Montag, 26. Februar 2024

„Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen“

 

Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen“


So zitiert Kath net am 26.2.2024 den Bundesverband Lebensrecht: „Bundesverband Lebensrecht wehrt sich gegen Verleumdungsversuche durch Medien "Jede versuchte Einordnung unseres Verbandes in „rechte“ Kategorien ist dementsprechend unwahr und dient dem Versuch, von gravierenden Menschenrechtsverletzungen abzulenken."

So verständlich nun auch das Anliegen des Bundesverbandes ist, nicht als „rechts“ ethiketiert und diffamiert zu werden, so unwahr ist es doch. Dem Feminismus ist das Recht der Frau, das eigene Kind im Mutterleibe töten lassen zu dürfen, stets das Zentralanliegen, um so die Frau von der Mutterschaft zu befreien.Unstrittig ist auch, daß dieser Feminismus sich als ein Teil der Linken verstanden hat, der der bürgerlichen Frauen-emanzipationsbewegung ablehnend gegenüberstand. Heute gibt es als eine relevante Größe im politischen Raum nur noch den sich als links verstehenden Feminismus. Es ist eben kein Zufall, daß bei jeder feministischen Antilebensrechtsdemonstration neben der Parole: „Wenn Maria abgetrieben wäre, wäre das uns erspart geblieben“, gemeint ist die Lebensschutzbewegung und die christliche Religion) gebrüllt wird: „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!“

Nach der Oktoberrevolution erlaubte die kommunistische Regierung unter Lenin als erste Regierung der Welt den Frauen die Tötung der Kinder im Mutterleib.Damit begann der Siegeszuges des Rechtes auf diese Kindestötung,überall in der Welt durch linke Parteien durchgesetzt. Wer nun gegen dies Tötungsrecht auftritt, ist rechts, denn die politische Mitte, die weder links noch rechts ist, hat inzwischen sich auch diese linke Position zu eigen gemacht.

Das Recht, aus politischen Gründen politische Gegner töten zu dürfen, hat zum ersten mal die Französische Revolution in Wort und Tat praktiziert.Die Guillotine reüssierte zu dem beliebtesten Mittel der Revolution.Als eine Reaktion auf den linken Terror bejahten dann radicale Rechte auch das Töten politischer Feinde. (Vgl dazu auch Ernst Noltes Interpretation des Holocaustes.) Zum „Roten Terror“ der Bolschewisten gehörte dann auch das Erlauben des Töten der Kinder im Mutterleibe. Und wer nun sich gegen dies Tötungsrecht ausspricht,gilt somit als Antilinker als Rechter.Daß Stalin dann als der Nachfolger Lenins eine antifeministische Politik betrieb, indem er die Abtreibungen wieder verbot und die Bedeutung der Familie als die Keimzelle des Lebens stärkte, blieb in der politischen Linken eine Ausnahmeerscheinung, das feministische Nein zum Leben setzte sich in der Linken durch, dem nun nur noch die politische Rechte entgegensteht.

So muß man den heutigen Feministen und ihren vielen Sympathisanten in den Medien recht geben: Wer gegen das Töten von Kindern im Mutterleibe ist, ist ein Rechter, sofern er es nicht vorziehen wollte, ein Stalinist zu sein.


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