Sonntag, 3. Mai 2020

Hat das Leben Rechte? Gehört der Mensch dem Leben?

„Galt bislang das Recht des Lebens als oberstes Prinzip und der Schutz des Lebens als vornehmste Pflicht des Staates, so wird nun die autonome Selbstbestimmung des Menschen darüber gestellt und die Selbsttötung sozusagen zum Inbegriff der Autonomie des Menschen, die von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei."  Christliches Forum, Bischof Bätzing kritisiert Selbstmord-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 3.5.2020 

Wenn eine Selbsttötung als Mordtat zu qualifizieren ist, dann muß diese Tat den Bestimmungen, was einen Mord definiert, genügen. Mord ist nach §2111 unseres Strafgesetzbuches wie fogt definiert:

(2) Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Erfüllt nun ein Suizid diese Conditionen? Offensichtlich nicht.Oder wollte man ernsthaft behaupten, daß der Wille, nicht mehr leiden zu wollen, ein niedriger Beweggrund ist? Warum wird dann hier von "Selbstmord" gesprochen? Sachlich ist diese Qualifizierung nicht zu rechtfertigen. Es dürfte ja zudem bekannt sein, daß eine Selbsttötung keine strafbare Handlung ist, sodaß auch ein Selbsttötungsversuch nicht als versuchter Mord, der strafbar ist, geahndet wird. Es dient so nur der Veremotionalisierung dieses Problemkomplexes, wenn hier von Selbstmord geschrieben wird.  
Aber was ist nun von der bischöflichen Aussage zu halten? "Das Recht des Lebens", das ist hier der Zentralbegriff. Daß es Rechte der Lebenden gibt, das ist unbestreitbar. Strittig ist dagegen schon die Frage, ob alles Lebende Rechte besitzt. In Zeiten der Coronaseuche muß diese Frage mit einem klaren Nein respondiert werden, oder wollte jemand Viren, also auch dem Coronavirus ein Lebensrecht zuschreiben, nur weil auch diese Viren leben?   (Für Phantasiebegabte:Könnte es ein Lebensrecht für Vampire geben, wenn sie nur "leben" können, wenn sie andere Menschen töten und sich von ihrem Blute dann ernähren, um zu überleben?)
Aber was soll nun ein Recht des Lebens sein? Die Intention ist die, daß die Aussage, "ein Mensch lebt" so gedeutet wird, daß das Prädikat:  "lebt" eine Partizipation an dem Leben bedeute, sodaß nun dies Leben, an dem das Subjekt als lebendes partizipiert, Rechte gegenüber dem Subjekt besäße. Dies Leben müße nun gegen den lebenden Menschen geschützt werden, sodaß der Mensch kein Recht habe, sich zu töten, denn er gehöre als Lebender dem Leben und das verfüge über Rechte über den Menschen. So wird hier ein Recht konstituiert, daß den Rechten des Menschen, auch seinen Grundrechten gegenüber übergeordnet ist. 
Aber kann es überhaupt ein solches Recht geben? Das Problem steckt in der Hypostatisierung des Verbes: Leben zu der Substanz des Lebens, der als solcher Rechte zuzuschreiben wären. Nehmen wir die Aussage: Ich gehe. Ist mein Gehen eine Partizipation an dem Gehen als einer Substanz, der als solcher gar, wie einem Subjekt Rechte zuschreibbar sind? Rechte können nur einem Subjekt zusprechbar sein. Das Verb: "leben" kann zwar substantiviert werden zu: Das Leben, aber dies "Das Leben" ist selbst kein Subjekt, wie auch Das Gehen keines ist. Und so kann weder dem "Das Gehen"noch dem "Das Leben" Rechte zugeschrieben werden.
Es wird hier also ein rein fiktionales Subjekt kreiert, vergleichbar der Vorstellung eines Vampires, um dann diesem Phantasmata Rechte zuzuschreiben, nur um den Menschen so zu entrechten. Sein Leben soll so faktisch verstaatlicht werden, indem nun der Staat das Leben eines Menschen gegen den Willen des Besitzers seines Lebens schützen soll. Dafür wird das Leben seinem Besitzer enteignet und als das Leben, das Rechte hat, aber sie nicht selbst durchsetzen kann, in den Besitzstand des Staates gestellt, der es dann gegen die Menschenrechte schützen soll. Das soll nach diesem Bischof die Aufgabe des Staates sein, dies erphantasierte Recht des Lebens gegen die Menschenrechte, das der Selbstbestimmung durchzusetzen! 
Zudem: Wenn es ein Recht des Lebens wirklich gäbe, wie könnte dann dem Coronavirus dies Recht abgesprochen werden, da dieser Virus als lebender dann auch am Leben und somit an den Rechten des Lebens partizipierte!

Nebenbei: Die christliche Theologie kennt kein Recht des Lebens, es kennt nur Gottes Gesetz! 





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