„Der
Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig
warnt laut „Welt am Sonntag“ vor der Gefahr, „dass sich unser
Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist
in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandele. Dies
berichtet "idea". Wie der Kirchen- und Verfassungsrechtler
weiter sagte, dürfen „zum ersten Mal seit der Christianisierung
Europas keine Ostergottesdienste stattfinden“.(zitiert nach Kath
net am 31.3.2020.)
Vorab,
das Unwesentlichere- oder daß Geschichtskenntnisse manchmal recht
nützlich wären. Im faschistisch regierten Italien unter Mussolini,
in Spanien unter Franco gab es keine Gottesdienstverbote. Solche gab
es auch nicht in Deutschland unter Hitler. M.W gab es soetwas nur
unter Lenin in Rußland. Was soll da das politisch korrekt klingende:
„faschistoid“?
Von
einem evangelischen Kirchenrechtler sollte erwartet werden können,
daß er des Apostelfürsten Paulus Abhandlung über den Staat kennt
(Röm 13), und daß der Christ seiner Obrigkeit zu gehorchen hat. Die
Einschärfung der Gehorsamspflicht war gerade ein Anliegen Luthers
gegen den zum Revoluzzertum neigenden „linken Flügel“ der
Reformation.
Für
den demokratischen Rechtsstaat gilt selbstverständlich, daß er das
Recht hat und auch haben muß, bürgerliche Grundrechte
einzuschränken in Notzeiten um des Allgemeinwohles willen. Darum
gibt es ja auch in unserem Staate Notstandsgesetze.Das abzulehnen,
das ist nicht vereinbar mit der Bejahung des Grundgesetzes und auch
nicht christlich verantwortbar.
Zudem
werden ja nicht die Gottesdienste und auch nicht die österlichen
verboten. Sie dürfen nur nicht mit der Gemeinde oder mit dem Volke
gefeiert werden.Eine Messe, ohne Volk gelesen, ist so nach dem
Katholischen Glauben eine vollwertiger Gottesdienst.Eine
Gemeindebeteiligung ist nicht konstitutiv für die Messe.Diese
Irrlehre hat erst Luther aufgebracht, dem dann aber viele folgten,
aber dadurch wird eine Irrlehre auch nicht wahrer. Nur wenn das
2.Vaticanum mißverstanden wird, wenn sein „Geist“ beschworen
wird, statt daß die Texte dieses Konziles ernst genommen werden,
kann die Irrmeinung aufkommen, daß nun die Katholische Kirche wie
Luther in dieser Causa lehre. Es gilt weiterhin, daß zu einer
gültigen hl. Messe es ausreicht, wenn ein Priester sie liest, auch
und gerade wenn er sie allein zelebriert.
Ergo:
Die österlichen Gottesdienste finden statt,nur daß um des Schutzes
der Menschen willen, jetzt sie ohne eine Gemeinde zu zelebrieren
sind. Diese Not hat nun aber auch sein Gutes, demonstriert sie uns
allen nun doch augenfällig, worauf es bei der hl.Messe ankommt, daß
sie eben nicht in erster oder gar in ausschließlicher Weise eine
Gemeindeveranstaltung ist, der ein Pfarrer als Gemeindeunterhalter
und Belehrer voransteht. Die hl. Messe hat ihr Zentrum in dem
Meßopfer, daß die Kirche Gott zur Ehre, den Menschen zum Heile
darbringt.
Der
Staat würde sich mehr als ihm zusteht, erlauben, verböte er das
Lesen der hl. Messe. Aber er darf wohl in Notzeiten eine
Gemeindebeteiligung untersagen, wenn dies ein zu großes
Gesundheitsrisiko für die Teilnehmenden darstellte.Denn es gehört
nun mal zum Recht des Staates, bürgerliche Grundrechte
einzuschränken, wenn dies das Gemeinwohl verlangt.Und das wird gerade der Christ als Staatsbürger auch bejahen.
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