Die Katholische Kirche Deutschlands und die „Flüchtlinge“, die „Migranten“: welch eine Confusion!
Papst Benedikt XVI schrieb zu dieser Causa: „Natürlich hat jeder Staat das Recht,die Migrationsströme zu lenken und eine Politik umzusetzen,die von den generellen Bedürfnissen des Gemeinwohles bestimmt wird,dabei aber immer die Achtung der Würde jedes Menschen gewährleistet.“ (zitiert nach: Martin Lichtmesz, Kann nur ein Gott uns retten?, 2014, S.313) Wie politisch mit dem Problem der „Flüchtlinge“, der Papst spricht hier deutlich von Migrationsströmen umzugehen habe, muß das Allgemeinwohl des Volkes berücksichtigen, in das die „Flüchtlinge“ aufgenommen werden wollen. Es gäbe wohl ein Recht auf eine Auswanderung aus seiner Heimat, dem stünde aber nun auch die Pflicht der Politik gegenüber, dabei das Allgemeinwohl des potentiellen Aufnahmelandes zu berücksichtigen.
Papst Johannes XXIII schrieb in seiner Enzyklika: „Pacem in terris“: „Jedem Menschen muß das Recht zugestanden werden,innerhalb der Grenzen seines Staates seinen Wohnsitz zu behalten oder zu ändern, ja es muß ihm auch erlaubt sein, sofern gerechte Gründe dazu raten,in andere Staaten auszuwandern und dort seinen Wohnsitz aufzuschlagen.“ (a.a.O. S.314). Die Einschränkung: „sofern“akzeptieren nun die Multikultipolitiker und die Katholische nicht mehr, indem sie faktisch den Standpunkt vertreten, daß der Wunsch,in Deutschland leben zu wollen, weil man sich hier ein besseres Leben als in der Heimat verspricht, schon ausreiche, um hier leben zu dürfen. Bei der Prüfung, ob denn „gerechte Gründe“ überhaupt vorliegen, wäre ja auch das Recht des Staates zu bedenken, denn seine Bürger verfügen ja nicht nur Rechte dem Staate gegenüber sondern auch Pflichten, die die Rechte des Staates seinen Bürgern gegenüber sind. Konkret ist das die Frage, ob es dem Gemeinwohl zuträglich ist, wenn der Staat bestimmten Bürgern das Recht gewährt, auswandern zu dürfen. Man denke etwa an Afghanistan und Syrien, zwei von Kriegen verwüstete Länder, in denen nun alle Kräfte zum Wiederaufbau gebraucht werden. Daß es Bürger in diesen Ländern gibt, die ob der jetzigen dortigen Lage lieber in Deutschland als in ihrer Heimat leben wollen, ist verständlich, aber dann muß auch das Recht des Staates gesehen werden, um des Allgemeinwohles willen, dies Recht auf eine Auswanderung nicht oder nur teilweise zu gewähren.
Die Crux der Menschenrechtspolitik ist eben, daß in ihr der Gedanke, daß Menschen nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben, nicht berücksichtigt ist, daß so auch die Individualrechte dem Gemeinwohl subordinierbar sein müssen. Hierbei ist dann sowohl das Gemeinwohl des Auswanderlandes als auch das des Einwanderlandes zu berücksichtigen. Aber seitens der Multikultipolitiker und der Kirche Deutschlands wird nur das „Recht“ des „Flüchtlinges“ betont, leben zu wollen, wo es ihm gefällt ohne eine Rücksicht auf das Gemeinwohl der beiden davon betroffenden Staaten. Ja aus dem Recht auf eine Auswanderung wird nun gar“ eine Pflicht der Aufnahmeländer gemacht“, die Migranten aufzunehmen. (S.214)
Die Praxis des sog. „Kirchenasyles“ gründet sich darin, letztinstnzlich abgewiesene Asylbewerber in Kirchenräumen vor ihrer Abschiebung zu bewahren, hoffend, daß sie doch noch einen Aufenhaltstitel bekommen, weil sie ja das „Recht“ hätten, leben zu dürfen, wo sie es möchten, ohne eine Rücksicht auf das davon tangierte Gemeinwohl des Aufnehmvolkes. In dieser Nichtrücksichtsnahme verbirgt sich die antideutsche Intention der Multikultianhänger.
Eines ist aber nicht übersehbar: Die heutige Politik der unlimitierten Aufnahme von Migranten kann sich nicht einfach auf die Lehre der Kirche stützen und rechtfertigen, denn es wird da der Einschub, sofern gerechte Gründe vorliegen, außer Acht gelassen wird und Papst Benedikts Aussage, daß der Staat das Recht habe, bei der Frage der Aufnahme von „Flüchtlingen“ das Gemeinwohl des eigenen Volkes zu berücksichtign. Was hielte man denn von einer säugenden Mutter, die fremden Kindern die Brust gäbe, für die eigenen dann aber nicht mehr genug an Muttermilch hätte! Sollte das etwa praktizierte Nächstenliebe sein?
Corollarium
Dem Problem der Migration, der "Flüchtlinge" wird die Politik von vornherein nicht gerecht, wenn man es nur individualistisch sieht, daß da Einzelmenschen in Deutschland leben möchten, weil sie Zuhause nicht mehr leben möchten, denn diese Individuen agieren ja als ein Teil eines bestimmten Volkes, einer Sprachgemeinschaft. Das Migrationsproblem ist ein Problem der Beziehung verschiedener Völker zueinander. Stark wachsende Völker erschließen sich durch die Migration neue Lebensräume in stagnierenden Völken. Als Eingewanderte schließen sie sich so ja auch der jeweiligen in dem Einwanderungsland schon existierenden landsmännischen Gemeinschaft an, wird von ihr aufgenommen, sodaß sie hier zwar in Deutschland aber nicht mit den Deutschen zusammenleben wollen. Der ideologische Ausdruck dafür ist die Multikulturalität als Zielbestimmung, obzwar der Begriff der Multiethnizität das Anliegen sachgemäßer benennen würde.
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