezeichnet kein rechtsgültige Beendigung eines Krieges darstellen kann.
Die entscheidende Frage lautet nun: Hat das afghanische Volk das Recht, sich eine islamische Regierung zu geben, die aus westlicher Sicht geurteilt nicht bereit ist, die Menschenrechte und die Werte der Westlichen Wertegemeinschaft zu akzeptieren oder gar gemäß ihnen zu regieren? Die Antwort muß hier so lauten, wie sie K. Kunze im obigen Zitat formuliert. Die Menschenrechtsideologie stellt zwar den moralischen Anspruch an jede Regierung, gemäß ihr zu regieren, aber diese Menschenrechtsideologie darf nicht gewaltsam per Krieg anderen Völkern und Staaten aufdoktriniert werden. Der sehr schnelle Sieg der Taliban angesichts des sofortigen Kollabierens der bisherigen pro westlich orientierten Regierung nach dem Abzug der amerikanischen Truppen evoziert doch den Verdacht, daß die bisherige Regierung wenig vom eigenen Volke respektiert wurde. Außer ein paar westlich orientierten Intellektuellen scheint kaum wer der alten Regierung nachzutrauern.
Daß diese über den amerikanischen Truppenabzug enttäuscht sind und mit Bedauern feststellen müssen, daß mit keinem neuen Einmarsch westlicher Truppen zu rechnen ist (vgl dazu etwa die Berichterstattung der „TAZ“ in diesen Tagen zu dieser Causa), demonstriert aber überdeutlich, daß sie für ihr Projekt der Verwestlichung Afghanistans im eigenen Volke keine Mehrheit haben. So scheitern sie am eigenen Volke wie zuvor die linkssozialistische Kabuler Regierung, die trotz der Unterstützung durch die „Rote Armee“ sich auch nicht gegen den eigene Volk halten konnte.
Zweimal sollte so das afghanische Volk zwangsbeglückt werden, erst durch den sowjetischen Sozialismus und dann durch die amerikanische Demokratie.Aber der Afghane wollte beides nicht- was er nun wirklich will, ist uns Europäern schwer verständlich, aber die Afghanen wollen ja auch keine Politik für uns sondern für sich selbst praktizieren. Darf das ihnen verwehrt werden im Namen der Menschenrechtsideologie? Und darf eine deutsche Bundesregierung ihnen das zum Vorwurf machen, wenn doch in Deutschland selbst jährlich circa 100.000 Kinder im Mutterleibe getötet werden mit staatlicher Erlaubnis? Es ist zu vermuten, daß in Deutschland seit der faktischen Legalisierung des Kindertötens im Mutterleibe mehr Menschen getötet worden sind als durch die Taliban in ihrem Kampf gegen die westlichen Besatzungsmächte und ihre Verbündeten!


Zusatz
Daß die Taliban aus christlicher Sicht eine akzeptable Regierung sein werden, ist schwer vorstellbar, aber indiskutabel ist nun aber die Vorstellung, Afghanistan per „heiligem christlichen Krieg“ zu zwangschristianisieren. Gott ließ es zu, daß der Teufel im Paradiese Adam und Eva verführte und so muß es nun wohl politisch akzeptiert werden, daß hier nun ein islamischer Staat entstehen wird.

 

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