Sonntag, 21. Juli 2024

Kann ein demokratischer Staat eine christliche Kirche verbieten? In der Ukraine wird das versucht!

 

Kann ein demokratischer Staat eine christliche Kirche verbieten? In der Ukraine wird das versucht!


Kath de berichtet am 19.7.2024: „Ukraine bereitet Verbot von ukrainisch-orthodoxer Kirche vor“ und als eine Quasirechtfertigung fügt dieser Überschrift hinzu: „Kirche war lange mit Moskau verbunden“. Als Leser von Kath de und anderen regierungstreuen Medien wissen wir ja nun, daß die Ukraine als ein Hort der Freiheit und der Demokratie diese gegen den diktatorisch regierenden Putin verteidigt,und daß deshalb alle freiheitsliebenden Staaten zur unlimitierten militärischen Unterstützung der ukrainischen Regierung verpflichtet sind.

Ursprünglich hieß diese Kirche, über deren Verbot nun im ukrainischen Parlament diskutiert wird, gar: „Russisch-Orthodox“, aber dieser Name ist ihr schon verboten worden und m.W darf sie das Kirchenjahr auch nicht mehr gemäß der lOrdnung der Russisch-Orthodoxen- Kirche begehen. Nun wird debattiert, ob sie gänzlich verboten werden soll. Das hängt natürlich auf das Engste zusammen mit dem Russisch-Ukrainischen Krieg und der antirussischen Nationalitätenpolitik der ukrainischen Regierung, die ja zur Gründung zweier russischer Republiken auf dem Staatsgebiet der Ukraine führte, da die russische Bevölkerung sich durch die ukrainisch-nationalistische Regierung diskrimiert sah.

Kann und darf nun eine demokratische Regierung eine Kirche verbieten? Man könnte nun einwenden, daß doch das Parlament die meisten oder doch viele Oppositionsparteien, die bisher im Parlament waren, ob ihrer angeblich prorussischen Ausrichtung verboten habe, sodaß nicht klar sei, ob denn die Ukraine noch demokratisch regiert würde. Aber wenn es in unserer Demokratie rechtens ist, Parteien zu verbieten und es wurden ja schon 2 verboten, die „Sozialistische Reichspartei“ und die „Kommunistische Partei Deutschlands“, dann kann ein Parteienverbot nicht als undemokratisch qualifiziert werden und darum wird ja nun auch ein Verbot der Oppositionspartei AfD nachgedacht.

Das demokratische Prinzip besagt ja, daß etwas Recht ist, wenn es formal korrekt demokratisch zustndegekommen ist. Als ein Anschauungsbeispiel für die Problematik bevorzuge ich diese Geschichte: 2 Wölfe und 1 Lamm debattieren über die Frage, was es am Sonntag zu essen geben wird und nach einer intensiven Aussprache wird die Entscheidung getroffen mit 2 zu 1: Es gibt einen Lammbraten! Das ist eine demokratisch korrekte Entscheidung.

Aber spontan wird man sie wohl als eine Unrechtsentscheidung qualifizieren. Recht kann doch nicht das Töten eines Unschuldigen sein auch wenn dies „Recht“ demokratisch zustande kam! Ein Verbot einer Kirche, weil sie der Regierung politisch mißfällt wäre, dann genau ein Unrecht, da so das Grundrecht auf die freie Religionsausübung beseitigt wäre.

Allerdings könnte nun die ukrainische Regierung erwidern, daß es in einer Demokratie erlaubt sei, ganzen Menschengruppen ihre Rechte einzuschränken, wenn diese Einschränkung nur fomaldemokratisch legitim beschlossen würde. Da nun die Ukrainische Regierung alles Russische zum Feind erklärt hat, auch im Inneren des Landes, dürfe sie nun diesen „Feinden“ das Recht auf ihre Religionsausübung absprechen. Ob das von carl Schmitt gelernt worden ist? Zudem habe sie ja schon eine neue regierungstreue ukrainische Kirche hervorgebracht , in der nun die christliche Religion in Übereinstimmung mit der Regierung praktiziert werden könne. Nur eine potentiell regierungskritische erlaube die Regierung nicht.

Meine These: Das Rechtsstaatsprinzip soll die Demokratie begrenzen, indem bestimmte Materien der demokratischen Entscheidungskompetenz entzogen werden. Es darf keinem unschuldigen Bürger das Lebensrecht entzogen werden , nicht das Recht frei und ohne staatliche Sanktionen befürchten zu müssen seine Meinung äußern zu dürfen. Nur liegt der Demokratie die Tendenz inne, diese Limitierung als etwas der Demokratie Fremdes zu überwinden. So verlangt ja der Feminismus ein Recht auf die Kindestötung im Mutterleibe bis einschließlich des 9.Monates und hat jetzt schon in der ganzen westlichen Welt ein zeitlich befristetets Tötungsrecht erwirkt. Das ist das Musterbeispiel für eine demokratische Auflösung des Rechtsstaates, daß hier das Lebensrecht Menschen abgesprochen wird.

So könnte tatsächlich in der Ukraine die der Regierung nicht genehme Kirche ganz demokratisch verboten werden, nur widerspräche das dem Rechtsstaatsprinzip.


Zusatz:

Weder auf Kath net noch auf der Internetsseite der „Tagespost“ fand ich bisher eine Meldung über die Diskussion eines Verbotes dieser Kirche, aber das erstaunt nicht, unterstützen beide doch vorbehaltlos den Natokriegskurs gegen Rußland, daß es darum ginge, die Freiheit der Ukraine zu bewahren. Zu einem manichäischen Weltbild, daß hier die gute Ukraine gegen die bösen Russen kämpfe, paßt eben eine Verbotsdiskussion über eine christliche Kirche nicht recht.

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