Sonntag, 27. Februar 2022

Weitere Fragen zur Causa: Ukraine

Weitere Fragen zur Causa: Ukraine

Gesetz den Fall, ein souveräner Staat sieht sich durch einen Nachbarstaaten militärisch bedroht und angegriffen, darf er dann einen anderen um eine Militärhilfe bitten, auch die, die Angriffskapazitäten des Angreifers zu beseitigen? In der Causa der Ukraine baten nun zwei „Volksrepubliken“ um seine so geartete Militärhilfe. Das Narrativ dazu: Als im ukrainischen Staat diskriminierte Minderheit haben sich diese zwei Republiken als unabhängig von der Ukraine erklärt. Hier wohnten fast nur Russen, sodaß jetzt eine ethnisch legitimierte Abspaltung vollzogen worden sei. (Das Selbstbestimmungsrecht der Völker) Die Ukrainie akzeptiere diese Unabhängigkeitserklärung nicht und attackiere nun diese 2 Republiken auch fortdauernd militärisch. Da diese 2 Republiken militärisch nicht selbst verteidigungsfähig gewesen sind, baten ihre Regierung um eine russische Intervention.

In den westlichen „seriösen“ Medien fand ich bisher keinen Bericht über solche Angriffe der Ukraine auf diese 2 Republiken, aber das ist nun kein hinlänglicher Beweis dafür, daß solche nicht stattgefunden haben. Die Tendenz der Berichterstattung seit der Renaissance des Kalten-Krieg Journalismus erklärte eben gut das Fehlen von solchen Berichten. Die Rollenverteilung ist ja klar: Die „bösen Russen“ und die „guten Ukrainer“, deren Eintritt in die Nato doch schon so sehnsüchtig erhofft wurde.

Durften diese 2 Republiken so Rußland um einen militärischen Beistand bitten? Wahrscheinlich völkerrechtlich nicht, da Beide keine anerkannten souveräne Staaten waren und sind. Aber wie sollten sie das werden können, wenn ganz demokratisch der ukrainische Staat ihnen jede Anerkennung verweigert weil er die dortigen Russen als Seine staatsbürger ansieht?

Wenn an die Äußerung einer prominenten ukrainischen Politikern gedacht wird, die Russen in der Ukraine abschlachten zu wollen, kann man aber den Russen in diesem ukrainischen in Staate nicht mehr als eine Minderheit leben zu wollen, eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, auch wenn das völkerrechtlich vielleicht nicht Recht ist.

Die Kriegsziele Rußlands scheinen mir bis jetzt unklar zu sein. Nahe liegt es wohl ob Putins patriotischer Grundhaltung seiner Politik, anzunehmen, daß es darum geht, den russischen Volksgenossen in diesen 2 russischen Volksrepubliken auf dem Staatsgebiet der Ukraine zur Hilfe zu kommen. Das Problem ist dabei, daß so eklatant gegen die Rechte der Ukraine verstoßen wird. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Ukraine gegenüber weitergehende Kriegsziele vorhanden sind, daß eben die Ukraine mit ihrer pro NATO Intentionen, vielleicht direkt dort ein Mitglied zu werden, als reale Bedrohung Rußlands gedeutet wird. Da Rußland ja nun schon 3 mal vom Westen angegriffen worden ist, Napoleon und in 2 Weltkriegen ist eine gewisses Mißtrauen Rußlands dem Westen gegenüber nur zu verständlich, zumal die Neuauflage des „Kalten Krieges“ forciert durch den neuen antirussischen Kurs der USA berechtigt zu Sorgen Anlaß gibt.

Eines ist aber offensichtlich: Mit unseren eigenen Deutschen Interessen hat dieser antirussische Kurs der NATO und ihrer journalistischen Hilfstruppen nichts zu tuen. Uns Deutschen tat es immer gut,mit Rußland zu cooperieren und keinen Konfrontationskurs zu fahren. Aber noch eines ist ebenso offensichtlich: Daß der Krieg kein Mittel der Politik sein dürfe, ist ein moralphilosophisch verständlicher Wunsch, der bei Berufspolitikern aber nur in ihren Sonntagsreden Anerkennung findet.

 

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