Dienstag, 31. März 2020

Wenn der Staat Gottesdienste verbietet? Christliche Verwirrungen

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig warnt laut „Welt am Sonntag“ vor der Gefahr, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandele. Dies berichtet "idea". Wie der Kirchen- und Verfassungsrechtler weiter sagte, dürfen „zum ersten Mal seit der Christianisierung Europas keine Ostergottesdienste stattfinden“.(zitiert nach Kath net am 31.3.2020.)

Vorab, das Unwesentlichere- oder daß Geschichtskenntnisse manchmal recht nützlich wären. Im faschistisch regierten Italien unter Mussolini, in Spanien unter Franco gab es keine Gottesdienstverbote. Solche gab es auch nicht in Deutschland unter Hitler. M.W gab es soetwas nur unter Lenin in Rußland. Was soll da das politisch korrekt klingende: „faschistoid“?

Von einem evangelischen Kirchenrechtler sollte erwartet werden können, daß er des Apostelfürsten Paulus Abhandlung über den Staat kennt (Röm 13), und daß der Christ seiner Obrigkeit zu gehorchen hat. Die Einschärfung der Gehorsamspflicht war gerade ein Anliegen Luthers gegen den zum Revoluzzertum neigenden „linken Flügel“ der Reformation.

Für den demokratischen Rechtsstaat gilt selbstverständlich, daß er das Recht hat und auch haben muß, bürgerliche Grundrechte einzuschränken in Notzeiten um des Allgemeinwohles willen. Darum gibt es ja auch in unserem Staate Notstandsgesetze.Das abzulehnen, das ist nicht vereinbar mit der Bejahung des Grundgesetzes und auch nicht christlich verantwortbar.

Zudem werden ja nicht die Gottesdienste und auch nicht die österlichen verboten. Sie dürfen nur nicht mit der Gemeinde oder mit dem Volke gefeiert werden.Eine Messe, ohne Volk gelesen, ist so nach dem Katholischen Glauben eine vollwertiger Gottesdienst.Eine Gemeindebeteiligung ist nicht konstitutiv für die Messe.Diese Irrlehre hat erst Luther aufgebracht, dem dann aber viele folgten, aber dadurch wird eine Irrlehre auch nicht wahrer. Nur wenn das 2.Vaticanum mißverstanden wird, wenn sein „Geist“ beschworen wird, statt daß die Texte dieses Konziles ernst genommen werden, kann die Irrmeinung aufkommen, daß nun die Katholische Kirche wie Luther in dieser Causa lehre. Es gilt weiterhin, daß zu einer gültigen hl. Messe es ausreicht, wenn ein Priester sie liest, auch und gerade wenn er sie allein zelebriert.

Ergo: Die österlichen Gottesdienste finden statt,nur daß um des Schutzes der Menschen willen, jetzt sie ohne eine Gemeinde zu zelebrieren sind. Diese Not hat nun aber auch sein Gutes, demonstriert sie uns allen nun doch augenfällig, worauf es bei der hl.Messe ankommt, daß sie eben nicht in erster oder gar in ausschließlicher Weise eine Gemeindeveranstaltung ist, der ein Pfarrer als Gemeindeunterhalter und Belehrer voransteht. Die hl. Messe hat ihr Zentrum in dem Meßopfer, daß die Kirche Gott zur Ehre, den Menschen zum Heile darbringt.

Der Staat würde sich mehr als ihm zusteht, erlauben, verböte er das Lesen der hl. Messe. Aber er darf wohl in Notzeiten eine Gemeindebeteiligung untersagen, wenn dies ein zu großes Gesundheitsrisiko für die Teilnehmenden darstellte.Denn es gehört nun mal zum Recht des Staates, bürgerliche Grundrechte einzuschränken, wenn dies das Gemeinwohl verlangt.Und das wird gerade der Christ als Staatsbürger auch bejahen.

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