Mißbrauchte Demokratie- was, wenn
die Bürger ihr Wahlrecht mißbrauchen? +3Zusätze
Zwei politische Mißbräuchsfälle sind in absehbarer Zeit zu befürchten. Bürger stehen unter dem Verdacht, ihr Wahlrecht zu mißbrauchen. Der 1. Fall: Italien- „die Junge Freiheit“ berichtet am 23.9.2022:
BRÜSSEL. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat angesichts des möglichen Siegs der Rechtsparteien bei den italienischen Parlamentswahlen am Sonntag von Sanktionsmöglichkeiten gegen das Land gesprochen. „Wir werden das Ergebnis der Abstimmung in Italien sehen. Wenn sich die Dinge in eine schwierige Richtung entwickeln, haben wir Instrumente wie im Fall von Polen und Ungarn“, sagte sie. Damit bezog sie sich auf den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Dieser sieht Gelderkürzungen für Mitgliedsstaaten vor, die gegen die EU-Werte verstoßen. Gegen Ungarn läuft seit April bereits ein entsprechendes Verfahren.
Das ist erst mal eine klare Drohung an die italienischen Wähler: Wehe Euch, wenn ihr die falsche Partei wählt! Der „Rechtsstaatlicheitsmechanismus beinhaltet faktisch, daß jede Regierung, wenn sie gegen die Dogmen der Politischen Korrektheit verstößt, mit EU-Sanktionen zu rechnen hat. Da rechte Parteien grundsätzlich nicht politisch korrekt sind, reicht schon das Faktum, daß sie an einer Regierung beteiligt sind, um mit Sanktionen zu drohen. Die CDU-Politikerin setzt natürlich darauf, daß auch Italien in dieser Krisenzeit, man führt ja einen Wirtschaftskrieg gegen Rußland zu Lasten der Bürger Europas (wie Sarah Wagenknecht treffend es auf den Punkt bringt),auf Unterstützungsgelder aus der EU hofft und die würden eben versagt, wählten die Bürger falsch.
Nun wollen die zumeist russischen Bürger der Volksrepubliken Luhansk und Saporischschja in der Region Donezk darüber abstimmen, ob ihre Republiken sich Rußland anschließen wollen zum Schutz der Aggression der Ukraine gegen diese separatistischen Republiken. Niemand zweifelt daran, daß die Mehrheit nicht mehr als Teilgebiet des ukrainischen Staates existieren möchten isb angesichts des Krieges, den die ukrainische Regierung gegen diese Republiken führte und führt.
Diese Volksabstimmung wird von vornherein als ungültig erklärt, weil die dortigen Russen kein Recht hätten, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden, darüber entscheiden, dürfe allein die ukrainische Regierung. Die lehnt selbstredend ein Selbstbestimmungsrecht der russischen Bevölkerung ab. Wählen dürften die dortigen Russen aber, wenn es gewiß wäre, daß sie mehrheitlich dafür votieren würden, ihre Autonomie aufzugeben und sich der ukrainischen Regierung unterwerfen würden. Da sie aber falsch wählen werden, erklärt der „Freie Westen“ diese Volksabstimmung von vornherein für ungültig.
Nebenbei:Die türkische Regierung erwog einmal, das Volk über die Einführung der Todesstrafe abstimmen zu lassen. Sofort reagierte die EU: Wenn sie diese Volksabstimmung zuließe, könnte die Türkei nicht mehr Mitglied der EU werden, Die Eurokraten befürchteten eben, daß das türkische Volk und wohl nicht nur dieses falsch abstimmen könnte, also für die Wiedereinführung der Todesstrafe und deshalb
verbietet die EU diese Abstimmung. In einer funktionierenden Demokratie darf das Volk frei wählen, solange es wählt, was es wählen darf aus Sicht der Eurokraten. Mißbraucht es dies Wahlrecht, muß es dafür bestraft werden, im einfachsten Falle, daß die Wahl als ungültig verurteilt wird. So sah sich ja die Bundeskanzlerin genötigt, als ein ostdeutsches Landesparlament ob seines defizitären Demokratie-verständnisses einen FDP- Politiker zu ihrem Ministerpräsidenten wählte mit den Stimmen der AfD-Parlamentarier, eine Wiederholung der Wahl durchzusetzen, da hier das Parlament falsch gewählt hatte. Die zur Raison gebrachten Demokraten wählten dann in der Wiederholungswahl richtig, sonst wäre wohl eine weitere Neuwahl angesetzt worden. So wurde dieser fatale Mißbrauch des Wahlrechtes korrigiert.
Ob die italienischen Wähler diesen Wink mit dem Zaunpfahl beherzigen werden, und richtig wählen? Bein den russischen Wählern hat die EU keine Hoffnung auf eine demokratische Umkehr und so wird diese Volksabstimmung a priori als illegitim verurteilt.
1.Zusatz:
Wenn ein Klassenlehrer die Einrichtung einer Schülerbibliothek anregt, in der jeder Schüler Bücher von sich zur Ausleihe reinstellen und ihm gefallene ausleihen darf, dann aber die Schüler zu Hauff Comichefte reinstellen und der Lehrer darauf die Bibliothek schließt ob dieses Mißbrauches, dann ist das ein Fall von praktizierter Demokratie.
2.Zusatz:
In Deutschland können, wenn zu viele eine mißliebige Partei wählen, diese verboten werden! So schützen sich die arrivierten Parteien.
3.Zusatz
In Deutschland ist die Demokratie belastet von dem Narrativ, daß der Deutsche anfällig dafür wäre, antidemokratische Parteien zu wählen, so einst die NSDAP, und daß deshalb die Demokratie vor dieser Wählerneigung geschützt werden muß.
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