Dienstag, 1. Juni 2021

Eine Nonne im Kampf gegen den Rechtsstaat - oder Multikulti über alles!


Nicht weil jemand allein den Willen äußert, hier in Deutschland Asyl gewährt zu bekommen, hat er auch ein Anrecht auf Asyl. So hat ja auch nicht jeder ein Anrecht auf einer von seiner Krankenkasse finanzierten Kur, weil er eine solche sich wünscht. In beiden Fällen sind also die Anträge auf ihre Berechtigung willen zu prüfen. Dafür gibt es in beiden Fällen ein vorgeschriebenes Procedere und selbstverständlich Kriterien der Prüfung der Berechtigung des Antrages. Wie nun, wenn jeder, dem eine Kur so von seiner Krankenkasse nicht bewilligt wird, dies als einen Verstoß gegen die Humanität verurteilte und darin dann noch von Christen tatkräftig unterstützt würde, etwa indem im in einer Rehaklinik in der Trägerschaft der Caritas die Kur gewährt wird und die Klinik dann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse einfordert, weil das die Humanität verlange.

Das wäre absurd. Aber im Falle der Gewährung eines Kirchenasyles soll das in Ordnung sein.

Die Schwester Juliana Seelmann steht nun vor Gericht wegen der "Beihilfe zum unerlaubtem Aufenthalt".Diese Beihilfe ist selbstredend eine strafbare Handlung, aber es gehört in Bayern eine gute Portion Courage dazu, eine Nonne vor Gericht zu stellen. Kath de protestiert da wie nicht anders zu erwarten ist heftig, verstößt die Anklage doch gegen die heiligen Grundsätze der Politischen Korrektheit. (1.6.2021) Was qualifiziert diese Schwester dazu, besser als alle an der ablehnenden Entscheidung beteiligten und dazu berufenen Instanzen den Asylantrag beurteilen zu können? Nichts: Christliche Frömmigkeit befähigt zu der Beurteilung der Berechtigung eines Asylantrages in keinster Weise, denn zuallererst ist hier die juristische Kompetenz gefragt. Auch ein besserer Draht nach oben, selbst wenn die Schwester auf eine Privatberufung sich beriefe sind keine von Gerichten anerkennbare Qualifikationen, die eine Ordensfrau dazu berechtigt, abgelehnte Asylanten widerrechtlich einen Aufenhalt in Deutschland zu gewähren.

In 1. Instanz hatte aber dieser Schwester einen Freispruch erwirkt mit der Begründung, daß ihr Tuen durch die grundgesetzlich garantierte „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ gedeckt sei. (So kath de am 1.6.2021). Diese grundgesetzlich anerkannte Glaubens- und Gewissensfreiheit kann aber auf keinen Fall erlauben, Gerichtsentscheidungen letzter Instanz abzulehnen und dann die Repatriierung eines abgelehnten Asylanten zu verhindern, indem man ihm ein Kirchenasyl gewährt. Es ist in einem Rechtsstaat sehr wohl erlaubt, Gerichtsurteile als Fehlurteile zu beurteilen, aber sie müssen dann auch von Christen akzeptiert werden. Ein Gerichtsurteil ist eben nicht nur dann gültig, wenn kein Christ im Namen seines Gewissens dies Urteil ablehnt. Aber im heutigen theologischen Diskurs wird die grundlegende christliche Staatslehre, fundiert in Paulus Metaphysik des Staates im 13.Kapitel des Römerbriefes kaum noch respektiert. Im Namen des Gewissens fühlt man sich allerorten aufgefordert, Widerstand gegen den Rechtsstaat zu leisten. Daß man sich damit gegen Gottes Schöpfungsordnung des Staates stellt, interessiert dann kaum noch, wird ja dem Gewissen auch regelmäßig eine höhere Autorität als den Geboten Gottes zugeschrieben. So berufen sich ja Christin auf ihr Gewissen, wenn sie ihre Kinder im Mutterleibe töten lassen.

Augenfällig ist dabei auch, daß das Gewissen, auf das sich hier im Falle des Kirchenasyles berufen wird, so ganz ineinsfällt mit den Dogmen der Politischen Korrektheit.

Im Urchristentum schon gab es Probleme mit christlichen Wanderpredigern, Paulus kritisierte sie schon mit der Aussage: „Ihr Bauch ist ihr Gott“, die als Gegenleistung für ihr Wirken die Versorgung und Verpflegung durch die von ihnen aufgesuchten Gemeinden verlangten. Zu viele solcher Wanderprediger überforderten die Fähigkeit der Gemeinden, sie zu unterhalten. Die „Didache“ formulierte so Kriterien, um festzulegen, wem wie lange der Unterhalt durch die Gemeinde zu gewähren sei und wem nicht, um so eine Ausnützung der Gemeinden zu verhindern. Eine solche Prüfungspraxis widerspricht der christlichen Nächstenliebe genauso wenig wie die heutige staatliche Praxis, Asylanträge abzulehnen, wenn sie nicht angemessen begründet sind.

Aber von solchen Restriktionen will die Gutmenschideologie nichts wissen: Da soll jeder, bloß weil er sagt: Ich will!, auch eine unbegrenzte Aufenhaltsbewilligung bekommen. Daß das den Ruin unseres Gemeinwesens zur Folge hätte, interessiert diese Hypermoralisten nicht, Hauptsache, das Gute wird getan, auch wenn die Welt daran zu Grunde geht. Solche Staatsfeindlichkeit ist zwar zutiefst unchristlich, aber keine strafbare Handlung - wenn aber aus solcher Gesinnung heraus das Recht sich herausgenommen wird, den Vollzug letztinstandlich gefaßter Gerichtsurteile zu verhindern, darf dieser Staat sich nicht von einer Schwester auf der Nase herum tanzen lassen. Aber zu befürchten ist, daß auch Gerichte in Deutschland sich der Politischen Korrektheitsideologie unterwerfen und so selbst helfen, den Rechtsstaat demontieren.



Corollarium 1

Es sei noch erinnert, worum es bei dem Zuzug möglichst vieler Flüchtlinge nach Deutschland geht. Exemplarisch bringt das der Grünenpolitiker J. Trittin zum Ausdruck:

Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.“ (FAZ, 2.1.2005, zitiert nach I.Barnstedt, R.Steinhert, S.62). Das ist ein klares antideutsches Bekenntnis. Es geht also bei der Asylpolitik weder um das Wohlergehen der Flüchtlinge noch um das Wohl des Deutschen Volkes geht, sondern: Es geht nicht um Recht oder Unrecht in der Einwanderungsdebatte, uns geht es zuerst um die Zurückdrängung des deutschen Bevölkerungsanteiles in diesem Land.“







 

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