Samstag, 24. Dezember 2022
Wenn in der Kirche der Unterschied zwischen christlichen Wanderpredigern und Asylanten verdrängt wird und die Nächstenliebe zur Fernstenliebe mutiert
Wenn in der Kirche der Unterschied zwischen christlichen Wanderpredigern und Asylanten verdrängt wird und die Nächstenliebe zur Fernstenliebe mutiert
Nicht nur zu Weihnachten, nein fast täglich verwirrt die „Liebe“ in der Kirche so sehr, daß wirklich alles und jedes durcheinandergeworfen wird. Ein paar ernüchternde Feststellungen: Von Anfang an (vgl G.Theissen, Die Jesusbewegung) differenzierten sich die Christgläubigen in zwei verschiedene Nachfolgepraxen aus: die, die ihm ganz wörtlich nehmend folgten als Verkünder des Evangeliums, von Ort zu Ort wandernd. Aufnahme suchten sie dabei in schon gläubige Familien, aus denen sich dann die ersten Gemeindebildungen generierten, um von da aus die Mission zu betreiben. Aus dem 1.Thessalonikerbrief läßt sich ungefähr die Struktur der Missionspredigt des Apostels Paulus erkennen: Zuerst wurden die Heiden angeklagt, daß sie statt dem wahren Gott Götzen verehrten, daß so sie unter dem Zorne Gottes stünden, daß aber Jesus Christus sie in dem göttlichen Endgericht retten wird, wenn sie an ihn glauben.
Die anderen blieben in ihren Familien und in ihrem Beruf und lebten so in den sich herauskristallisierenden Urgemeinden den christlichen Glauben. Das heißt nun natürlich für diese, daß sie den christlichen Glauben in Einklang bringen mußten mit ihrem bürgerlich-weltlichen Leben. Ein Familienvater kann eben nicht alles den Armen verschenken, um dann Jesus als Wandererprediger zu folgen, da er für seine eigene Familie zu sorgen hatte.
Wer sorgte nun aber für die, die ganz wörtlich Jesus nachfolgend von Ort zu Ort zogen, um das Evangelium zu verkündigen? Zwei Konzepte existierten dazu anfänglich: das, daß der Wandererprediger seinen Lebensunterhalt sich durch eine Arbeit selbst verdiente oder daß er von den Gemeinden seinen Lebensunterhalt bekam, damit er seine Berufung nachkommen konnte, ohne daran durch eine Erwerbstätigkeit beeinträchtigt zu werden. Der aufmerksame Leser der Evangelien findet dann Spuren für die damit einhergehenden Problematik: Sind denn die Christen verpflichtet, jeden Evangeliumsverkünder, der von Ort zu Ort zieht, so zu unterstützen? Die Antwort fällt eindeutig auf: Wer einen christlichen Wandererprediger aufnimmt, der nimmt Jesus Christus auf, wer ihn nicht aufnimmt, also nicht unterstützt, der verstößt den Christus selbst. Das ist die Kernaussage der großen Gerichtsrede Jesu, nach dem Evangelisten Matthäus 25.
Über die Nöte und Bedrängnisse eines Wandererprediger gibt uns nun Paulus gutes Anschauungsmaterial, wenn er etwa von sich schreibt: „Bis zur Stunde hungern und dürsten wir, gehen in Lumpen“. 1.Kor 3,11) Die ortssässigen Christen, die so „weniger“ radical die Nachfolge Jesu lebten, kompensierten sozusagen ihre geringere Radicalität der Nachfolge dadurch, daß sie den radical Nachfolgenden durch ihre Unterstützung diese Nachfolgepraxis ermöglichten. Die sich herausbildenden Gemeinden bildeten so die logistisch-ökonomische Voraussetzung dafür, daß andere als Missionare von Ort zu Ort ziehen konnten, um da das Evangelium zu verkündigen.
Aber schon im 2. Jahrhundert wurden die Wandererprediger, die es zu unterhalten galt, für die Gemeinden zu einem Problem: Der Unterhalt kam ihnen zu teuer! Es mußten also Regeln gefunden werden, legitime von überzogenen Versorgungs-ansprüchen zu distiginguieren, und zu fragen, ob denn jeder Wandererprediger auch wirklich einer ist oder ob er nur um des Lebensunterhaltes willen einen Missionar simulierte.
Eines ist aber eindeutig: An eine allgemeine Armenfürsorge hat im Urchristentum niemand gedacht! Es ging primär um die Versorgung der Wanderprediger und der ortsansässigen Witwen der Gemeinde. Die Regulierungen bezüglich der Untertützung der Wandererprediger zeigt aber auch, daß die Gemeinden Grenzen für die Untertützung setzten: Sie wollten nicht mehr geben, als sie auch geben konnten ohne daß sie ihr eigenes Gemeindeleben dadurch gefärdeten!
Wer sich im Vergleich dazu die heutigen Stellungnahmen von Bischöfen und dem Papst zur Gemüte führt, stößt auf einen ganz anderen Geist! Hier soll Deutschland und auch die anderen europäischen Länder unbegrenzt viele „Flüchtlinge“ aufnehmen, nur weil sie bei uns auf ein besseres Leben nicht umsonst gehofft haben sollen. Daß es für die Aufnahmeländer Belastungsgrenzen gibt, wird dabei geflissentlich übersehen, da ja jeder aufgenommen werden müsse. Limitierten schon die christlichen Gemeinden im 2.Jahrhundert ihre Unterstützungsleistungen für die Wandererprediger, gilt das nun als „unchristlich“- als christlich gilt dagegen, wenn eine Mutter ihre eigenen Kinder vernachlässigt, um fremde zu versorgen.
Es ist eine bittere Tatsache, daß einige Deutsche nun keine Tafelkarte mehr bekommen können, weil sie zwar bedürftig und berechtigt sind, Lebensmittel von den „Tafeln“ zu bekommen, aber die Kapazitäten, die Menge der gespendeten Lebensmittel nicht ausreicht für alle Bedürftigen, die ukrainischen Flüchtlinge aber alle eine Tafelberechtigungskarte erhalten. Die Urchristen sorgten für die Ihrigen und als zu viele Auswärtige kamen, um versorgt zu werden als Wandererprediger, limiterten sie diese Unterstützung um ihres eigenen Gemeindelebens vor Ort willen.So realistisch pragmatisch praktizierte schon das Urchristentum die Nächstenliebe, wohingegen heutzutage um der Fernstenliebe willen die Nächsten vernachlässigt werden sollen!
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