Ein
sehr schwieriges Thema soll hier nun erörtert werden: Wie ist die
Tatsache, daß, Weihwasser zu nehmen, den Friedensgruß zu
unterlassen, gar Messen zu feiern, untersagt wird, und daß dies gar
von Kirchenleitungen so angeordnet wird, im Regelfall aber auch im
Einklange mit staatlich verordneten Schutzmaßnahmen? Eine einfache
Antwort liegt nahe: Durch geweihtes Wasser könne keine Krankheit
übertragen werden und der beste Schutz gegen eine Ansteckung mit
einer gefährlichen Krankheit sei der Empfang der hl. Kommunion,
sofern der Kommunikant angemessen disponiert wäre. Deshalb sollten
in Zeiten einer Epidemie möglichst nicht weniger sondern mehr
hl.Messen gelesen werden.
Zur
Erinnerung: Als Jerusalem von der Pest bedroht wurde, präziser vom
die Pest bringenden Engel Gottes, brachte König David ein Opfer dar
und Gott ließ von dieser Bestrafung ab. (2.Samuel 24)
Manifestiert
sich hierin einfach nur das schwindende oder gar schon verdunstete
Gottvertrauen? Anstatt nun eine Position zu beziehen in dieser Frage,
will ich mich darauf limitieren, erstmal Fragen zu dieser Causa zu
stellen, weil ich mir eine Antwort noch nicht zutraue. Was müßte
theologisch begründet zu diesen Fällen gesagt werden?
1.Gestz
den Fall, ein Christ fährt per Motorrad zur Sonntagsmesse, und
angefragt, warum er keinen Schutzhelm trüge, respondierte er: Ich
fahre zur Sonntagsmesse und da vetraue ich darauf, daß Gott mich
bewahren wird vor einem Unfall, denn er will ja, daß ich an der
Sonntagsmesse teilnehme. Ist das ein angemessener Akt des
Gottvertrauens, oder eher, in Anlehnung an den Versuchungsversuch des
Teufels in der Wüste ein nicht akzeptables
Gott-auf-die-Probe-Stellen? (vgl Math 4,7)
2.Gesetz
den Fall, ein trockener Alkoholiker, nach ein paar Jahren der
Abstinenz, erklärte, daß, wenn auch den Laien der Kelch in der
Eucharistiefeier gereicht wird, er ohne Bedenken trinken würde.
Zwar könnte ihn die dabei getrunkene Menge an Wein gefährden, seine
Sucht also reaktivieren, da er aber er nicht Wein sondern das
heilmachende Blut Christi tränke, bestände keine Gefahr eines
Neuauflebens seiner Suchtkrankheit. Ist das ein Ausdruck
an Gottvertrauen , fundiert in der Lehre von der Transsubstantion,
daß der Wein in das Blut Christi verwandelt wird, oder ein
hybrischer Akt, weil hier ein Kranker das Risiko seines Rückfalles
verkennt?
3.Gesetz
den Fall, daß tatsächlich in großen Menschenansammlungen das
Ansteckungsrisiko steigt, ist es dann theologisch legitim zu
urteilen, daß wenn der Zweck dieser Versammlung das Feiern einer
hl. Messe, eines Kreuzweges oder eines Rosenkranzes ist, da ein
Ansteckungsrisiko nicht bestünde, weil Gott die um eines religiösen
Zweckes willen Versammelten vor jeder Ansteckung bewahren wird? Oder
gilt, weil nun mal Menschen sich da versammeln und keine Engel, daß
das Ansteckungsrisiko auch da virulent ist, wenn es in allen größeren
Versammlungen virulent ist?
4.Gesetz
den Fall, der Staat ordnet das Verbot aller größeren
Veranstaltungen an, etwa ab 100 erwarteten Teilnehmern,ist es dann
legitim, wenn die Kirche darauf insistiert, sich nicht an dies Verbot
zu halten ob des besonderen Charakters der hl. Messe? Oder sollte
sie, damit sie nicht einen Anlaß dafür bietet, daß nun viele
andere auch mit der Begründung des besonderen Charakters ihrer
Veranstaltungen Sondererlaubnisse einfordert: keine Privilegien für
die Kirche, darauf verzichten? Es muß hier unbedingt an Paulus, Röm
13, erinnert werden, an seine Lehre von der Gehorsamspflicht der
Obrigkeit gegenüber, der sich die Kirche nicht leichtfertig
entziehen darf, auch wenn es gilt, daß Gott mehr als dem Staate zu
gehorchen sei.
5.Gesetz
den Fall, daß sich die recht drastischen Maßnahmen, die der
chinesische Staat zum Schutze seiner Bevölkerung vor dieser Seuche
ergriffen hat, als erfolgreich erweisen, sollte dann nicht auch die
Kirche solch drastischen Maßnahmen zustimmen und sie auch
mitvollziehen um des Allgemeinwohles des Volkes willen?
Viele
Fragen, auf die der Frager sich noch keine endgültigen Antworten
zutraut!
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