Donnerstag, 30. März 2023

Ein Hundetreter und ein Fall politisch korrekter Praxis – oder daß wir Menschen doch nicht alle gleich sind

Ein Hundetreter und ein Fall politisch korrekter Praxis – oder daß wir Menschen doch nicht alle gleich sind Der Tatort: irgendeine Kleinstadt in Deutschland, der Fall: Eine ältere Frau führte ihren Hund spazieren, als plötzlich ein Mann auf sie losstürzte und versuchte, ihren kleinen Hund zu treten. Sie floh, er verfolgte sie, versuchte immer wieder,ihren Hund zu treten, bis sie eine Zuflucht in einem Geschäft fand. Diesen Vorfall zeigte sie nun bei der Polizei an. Es handelt sich dabei, juristisch gesprochen um eine versuchte Sachbeschädigung. Der Fall wurde aufgenommen und eine Personenbeschreibung erfragt. Er hätte wie ein Afrikaner ausgeschaut. Die spontane Reaktion: Diese versuchte Sachbeschädigung sei doch eine solche Bagatelle, da lohne es sich nicht, den Fall aufzunehmen. Zudem hätte die Anzeige so gut wie keine Aussicht auf einen Erfolg ob der sehr unpräzisen Täterbeschreibung. Die Dame wand nun ein, daß der Ort des Geschehens doch videoüberwacht sei, da müsse der Täter doch auf den Bildern erkennbar sein. Nein, das sei nur eine Bagatelle, damit könne sich die Polizei nicht beschäftigen. Nun phantasieren wir ein wenig: der gleiche Vorfall nur daß diesmal die Hundebesitzerin eine Asylantin und der Hundetreter ein Deutscher gewesen wäre, Würde das dann noch als eine Bagatelle von der Polizei angesehen worden? Natürlich nicht. Es hätte sich dann um wohl einen rassistisch motivierten Angriff gehandelt und es müsse so der Täter aufgespürt werden. Von der Videokamera könne dann aufschlußreiches Belastungsmaterial erwartet werden. Der gleiche Vorfall: Einmal wird er als bedeutungslos abgetan, weil der Täter ein Afrikaner und das Opfer eine deutsche Hundebesitzerin war, sie wurde von dem Täter eine zeitlang verfolgt, das andere Mal wäre es eine rassistische Tat, die unbedingt eine Sanktionierung des Täters verlangt. Aber noch in etwas anderem unterscheiden sich die Interpretation des Vorfalles: Ist der Täter ein Afrikaner, gar evtl ein Asylant agiert er stets als Einzeltäter und seine Tat ist als solche auch von geringer Relevanz. Ist aber das Opfer ein Afrikaner, gar ein Asylant und der Täter ein Deutscher, sofern er nicht ein Deutscher mit einem Migrationshintergrund ist,gilt er nicht als ein Einzeltäter sondern als ein Repräsentant etwa des Rechtsradikalismus, der Ausländerfeindlichkeit und man verweist gleich auf die eigentlichen Täter, die Schreibtischtäter, eben alle Kritiker der Politik der offenen Grenzen, in deren Namen dieser die Untat vollbracht habe. Den ideologischen Hintergrund bildet ein simpler Schwarz-Weiß-Dualismus: Es gibt die Summe der Menschen, die als die Guten immer nur das Opfer von Gewalt sein können und niemals die Position des verantwortlichen Gewalttäters, etwa die Asylanten, die Afrikaner, die ….und es gibt die Summe der Menschen, die in irgendwie gearteten Konflikten mit solchen Gutmenschen immer nur die Position des Täters einnehmen können: alle politisch Nichtkorrekten. Ein afrikanisch Aussehender verfolgt eine Deutsche, um deren Hund zu treten, ist somit eine Falschtatsache, die so selbstredend nicht polizeilich verfolgt werden darf. Die Menschen sind eben nicht gleich, es gibt welche, die keine Täter sein können und es gibt welche, die ob ihrer Volkszugehörigkeit dazu präjudiziert sind, Täter zu sein. Wenn etwa in Dresden der Opfer der Bombardierung der Stadt am Ende des 2.Weltkrieges gedacht wird, rufen antifaschistische Gegendemonstranten: Es gibt keine DEUTSCHEN Opfer, weil alle NaziTÄTER waren! Eine wahre Geschichte: Ein Fahrt auf der Autobahn- plötzlich meldet der Verkehrsfunk: "Achtung, Ihnen kommt ein Geisterfahrer auf der A....entgegen!" Der Autofahrer denkt nach: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Geisterfahren auf den Autobahnen. Also kann es keine Geisterfahrer geben, also ist das eine Falschmeldung. Er fährt unbekümmert weiter, bis ihm ein Auto der Autobahn entgegenkommt. "Das ist eine optische Täuschung- denn es gibt keine Geisterfahrer!" Bis zu seinem Tod ist er davon überzeugt: Das war eine Falschmeldung!

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