Mittwoch, 4. Oktober 2023

„Eindeutiges Stimmungsbild: 80 Prozent der Franzosen erwarten nichts Gutes von der Zuwanderung“- Wer wird alles geschädigt? Oder ist Flüchten moralisch?

Eindeutiges Stimmungsbild: 80 Prozent der Franzosen erwarten nichts Gutes von der Zuwanderung“


So berichtet das „Zuerst“ Magazin über eine repräsentative Befragung in Frankreich am 4.10. 2023. Für die von dieser „Zuwanderung“ heimgesuchten Länder, nicht nur für Frankreich stellt diese Masseneinwanderung Fremder ein gravierendes Problem dar, das aber das mit Zwangsgebühren finanzierte ZDF zu eskamotieren gedenkt : „Migranten und Flüchtlinge heißen jetzt »Ankommende«.Mit immer neuen Begriffen versucht die Propaganda des öffentlichen GEZ-Zwangsgebühren-Rundfunks die Stimmung zu manipulieren. Nun gibt es ein neuen Begriff für Flüchtlinge und auch illegale Migranten: »Ankommende«! (Freie Welt vom 4.10.2023). Als wenn man die gravierenden Folgeprobleme dieser Masseneinwanderung allein durch die Umbenennung beseitigen könnte, so agieren die Qualitätsmedien wohl nicht nur in Deutschland.


Aber es müßte moralphilosophisch und auch moraltheologisch erörtert werden, ob denn nicht die Flucht aus der Heimat selbst ein moralisches Fehlverhalten ist. Zu fragen wäre, ob nicht jeder Mensch auch Pflichten seiner Heimat gegenüber hat und somit auch die Heimat ihm gegenüber. Friedrich Romig sagt zum Heimatrecht:


Es gibt „das Individualrecht auf das Leben in der Heimat, das Kollektivrecht auf den Schutz der Heimat, die Pflicht des einzelnen, der Heimat zu dienen und das Recht der Heimat, diesen Dienst zu fordern.“ Romig,Das Recht der Heimat, in: Romig: Die Rechte der Nation, 2002, S.25.

Die befragten Franzosen beanspruchen mit einer großen Mehrheit ihr Kollektivrecht des Schutzes der eigenen Heimat. So wie ein Bürger sein Zuhause, sein Daheim verlöre, würde er zwangsverpflichtet, unbegrenzt viele Fremde in seinem Daheim wohnen und leben zu lassen, so verlören die Bürger eines Landes ihre Heimat, wenn sie gezwungen werden, unbegrenzt viele Fremde in ihr Land wohnen lassen zu müssen. Auch das Individualrecht auf das Leben in der eigenen Heimat würde so destruiert werden. Wer solch eine Masseneinwanderung zuließe, verstößt so gesehen auch seiner Pflicht, der eigenen Heimat zu dienen.


Aber ein Flüchtling verstößt auch gegen die Pflicht, seiner Heimat zu dienen und er widersetzt sich dem Recht der Heimat, diese Pflicht von ihm einfordern zu dürfen. Nur ein exzessiver Liberalismus leugnet diese Verpflichtungszusammenhänge, daß den Rechten eines Staatsbürgers auch seine Pflichten korrelieren. Wer jetzt aus Syrien oder aus Afghanistan emigriert, entzieht sich so seiner Pflicht, am Wiederaufbau der sosehr vom Kriege zerstörten Heimatländer mitzuwirken. Länder, die solche Flüchtlinge aufnehmen, schaden somit den Heimatländern, aus denen diese Flüchtlinge fliehen. Moraltheologisch muß angefragt werden, ob so nicht ein Flüchten ein Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe ist. Es mag nun Ausnahmen geben, wo um des Selbstschutzes willen eine Flucht aus der Heimat moralisch legitimierbar sein kann, aber das dürften wenige Fälle sein. Die jetzigen Massen-fluchtbewegungen sind so nicht rechtfertigbar.


Ergo: Die jetzige „Zuwanderung“ schadet nicht nur den von ihr heimgesuchten Ländern sondern genauso sehr den Heimaten, aus denen geflohen wird.


 

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