Sonntag, 27. Dezember 2015

Mit den Menschenrechten die Kirche bekämpfen!

"Mit der Anerkennung der Religionsfreiheit als Menschenrecht nimmt das Zweite Vatikanum den Freiheitsanspruch der Moderne erstmals positiv auf. Solange aber nicht die Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Mitwirkungsrechte der Gläubigen in der Kirche voll anerkannt sind, wird dem Charakter des Glaubens als Freiheitsakt nur unvollständig Rechnung getragen. Die auf der Würde des Menschen basierenden Menschenrechte müssen um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen innerkirchlich umgesetzt werden. Die Theologie steht vor der Aufgabe, das Freiheitsanliegen aus der Mitte ihres Glaubensverständnisses für das Leben der Kirche wie für die globale soziale und politische Wirklichkeit auszuformulieren und in den konkreten Kontexten argumentativ für seine Verwirklichung einzutreten. Den Glauben als Freiheitsvollzug zu verstehen, erfordert, dass die Theologie als wissenschaftliche Reflexionsform des Glaubens die notwendige Freiheit beanspruchen kann." So lautet der erste Punkt der Abschlußerklärung: "Das Konzil eröffnen", einer Tagung katholischer Theologen. Nicht ungeschickt, eingedenk der fast vergessenen antikirchlichen Grundintention der Erklärung der Menschenrechte, versuchen nun deutsche Theologen den Angriff auf die Katholische Kirche mit den Menschenrechten. Der Grundgedanke der Religionsfreiheit ist ja der der Gleich-Gültigkeit aller Religionen, sodaß es jedem freigstellt sei, es mit der Religion so zu halten, wie esi ihm gefällt, ob und welcher er anhägen möchte. Daß auf die Kirche übetragen hieße, daß es der Kirche gleichgültig sein solle, wie es die Mitglieder der Kirche mit der katholischen Religion hielten. Das klingt auf den ersten Blick absurd. Es ist aber ein in sich stimmiges Konzept, wenn unter der Kirche ein Serviceunternehmen im Sektor der Religion verstanden, dem es egal ist, was seine potentiellen Kunden  glauben, nehmen sie nur die kirchlichen Angebote an. Dank des besonderen Kirchenfinanzierungsystemes Deutschlands kommt hier die Kirche auch dann noch zu ihrem Geld, wenn kein Mitglied der Kirche noch praktisch an dem kirchlichen Leben partizipierte.Deshalb sagen diese Aufstandstheologen, in Klartext übersetzt, daß es der Kirchenleitung gleichgültig sein solle, was die Mitglieder glaubten oder auch nicht glaubten und wie sie ihr Leben moralisch führten, denn die Kirche lebe doch von der Kirchensteuer, die diese reichhaltig zahlten. Mehr als das sollten die Kirchenoberen von ihren Mitgliedern nicht verlangen. 
Auch sollte die universitäre theologische Lehre dann von der Verpflichtung zur Wahrheit entbunden werden, sodaß jeder Lehrende seine persönlichen Vorlieben lehren könne und dürfe. Denn die Verpflichtung zur Wahrheit, der Lehre der Kirche, begrenze unzumutbar die Meinungsfreiheit der katholischen Wissenschaftler.Unter Freiheit versteht diese Rotten Korach Theologie halt die Willkür, lehren zu wollen, was einem gefalle. Da die Katholische Theologie mit ihren Wahrheiten auf diesem Kongreß auf wenig Gegenliebe stößt, erklärt man sie einfach für völlig unverbindlich in der Autorität des Ideales der Meinungfreiheit. Damit wird die Lehre der Kirche umgedeutet zu einer bloßen Meinung, die man affirmieren oder reprobieren kann, ganz wie es gefällt. Lehnten bisherige Ketzerbewegungen die Lehre der Kirche oder Teile ab mit der Begründung, sie seien unwahr, so ist das neue dieser Reformer, daß für sie grundsätzlich theologische Lehren nur Meinungen seien und so alle unverbindlich gleichgültig.Deshalb könne
die Kirche auch demokratisiert werden, sodaß dann Mehrheiten entscheiden, welche Meinungen jetzt die Kirche bis zur nächsten Mitgliederbefragung verkünden solle, wie in einem guten Unterhaltungprogramm.
Im Hintergrund verbirgt sich ein nicht expliziertes Verständnis des Verhältnisses von Freiheit und Wahrheit: Gäbe es eine erkennbare und erkannte Wahrheit ließe die keine Wahlfreiheit, dies oder das glauben und tuen zu wollen, mehr zu, denn sie verpflichtete die Freiheit zum Gehorsam ihr gegenüber. Nur wo es keine erkannte Wahrheit gibt, gibt es so die Wahl, dies oder das als wahr zu glauben und das ist die Freiheit, um deren willen es keine erkannte Wahrheit mehr geben darf. Und darum wird die in der Kirche präsente Wahrhit, der Glaube der Kirche herabgestuft zu einer willkürlichen Ansammlung von Meinungen,die aber als Meinungen dem Recht der Meinungfreiheit unterliegen. Sie sollen nur noch Angebote der Kirche sein zur beliebigen Auswahl.

Corollarium 1
"Weise ist der, der Wahrheit und Unwahrheit zu trennen vermag und nichts anderes gelten läßt." M. Stern, Im Land der Technophagen,Perry Rhodan Nr. 2829, S.39. Die Idee der Meinungsfriheit setzt die Nichtmehrtrennbarkeit von Wahrheit und Unwahrheit voraus, um so jedem zu erlauben, alles, egal, ob es wahr oder unwahr ist, frei als seine Meinung äußern zu dürfen.Im Raume der Kirche, der bestimmt ist durch die klare Unterscheidbarkeit von wahr und unwahr, die Meinungsfreiheit einzufordern, setzt so voraus, diese Unterscheidbarkeit von Wahrheit und Unwahrheit zu negieren und damit die Kirche als Ganzes zu verneinen.                                    
           


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