Was ist uns Bürgern und als Christen nicht erlaubt, wenn wir als verfassungstreu gelten wollen! Ein Bericht des Verfassungsschutzes klärt uns auf!
Die anstehende Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gab nun dem für die Frage der Zulaßbarkeit von Kandidaten zuständigen Verfassungsschutz die Möglichkeit, durch ein Dossier über den zu überprüfenden Kandidaten klar zu stellen, warum der aussichtsreiche Kandidat der AfD für dieses Amt nicht kandidieren dürfe. Es wird nun keinen Leser verwundern, daß das Entscheidungsgremium, das dieses Dossier in Auftrag gegeben hatte, ihm folgte und die Kandidatur des AfDlers verbot. Oberflächlich betrachtet ist dieser Fall ein klarer Fall: Die demokratischen Blockparteien befürchtetenten,daß dieser Kandidat die Oberbürgermeisterwahl gewinnen könnte. Um diesen möglichen Wahlsieg zu verhindern, erinnerte man sich der Bestimmung, daß zu einer Oberbürgermeisterwahl nur Personen als Kandidaten zulaßbar sind, die einwandfrei verfassungstreu seien. Deswegen wird beim Verfassungsschutz nachgefragt, ob Erkenntnisse wider diese Person vorliegen, die einen Ausschluß von der Kandidatur rechtfertigen können. Der Verfassungsschutz lieferte dann die gewünschte Begutachtung, auf dessen Grundlage hin die Kandidatur dieses aussichtsreichen Kandidaten untersagt wurde. Das gemeine Volk soll so davor bewahrt werden, sein Stimmrecht zu mißbrauchen.Denn zur wehrhaften Demokratie gehört die Pflicht der Bürger, nur bei den Blockparteien ihr Kreuz zu machen.
Die „Neue Züricher Zeitung“ altmodisch liberal gesonnen, kritisierte nun dieses da praktizierte Demokratieverständnis als eine typisch deutsche Versuchung, „ins Autoritäre abzugleiten.“1 „Was wird nun dem AfD-Kandidaten vorgeworfen? Die NZZ hat recheriert: Laut NZZ liest sich die Begründung wie eine Erfindung der Satirezeitschrift «Titanic» zu ihren besten Zeiten. Laut der Zeitung werde Paul vorgeworfen, dass er im Werk «Der Herr der Ringe» von J. R. R. Tolkien eine «konservative Geisteshaltung» erkenne, die von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus sei. Zum Beleg für seine angebliche Verfassungsfeindlichkeit wird erwähnt, dass Paul die Nibelungensage für bedeutsam im Hinblick auf den «nationalen Stolz» halte und dass er die Landesregierung dafür kritisierte habe, Rheinland-Pfalz als Drehort für eine Verfilmung der Sage nicht stärker in Szene gesetzt zu haben.“2
Nur, der Verfassungsschutz ist kein Satiremagazin sondern nimmt sich und seine Dossiers bierernst, gilt es doch die Feinde der Demokratie zu bekämpfen eingedenk der revolutionären Einsicht Robespierres, daß es keine Freiheit für die Feinde der Freiheit geben dürfe. Und wer ein Feind der Demokratie ist, daß bestimmen in diesem Falle die demokratischen Blockparteien in ihrer Coopertation mit dem Verfassungsschutz.Schon die kleinsten Verstöße gegen die Politische Korrektheit erfaßt er als eine Manifestation einer verfassungsfeindlichen Gesinnung. Eine „konservative Geisteshaltung“ ist eben schon sehr verdächtig, wird doch der politische Conservatismus dem „rechten Lager“ zugerechnet und das ist eben nicht mehr grundgesetzkompatibel. Aber noch gravierender ist die Verwendung des Beriffes des nationalen Stolzes. Jedem Deutschen, zumindest jedem im ethnischen Sinne Deutschen muß doch klar sein, daß wir ob der Verbrechen des Naziregimes niemals mehr stolz auf unser Volk sein dürfen, sondern beständig an unsere Brust sich schlagend zu bekennen haben :“An Allem sind wir, wir allein schuld!“ (Da dieser Schuld vererbt wird3, sind deutsche Staatsbürger mit einem Migrationshintergrund aber von dieser Kollektivschuld frei zu sprechen.)
Es geht so also nicht einfach darum, daß die avisierten Parteien so eine ihnen unliebsamen Konkurenzkandidaten von der Wahl ausgeschlossen haben, wenn es nach der SPD und den Grünen geht, sollen die Kandidaten der AfD ja von allen Wahlen ausgeschlossen werden,sondern anläßlich dieser Oberbürgermeisterwahl klar zu stellen, welche Ansichten ein Deutscher nicht vertreten darf, wenn er im Rufe der Verfassungstreue stehen will. (Es darf hinzugefügt werden, daß so Geartete natürlich auch von allen kirchlichen Gremienwahlen auszuschließen sind, wie es die Antirechtsmanifeste der Kirche fordern.)
Aber was hat dies Ausschlußverfahren der wehrhaften Demokratie mit einem Abgleiten ins Autoritäre zu tuen? Man kann ja wirklich nicht wegdiskutieren, daß die demokratischen Blockparteien für eine permissive Gesellschaft sich einsetzen, die mit den conservativen Parolen, wie „Gesetz und Ordnung“, „es müsse doch anständig zu gehen“, „für Sitte und Anstand“ sehr wenig übrig hat. Man kämpft zwar mit sehr rigoristischen Mittel gegen alles nichtlinksliberal und nichtlinks Ausgerichtete, aber deswegen ist man doch nicht autoritär gesonnen.Man ist eher revolutionär gestimmt, wenn man die Feinde der Freiheit, die Feinde der Permissivität bekämpft.
Was ist nun eine wehrhafte Demokratie? Dies Konzept speist sich aus dem Vorurteil, daß wir Deutschen isb in Krisenzeiten dazu geneigt seien, uns von den demokratischen Parteien abzuwenden und unser Vertrauen auf rechts- oder linksradicale Parteien zu setzen, die autoritäre Lösungen für die Probleme verheißen, die die demokratischen nicht in den Griff bekommen. Deshalb sei der Einfluß der deutschen Bürger auf die Politik so klein wie möglich zu halten, daß eben alles Relevante nur in Parlamenten entschieden wird, in denen allein die demokratischen Blockparteien bestimmen, wo es lang geht.Mögliche unliebsame Konkurenten sollen und müssen dann aus den Parlamenten ausgeschlossen werden, damit die die Arbeit der Parlamente nicht beeinträchtigen können. Ja, das bloße Vorhandensein solcher Oppositionsparteien stelle schon eine Gefährdung der Demokratie dar, denn unter der Demokratie wird die (abwechselnde) Herrschaft der demokratischen Parteien verstanden, daß wir entweder von einem CDU-Kanzler oder einem SPD-Kanzler regiert werden.Diese Wechselmöglickeit garantiert nun ein Höchstmaß an politischer Kontinuität.
Zusatz:
Die "Junge Freiheit" berichtet am 22.8.2025: „Wie auch immer“: Dieser CDU-Abgeordnete will die AfD sofort verbieten." Wenn zu viele ihr Wahlrecht mißbrauchen, muß ihnen das Wahlrecht eben beschnitten werden.
1Kath net am 22.8.2025: Die deutsche Versuchung, selbst ins Autoritäre abzugleiten!
2A.a.O.de
3Es sei hier an den bahnbrechenden Beitrag der „Exbischöfin“ Frau Käßmann erinnert, daß wir Deutschen unsere braune Gesinnung an unsere Kinder weitervererbten.
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