Freitag, 4. Juni 2021

Wie kam das Ja zum Menschenrecht der Religionsfreiheit in die Katholische Kirche?


Der Dialog zwischen Kardinal Bea und Vertretern des Bnai Brith (=Söhne des Bundes- wohl die mächtigste und einflußreichste Freimaurerorganisation der Welt) kurz vor dem 2. Vaticanum wird so kolportiert: Kardinal Bea frug: „Freimaurer, was wollt ihr? Sie gaben ihm zur Antwort: >Die Religionsfreiheit! Proklamiert ihr die Religionsfreiheit, und die Feindschaft zwischen der Freimaurerei und der katholischen Kirche hört auf.“ (zitiert nach M. Lefebvre, Sie haben ihn entthront. Vom Liberalismus zur Apostasie. Die Tragödie des Konzils, 1988, S.67.

Daß es Gespräche zwischen Vertretern der Katholischen Kirche und dieser Loge gab, ist wohl als wahr anzunehmen, da um der Verbesserung der Beziehungen der Kirche mit der Synagoge der Dialog mit Juden gesucht wurde und diese Loge eine rein jüdische ist. Unglaubwürdiger erscheint mir aber, daß Vertreter dieser Loge sich so freimütig als Freimaurer zu erkennen geben, man verschleiert das eher. Aber auszuschließen ist es nicht, daß im christlich-jüdischen Dialog Vertreter dieser Organisation der Katholischen Kirche nahe gelegt haben, die Religionsfreiheit endlich anzuerkennen.

Dafür daß dies wirklich ein Herzenswunsch der Freimaurerei gewesen sein sollte, daß die Kirche das Menschenrecht der Religionsfreiheit bejahe, spricht, daß die Anerkennung dieses Menschenrechtes kein effektives Mittel ist, den Wahrheitsanspruch der Katholischen Kirche zu destruieren. Die Kirche akzeptiert damit ja, daß neben der wahren Religion unwahre praktiziert werden und daß es ein Menschenrecht wäre, unwahre Religionen zu praktizieren. Das muß als erster Schritt zur Vergleichgültigung alller Religionen angesehen werden. Statt die christliche Religion offensiv zu attackieren, soll ihr so nahegelegt werden, alle anderen Religionen als gleich wahr mit ihr zu bewerten.

Das hat die Konsequenz, auf jede Mission zu verzichten, da die christliche Religion ja nicht wahrer, nicht vorteilhafter für das Heil des Menschen ist als jede andere Religion. Und die Kirche sagt damit zu dem eigenen Kirchenvolk, daß es auch für es für das Heil gleichgültig sei, ob es katholisch ist oder irgendeiner anderen Religion anhinge. Daß es ein Menschenrecht zum Unwahren gibt, macht zudem das Recht zu einer Absurdität, vergleichbar mit dem vermeintlichen Menschenrecht der Tötung von Kindern im Mutterleibe.

Näher aber liegt die Vermutung, daß angesichts der Erfahrung der Unterdrückung der Religionsfreiheit in totalitären Staaten die Kirche dies Menschenrecht auf die freie Religionsausübung als Abwehrrecht gegen Staaten verstand, die im Besitze ihrer ideologischen Wahrheit die Ausübung der „unwahren“ christlichen Religion zu unterbinden versuchten. Aber trotzdem kann doch ein Fünklein Wahrheit in dem hier von Lefebvre Kolportieren enthalten sein, daß aus der freimaurerischen Perspektive die Anerkennung dieses Menschenrechtes ein Einfallstor zur Destruktion des Wahrheitsanspruches der Katholischen Kirche darstellt, die sie deswegen begrüßte. 

 

 

Zusatz zum Abwehrrecht:

Vom Staat zu fordern, er solle Ungleiches, die wahre und die unwahren Religionen gleich behandeln, daß er die Ausübung aller Religionen als Recht beurteilt, erzwingt konsequenterweise, daß dann auch alle Religionen als gleich wahr oder unwahr vom Staate beurteilt werden müssen, um diese Gleichbehandlung zu legitimieren. Es braucht keine prophetischen Talentierung, um vorauszusehen, daß die Kirche dann sich diese Gleichbeurteilung zu eigen macht und sich selbst nur noch als eine wahre Religion neben den anderen wahren versteht. 

 

 

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