Wo es Freiheitsrechte gibt, da
entsteht auch die Möglichkeit des Mißbrauches. Grundsätzlich setzt
die Idee der demokratischen Wahl die Vorstellung voraus, daß der
mündige Staatsbürger entscheiden kann und auch entscheiden soll,
von wem er regiert werden will. Eine von der Mehrheit der Wähler
gewählte Regierung legitimiert so ihre Regierung durch die Mehrheit
der für sie abgegebenen Stimmen. Was nun aber, wenn Falsche gewählt
werden? Diese Frage wirft nun selbst wieder eine grunsätzliche Frage
auf: Wer bestimmt, daß wer Falsches gewäht worden ist?
In diesem Falle ist aber die
Sachlage klar: "AfD im Pfarrgemeinderat: Erzbischof
Koch ordnet Neuwahlen an. Ein AfD-Mitglied kam in den
Pfarrgemeinderat, ohne dass die Wähler von der Parteizugehörigkeit
wussten. Nach Protesten wandte sich der zuständige Potsdamer Propst
zwecks Neuwahlen an Erzbischof Heiner Koch. Der hat nun entschieden."
So lautet die Erfolgsmeldung der
quasi offiziellen Internetseite der Deutschen Bischofskoferenz. Zur
Klarstellung: Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten der
Pfarrgemeinderatswahl, daß die Kandidaten keinen Wahlkampf
führen,nicht sich als Vertreter einer bestimmten Richtung bekennen,
etwa so: Ich bin liberal, ich feministisch oder daß irgendeine
Partei- oder sonstige Vereinszugehörgkeit bekannt wird, denn es soll
eine reine Persönlichkeitswahl sein.
Als nun aber bekannt wurde, daß so
ein AfD Parteimitglied in den Pfarrgemeinderat gewählt worden ist,
galt dies übliche Vorgehen nicht mehr. Nachträglich wurde nun die
Offenlegung der Parteizugehörigkeit verlangt und da einer der
Gewählten, wie alle anderen auch, seine Mitgliedschaften nicht
offengelegt hatte, muß nun die Wahl wiederholt werden.Warum: weil so
ein Falscher, nämlich ein AfDler gewählt worden war.
Merke also: Wenn demokratisch ein
Falscher gewählt wird, dann wird einfach die Wahl für ungültg
erklärt und eine neue angesetzt. Wäre der Falsche nicht
gewählt worden, wäre hingegen diese Wahl als Sieg der demokratisch
Gesonnenen gefeiert worden: Hier wurde einem Rechten klar die Rote
Karte gezeigt.
Im Kleinen wie im Großen: Als ein
FDP-Politiker in der Wahl eines Landesparlamentes mit den Stimmen der
AfD zum Ministerpräsidenten gewählt worden war, war auch dies ein
Mißbrauch der Rechte der Parlamentarier. Die Bundesregierung im
Kampfverbund mit allen seriösen Medien sprach von einem Skandal,
einem Angriff auf die Demokratie und diese Wahl mußte dann
rückgängig gemacht werden. Jetzt regiert dort wieder ein Richtiger
der SED-Nachfolgepartei.(Die SED war ja klar antifaschistisch
ausgerichtet und darum kann eben auch problemlos ein Linken-Politiker
Ministerpräsident werden, auch wenn diese Partei auf einem
Strategiekongreß laut über die Erschießung von 1% der Reichen
nachdachte, nach Schätzung der "Freien Welt", von circa
800.000 Menschen.)
Aber es gibt noch weitere effektive
Möglichkeiten des Kampfes wider den Mißbrauch der Freiheit: Es gibt
die Möglichkeit,wenn eine falsche Partei in demokratischen Wahlen
zuviel Stimmen bekommt, diese verbieten zu lassen. Bisher wurden 2
Parteien in Deutschland verboten, die Sozialistische Reichspartei und
die Kommunistische Partei Deutschlandes. Das ist sozusagen die Ultima
ratio zum Kampf gegen den Mißbrauch der Freiheit: Das Volk darf so
lange frei wählen, solange es richtig wählt, also eine der
demokratischen Blockparteien. Andere Parteien werden zugelassen zur
Wahl, um anzudemonstrieren, daß wirklich die Mehrheit der Stimmen
auf diese Blockparteien entfallen und daß die Anderen nicht gewählt
werden. Werden aber Alternativparteien zu viel gewählt, übernimmt
zuerst der Verfassungsschutz die Aufgabe der Bekämpfung und wenn sie
weiterhin reüssieren das Bundesverfassungsgericht, um die
Alternativen zu verbieten. Sicher, in der Causa der NPD hat das
Gericht nicht wunschgerecht entschieden, aber es gab doch den
herrschenden Parteien den guten Rat, nur Parteien verbieten zu
wollen, die so viel Erfolg bei den Wahlen erreichen, daß realiter
eine Gefahr für die Vorherrschaft der etablierten
Parteien entstünde.
So sind die demokratischen Wahlen
keine Gefährdung der Herrschaft der etablierten Parteien, die den
Staat als ihren Privatbesitz ansehen, wo sie dann nur darum
konkurrieren, wer regiert und wer dann opponiert im regelmäßigen
Rollenwechsel zur Stabilisierung des ganzen demokratischen Systemes.
Regierte nämlich immer nur eine Partei, könnte eine Unzufriedenheit
mit dieser nicht so leicht kanalisiert werden wie in einem
Mehrparteiensystem, in dem die jeweilige oppositionelle Partei die
Unzufriedenheit in sich aufnimmt und so domestiziert. Die
Parteiendemokratie schließt so die Möglichkeit einer Veränderung
aus, indem sie von Wahl zu Wahl eine Veränderung simuliert.
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