Mittwoch, 10. Mai 2023

Darf man die schädigen, die einem geben? Abstrusitäten in der Asyldiskussion

Darf man die schädigen, die einem geben? Abstrusitäten in der Asyldiskussion Der Parteivorsitzende der CSU unterbreitete einen bedenkenwerte Idee für den Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern. „Söder hatte der "Bild am Sonntag" gesagt: "Bei Ländern, die einer geordneten Rückführung nicht zustimmen, müssen wir künftig auch über Kürzungen bei der Entwicklungshilfe nachdenken." So berichtet kath de am 9.5.2013 über diesen Vorstoß Söders: Die Kirche sagt Nein dazu! Das Problem ist allseits bekannt: Ein Antrag auf Asyl oder einen sonstigen Aufenhaltstitel wird letztinstandlich als unbegründet abgelehnt, sodaß der Antragsteller zu repatriieren wäre. Ein Teil der Asylanten wirft alle Ausweisdokumente fort, sodaß ihr Heimatland nicht erkannt werden kann, damit sie nicht repatriiert werden können. Aber es gibt auch Asylanten, die ihr Heimatland benannt haben oder wo es möglich war, ihr Heimatland bekannt zu machen. Wenn deren Anträge auf ein Asyl nun abgelehnt wurden, wären sie in ihre Heimat zurückzubringen. Aber es gibt nun Heimatländer, die die Wiederaufnahme dieser „Flüchtlinge“ verweigern. Viele von denen erhalten nun von Deutschland Entwickelungshilfe. Der Vorschlag von Herrn Söder besagt nun: Wem wir durch die gewährte Entwickelungshilfe helfen, von dem dürfen wir doch erwarten, daß er und nicht schädigt, indem er die Wiederaufnahme seiner Staatsbürger verweigert. Wer also uns so schädigt,dem könnten wir gegebenenfalls die gewährte Hilfe kürzen. Schließlich entsteht uns durch diese Verweigerung ja ein gravierender Schaden auch finanzieller Art. In der Regel leben dann ja die abgelehnten Asylbewerber auf Staatskosten bei uns weiter. Aber die Kirche lehnt das ab. "Mit Blick auf den Flüchtlingsgipfel am Mittwoch hatte der Hamburger Erzbischof bereits gemahnt, bei allen Entscheidungen die Menschenrechte zu wahren: "Die ethische und völkerrechtliche Verpflichtung, Geflüchteten Schutz zu gewähren, darf in Deutschland und Europa nicht infrage gestellt werden." Aber es muß diesem Bischof Heße doch wohl bekannt sein, daß es kein Menschenrecht gibt, dort leben zu wollen, wo immer man es auch möchte, sodaß jeder Staat verpflichtet wäre, jeden bei sich aufzunehmen, bloß weil er das begehrt. Flüchtlinge, deren Asylantrag als ungerechtfertigt abgelehnt wurden, besitzen so kein Recht auf ein Leben in unserem Lande. Wenn jemand schutzbedürftig wäre, würde sein Asylantrag ja gar nicht abgelehnt werden, bzw er hätte eine Aufenhaltsgenehmigung bekommen. Es ist aber kein Geheimnis, die große Mehrzahl der Flüchtlinge aus ökonomischen Gründen in Deutschland leben wollen, da sie hier für sich ein besseres Leben erwarten. Das hat mit einer Schutzbedürftigkeit nichts zu tuen, so verständlich auch der Wunsch nach einer Optimierung der eigenen Lebensverhältnisse ist. Daß Flüchtlinge dabei ihre eigene Heimat schädigen, indem sie sich durch ihre Flucht ihren Verpflichtungen ihrer Heimat gegenüber entziehen, wird von den Multikultiideologen geflissentlich verdrängt. Daß man gibt und sich dann noch mutwillig vom Empfänger schädigen zu lassen habe, ist auf jeden Fall ein Mißverständnis des Gebotes der Nächstenliebe. Wer einen Gast aufnimmt, der dann die Gastwohnung demoliert, braucht den nicht weiterhin als Gast zu beherbergen. Das verlangt auch die christliche Nächstenliebe nicht. Nur die politische Korrektheitsideologie verlangt von uns, uns auch von den Empfängern unserer Entwickelungshilfe schädigen zu lassen. ZUsatz: Es drängt sich doch der Verdacht auf, daß eine prinzipiell antideutsche Gesinnung den Diskurs über Asylfragen bestimmt. Nicht anderen zu helfen, sondern Deutschland abzuschffen: "Nie wieder Deutschland!", daraus speist sich die Asylpolitik der Regierung.

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