Samstag, 3. Oktober 2020

Mit wem darf ich nicht reden? Der Gutmensch und seine Kontaktverbote

Für einen Gutmenschen ist eine der wichtigsten Fragen, mit wem er nicht zu reden habe. Frohlockte man einst mit Habermas über das Ideal des herrschaftsfreien Diskurses, der Niemanden ausschloß, in dem allein das Argument zählen sollte, so kapriziert sich jetzt die Disursethik auf die Zentralfrage, wer auszuschließen ist. Der „Ökumenische Kirchentag“ hat diese Gutmenschfrage vorbildlich gelöst durch das Auftrittsverbot von AfDlern. Katholische Verbände legten nach durch Unvereinbarkeitsbeschlüsse, so der feministische Kampfverband kdf und der 100 prozentig politisch korrekte BDKJ, : Wir reden nicht mit Schmuddelkindern.

Nun hat Herr Lafontaine gegen diese Grundsätze der Diskursethik aufs gröbste verstoßen, als er mit dem aus der SPD wegen seiner Islamkritik ausgeschlossenen Herrn Sarrazin auf einer Diskussionsveranstaltung auftrat. Als saarländischer Fraktionsvorsitzender der „Links“-Partei hätte er sich an die Spielregeln des Gutmenschtumes halten müssen. Partei“freunde“ verlangen nun seinen Rücktritt von allen Ämtern.

Als „Kontaktschuld“ bezeichnet das die „Junge Freiheit“ in einem Kommentar zu diesem Ereignis: „Gemeinsamer Auftritt mit Sarrazin. Lafontain und die linken Heuchler“. (1.10.2020). Den Hintergrund des Begriffes der Kontaktschuld ist die Vorstellung, daß, wie ansteckende Krankheiten von Mensch zu Mensch übertragen werden können und so die Gesunden sich von den Infizierten fernzuhalten haben, so auch falsche politische Einstellungen übertragbar sind und deshalb die politisch Inkorrekten wie Infizierte zu meiden sind. Mit solchen zu diskutieren heißt eben, sich mutwillig in die Gefahr einer Infizierung zu begehen. Das wollen nun die Linken-Politiker wie auch der „Ökumenische Kirchentag“ und die Gutmenschorganisationen verhindern.

Aber Herr Lafontaine trieb es noch schlimmer. Die „Junge Freiheit“: „Linke Redefreiheit gilt nur für Gleichgesinnte und nur in einem schmalen Korridor, der jederzeit noch enger gezogen werden kann. So weit, so bekannt. Mehr noch als die begangene Kontaktschuld scheint die linken Gesinnungsrichter zu ergrimmen, daß Lafontaine so unerwünschte wie offenkundige Tatsachen angesprochen hat: Man gebe zu viel Geld für zu wenige „Notleidende“ aus; daß der Staat für einen „minderjährigen Flüchtling“ 5.000 Euro im Monat aufwende, könne man einer einfachen Rentnerin – die oft mit einem Bruchteil dieses Geldes auskommen muß – nicht vermitteln..“

Es ist möglich, daß eine einfache Rentnerin im Jahr weniger Geld zur Verfügung steht, als für einem solchen Flüchtling in einem Monat ausgegeben wird. Gegen diese Tatsache haben Gutmenschen nichts einzuwenden, sind doch Deutsche, wenn sie deutsche Eltern und Großeltern aufweisen, wie die Ex“Bischöfin“ Käßmann lehrt, genetisch nazihaft vorbelastet und so ist es recht (nein links), daß Asylanten mehr vom Staat bekommen als Deutsche, wenn sie im ethnischen Sinne Deutsche sind. Es muß nur eben vermittelt werden durch die Propagierung der deutschen Schuldkultur, daß wir ja am Elende aller Welt schuld seien.

So wird es für den Gutmenschen ansichtig, wie gefährlich ein Verstoß gegen das Kontaktverbot mit politisch inkorrekt Denkenden ist ob der immensen Infektionsgefahr, der hier Herr Lafontaine schon erlegen ist. „Linke Heuchler“ sind das natürlich nicht, hier irrt die „Junge Freiheit“, denn es geht darum, klar zu stellen, mit wem man reden darf und wem nicht und wer so zu isolieren ist: Mit Schmuddelkindern spielt (redet) man nicht. Der „herrschaftsfreie Diskurs“ findet eben nur unter politisch Korrekten statt, alle anderen sind davon auszugrenzen.

Faktisch dienen solche Kontaktverbote der Aufrechterhaltung der Hegemonie des Linksliberalismus über den öffentlichen Diskurs und sind so auch erfolgreich.





 

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