Montag, 9. März 2020

Angriff auf das Sakrament der Ehe?


Angriff auf das Sakrament der Ehe?

Ist das Sakrament der Ehe nur dann gültig gespendet, wenn beide, das Ehepaar gläubig sind? Diese und andere gewichtige Fragen zur katholischen Ehelehre erörtert die internationale Theologenkommission, die nun ihre Ehestudie vorgelegt hat:  Theologenkommission legt Ehestudie vor – mit Auswirkungen für die Nichtigkeitsverfahren? Kath info am 4.3.2o2o. Die Zentralaussage lautet: "Damit verwirft die Kommission theologische Positionen, die sie als „extreme Positionen“ bezeichnet, die entweder einen Automatismus des Sakraments vertreten, unabhängig vom Vorhandensein von Glauben bei den Eheleuten, oder den fehlenden Glauben der Brautleute durch den Glauben der Kirche ersetzt sehen, wodurch die Gültigkeit und Wirksamkeit des Ehesakraments garantiert werde."
Diese Aussage ist nun leider mehr als unklar, da der Begriff des Glaubens bzw des Unglaubens unbestimmt bleibt. Bezieht sich der Glaube auf die katholische Lehre vom Ehesakrament oder auf die ganze Lehre der Kirche, ist eine Bejahung des Glaubens von Nöten oder reicht die Nichtablehnung des Lehre der Kirche, entweder des Ehesakramentes oder oder der ganzen Lehre der Kirche aus?
Sollte wirklich die Bejahung der ganzen Lehre der Kirche als notwendige Bedingung der Gültigkeit des Empfanges des Ehesakramentes angesehen werden, dann muß wohl davon ausgegangen werden, daß die überwältigende Mehrheit der kirchlich geschlossenen Ehen ungültig geschlossen ist. Oder sollte doch schon die Bejahung der kirchlichen Lehre des Ehesakramentes ausreichen?
Auch diese Formulierung bringt Klarheit: "Sie gelangt daher zum Schluß, dargelegt im Paragraphen 188, daß es eine Ehe ohne Glauben nicht geben könne, weshalb die Kirche mit gutem Grund die Eheschließung verweigert, wenn die Brautleute einen offenkundigen Glaubensmangel erkennen lassen. " Welcher Nichtglaube verunmöglicht eine gültige Eheschließung? Wenn ein Glaubensmangel in den Vorbereitungsgesprächen zum Empfang dieses Sakramentes nicht offenkundig wird, aber doch vorhanden ist, ist dann die Ehe ungültig geschlossen worden? Pointierter: Gesetz den Fall, der Ehemann in spe glaubt nicht an die Auferstehung der Toten und ein ewiges Leben, ist dann die kirchlich geschlossene Ehe ungültig, oder gilt das nur, wenn die katholische Ehelehre abgelehnt wird, wenn etwa der Mann meint, wenn ich will, kann ich mich ja wieder von der Frau scheiden lassen?
Bezöge sich der Mangel an Glauben wirklich auf die ganze Lehre der Kirche,welche heutzutage kirchlich geschlossene wäre noch gültig? Wenn der problematische Glaubensmangel aber wirklich nur auf die Bejahung der Ehelehre kapriziert werden würde, wie viele der Sichverheiratenden gehen wohl selbstverständlich von der Prämisse aus, daß wenn ihre Ehe "scheitere", sie gültig geschieden werden kann und man, wenn auch nicht kirchlich, so doch weltlich problemlos neu sich verheiraten kann? Gibt es dann in unseren Zeiten des verdunstenden Glaubens überhaupt noch objektiv gültig geschlossene Ehen, sodaß im Prinzip fast jede geschlossene als nichtig erklärt werden müßte?



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