Montag, 2. März 2020

Ist Töten immer eine Sünde? Der Freitod als Mennschenrecht?

Tötung, in welcher Form auch immer, ist eine Tat gegen Leib und Leben und verstößt damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz. Auch die Würde des Menschen wird damit verletzt. Das ist christliches Denken, werden alte und neue Heiden einwerfen. Mag sein, doch der Begriff der Menschenwürde, wie er im Grundgesetz steht, ist christlich.“
So ist es auf Kath info am 28.2.2020 zu lesen in einem Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe. Auf den ersten Blick mag das schön klingen, ist aber sachlich eindeutig eine Falschaussage. Denn nie hat die Kirche gelehrt, daß das Töten in Kriegen oder die Todesstrafe gegen das Sittengesetz bzw. gegen Gottes Gebote verstieße. Und selbstverständlich erlaubt das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr in einem Kriegsfalle und somit das Töten von gegnerischen Soldaten. Der Würde des Menschen widerspricht es so nicht, daß er in bestimmten Fällen getötet werden darf.
Die Übersetzung: Du sollst nicht töten (2. Buch Mose, 20,13) ist leider irreführend, denn aus dem Kontext ergibt sich, das so zu übersetzen ist: Du sollst nicht morden. So übersetzt auch erfreulicherweise die Einheitsübersetzung. Daß so richtig übersetzt wird, zeigt sich daran, daß nirgends in der Bibel das Töten im Kriege als Sünde verurteilt wird, und daß Gott selbst die Todesstrafe einfordert. So fordert Gott von Mose die Hinrichtung von Sündern: Nimm alle Häupter des Volkes (das sind die, die Israel zur Götzenverehrung verführt haben), und hänge sie im Angesicht der Sonne an Galgen, damit mein Grimm sich von Israel abwende“. (4.Mose, 25,4)Oder sollte der Schöpfer des Menschen nicht wissen, daß er so gegen die Menschenwürde seines Geschöpfes verstößt?
Zu fragen bleibt jetzt nur noch, ob eine Beihilfe zur Selbsttötung erlaubbar sein kann. Und hier ist die Antwort eindeutig: Da die Selbsttötung nicht mehr als strafbare Handlung vom Staate beurteilt wird, sodaß Personen, die ihren Selbsttötungsversuch überleben, vordem wegen versuchten Mordes zu verurteilen waren , jetzt nicht mehr verurteilt werden, kann auch eine Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar sein, so daß es erlaubt ist, eine Hilfe zur Selbsttötung anzufordern und eine solche Hilfe auch gewerblich anzubieten.
Wer nun meint, daß eine Beihilfe zur Selbsttötung dem Grundgesetz widerspräche, der müßte zuerst nachweisen, daß die Nichtbestrafung der Selbsttötung und somit auch die Nichtbestrafung einer versuchten Selbsttötung dem Grundgesetz widerspräche. Da das Sittengesetz und das Strafgesetzbuch aber das Töten nicht in jedem Falle als mit der Menschenwürde als unvereinbar beurteilt, ist zu fragen, ob die Selbsttötung der Menschenwürde widerspricht. Hier respondiert das Verfassungsgericht die Frage eindeutig, daß zum Selbstbestimmungsrecht das Recht zum Freitod gehört und somit auch das Recht, eine Hilfe zur Selbsttötung anzufordern, sodaß auch die Bereitstellung einer solchen Hilfe erlaubt ist, auch gewerblich. Das Selbstbestimmungsrecht inkludiert aber nicht ein Recht, über das Lebendürfen und Nichtlebendürfen anderer Menschen zu bestimmen, so daß die heutige „Abtreibungspraxis“ nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist, aber es inkludiert das Recht, sein eigenes Leben beenden zu wollen. Sollte nun aus religiös- christlichen Gründen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zum Freitod abgelehnt werden, dann steht die Katholische Kirche hier vor dem selben Problem wie bei dem des Rechtes auf Religionsfreiheit: So wenig es christlich ein Recht zur unwahren Religionsausübung, das ist Sünde, geben kann, so muß doch das vom Grundgesetz bejahte Recht zur freien Religionsausübung von der Kirche anerkannt werden.

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