Mittwoch, 28. Januar 2026

Was ein Unrechtsstaat ist, das ist klar, etwa Rußland, China, der Iran und früher „Nazi-Deutschland“, aber Gewißheit ohne Gott?

 

Was ein Unrechtsstaat ist, das ist klar, etwa Rußland, China, der Iran und früher „Nazi-Deutschland“, aber Gewißheit ohne Gott?


Divergierende Vorstellungen könnten mit diesem Begriff verbunden werden, etwa daß es in einem Staate überhaupt kein Recht gäbe und politisch nur Willkürentscheidungen getroffen werden oder daß das geltende Recht, das positive selbst Unrecht ist oder daß die Politik selbst sich nicht an das geltende Recht hält. Ein Staat ohne jegliches positives Recht ist eigentlich unvorstellbar, zumindest wenn der Staat komplexer aufgebaut ist als daß ein Regierer allein willkürlich alle politischen Entscheidungen treffen könnte.Auch so personalistisch betrachtete politische Systeme wie das Rußlands unter Stalin, China unter Mao und Deutschland unter Hitler werden dieser Vorstellung nicht gerecht, zumal so ideologisch bestimmte Parteien eine Ein-Personen- Willkürherrschaft nicht zulassen, da die Entscheidungsräume durch die jeweilige Staatsideologie limitiert werden.

Für den juristischen Diskurs ist das jeweils geltende Recht der Maßstab, Recht von Unrecht zu unterscheiden, aber ob das Recht auch recht ist,um es mit Kant zu formulieren,ist nach seiner Schrift über den „Streit der Fakultäten“ nicht in der Rechtswissenschaft sondern in der Rechtsphilosophie zu klären.

Wenn also in einem Staate die Entscheidungen gemäß dem dort in Geltung stehenden Recht getroffen würden, wäre dieser Staat ein Rechtsstaat.Das ist nun aber ein contraintuitiver Standpunkt: Ein Staat, der die Tötung jedes Geistigbehinderten forderte, kann nicht als ein Rechtsstaat angesehen werden, auch wenn er dieses Gesetz erlassen hätte und dann Ärzte das Gesetz praktisch umsetzten mit der Begründung, daß sie dem gegebenen Gesetz zu gehorchen hätten.

Es müßte also ein dem positiven Staatsrecht übergeordnetes Gesetz geben, von dem her zu beurteilen sei, ob das geltende Recht recht sei. Diese Funktion könnte das Naturrecht einnehmen, wenn es denn noch als so übergeordnet anerkannt würde und zwar allgemein anerkannt würde. Das ist heute nicht der Fall und selbst innerhalb der Katholischen Kirche wird es so nicht mehr bejaht, ja ist gar in den Ruf geraten, nur noch eine Meinung conservativ gesonnener Katholiken zu sein.

Es bleibt dann als ein Ausweg nur noch die Menschenrechte, daß also das positive Recht an dem Menschenrechten zu überprüfen sei, ob es denn auch wirklich recht sei. Das evoziert aber sofort die Kritik, was das für Staaten bedeute, die die Menschenrechte nicht als so übergeordnet anerkennen, etwa islamische Staaten oder evtl auch sich konfuzianisch verstehende Staaten, wie es jetzt wohl in China der Fall ist. Erstmal sind die Menschenrechte ja nur eine moralische Anforderung an einen Staat, dem gemäß sein positives Recht zu gestalten, aber selbst verbindlich werden die Menschenrechte ja erst für einen Staat, wenn er sie selbst in seiner Verfassung anerkennt als die oberste Norm seines Staatsrechtes.

Wenn das Gewissen die Stimme Gottes in uns Menschen wäre, was uns untrüglich sagte, was gut und was nichtgut ist, dann könnte das Gewissen die oberste Instanz sein, aber wenn man darauf schaut, was alles Menschen für mit ihrem Gewissen dann vereinbar ansehen, wird hier mehr als ein Fragezeichen setzen müssen.Faktisch ist das Gewissen ein Reservoir dessen,was man so für anständig und für nichtanständig hält. Die öffentliche Meinung erfüllt im Regelfall das Gewissen als von ihm verinnerlichte.

War anfänglich alles so klar, daß die Frage, was denn einen Unrechtsstaat ausmache, überflüssig erschien, so stehen wir nun vor einem Scherbenhaufen von vormaligen Gewißheiten. Man könnte geneigt sein, auch hier mit Heidegger auszurufen, daß uns da nur ein Gott noch retten könnte. Aber was nützte uns Gott, wenn die große Mehrheit der Staatsbürger nicht daran glaubt, daß für uns Gott so erkennbar wäre, daß wir wüßten, was Gottes Wille wirklich ist?





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