Dienstag, 16. Januar 2024

Daß ein Staat Unliebsamen die Grundrechte entziehen kann...Leben wir in einer Demokratie? Über die Entmündigung des Volkes

 

Daß ein Staat Unliebsamen die Grundrechte entziehen kann...



Gesetz den Fall, daß in der Verfassung eines Islamistischen Staates dieser Paragraph enthalten wäre: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die islamische Theokratie mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch den Islamrat ausgesprochen.“,wer würde diese Verfassung als eine demokratische bezeichnen? Das klingt doch so, als verspräche ein Mann seiner Frau, ihr jeden Wunsch zu erfüllen, es sei denn, sie wünsche etwas, was ihm nicht gefiele.

Nun steht das Obige nicht in irgendeiner Verfassung eines islamistischen Staates sondern im Grundgesetz Deutschlandes als der Artikel 18. Statt der „islamischen Theokratie ist nur zu lesen: „ die freiheitliche demokratische Grundordnung“und statt:den Islamrat: das Bundesverfassungsgericht.

Die linksgerichtete Organisation: Campact hat nun eine Unterschriftenkampagne gestartet, den Bundestag aufzufordern, per Antrag beim Bundesverfassungsgericht dem AfD-Politiker Höcke diese Grundrechte nach diesem Artikel abzuerkennen. 850.000 unterschrieben schon, so berichtet die „Junge Freiheit“ am 16.Jänner 2024,sodaß der Bundestag sich mit dieser Petition befassen muß. Anlaß ist die Möglichkeit, daß dieser AfD-Politiker bei der anstehenden Landtagswahl zum Ministerpräsidenten gewählt werden könnte, da die aktuellen Umfrageergebnisse so einen Wahlausgang nicht ausschließen. Damit das Volk also in dieser Landtagswahl nicht „falsch“ wählen kann, soll diesem Politiker das passive Wahlrecht entzogen werden, das ist, er kann dann nicht mehr gewählt werden.

Da war die DDR doch schon progressiver, denn da durften „Rechte“ erst gar keine oppositionellen Parteien gründen, die sich für eine Überwindung des „DDR-Sozialismus“ aussprachen. Aber die Antifaschisten der „Compact“ haben eben von der DDR gelernt: Da das Volk mehrheitlich den Regierenden Mißfällige wählen könnte, muß eben deren Wahlmöglichkeit verboten werden. Die Demokratie solle eben vor dem Volke geschützt werden, damit eben nur die Richtigen gewählt werden können.

Nun könnte noch gefragt werden, ob es Beweise dafür gäbe, daß die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfe. Sucht man, findet man nur die Standartantwort, daß die Kritik an der politisch zugelassenen oder gewollten Masseneinwanderung der „Flüchtlinge“ den Menschenrechten widerspräche. Dem Grundgesetz entspräche nur der politische Wille, das deutsche Volk durch seine Multiethnisierung aufzulösen. Wer dagegen den Standpunkt vertritt, daß der deutsche Staat ein Staat des deutschen Volkes für es sei, sei ein Verfassungsfeind. Das klingt absurd, ist aber die politisch korrekte Interpretation des Grundgesetzes.

Es ist sicher, daß der Bundestag dieser Petition nicht zustimmen wird, würde eine Annahme doch zu offensichtlich machen, daß wir nicht in einer Demokratie leben, sondern von einer Parteienoligarchie beherrscht werden, die keine reale Opposition zuläßt.

1.Zusatz

Ob man den demonstrierenden Bauern nicht jetzt auch die Grundrechte aberkennen könnten,da sie sie zum Kampf gegen die demokratische Regierung mißbrauchen?

2.Zusatz

In Deutschland werden jedes Jahr die Menschenrechte 100.000 und mehr Kindern versagt, indem man sie im Mutterleibe tötet. 

3.Zusatz:

"Stefanie Drese SPD, stellvertretende Fraktionsvorstzende der SPD imLandtag Mecklenburg-Vorpommerns:


"Den Antrag der NPD Fraktion,den biologischen Fortbestand des deutschen Volkes zu bewahren, lehnen die Vertreter der demokratischen Fraktionen,

 in deren Namen ich heute spreche,mit aller Nachdrücklichkeit und aufs Schärfste ab. 

Dieser Antrag ist rassistisch und menschenverachtend".(zitiert nach W. Hackert, Antigermanismus, Globalismus,Multikulti, 2015, S.210). Der Wille des Erhaltes des eigenen Volkes gilt diesen Parteien  als mit dem Grundgesetz unvereinbar! 

4.Zusatz

Da das Volk sein Wahlrecht mißbrauchen könnte, muß das Volk vor diesem Mißbrauch geschützt werden, wenn es anders nicht geht, in dem sein Wahlrecht eingeschränkt wird durch das Verbot von wahlbaren Parteien und Kandidaten.



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