Freitag, 24. Oktober 2014

Der Papst und die Todesstrafe

Der neue Papst und die Tradition
oder das Ja Jesu zur Todesstrafe

Laut Kath net fordert der Papst jetzt die Abschaffung des „Lebenslänglich“ als Gefängnisstrafe, weil sie soetwas Ähnliches wie die Todesstrafe sei.Lassen wir hier die Frage auf sich beruhen, ob hier von etwas Ähnlichem zu sprechen sei und wenden uns dem eigentlichen Skandalon zu: daß hier der Papst den Eindruck erweckt, daß die Todesstrafe aus Katholischer Sicht etwas Verwerfliches sei. Die Kirche hat zu allen Zeiten stets gelehrt, daß die Todesstrafe eine legitime Tat des Staates sei. Das lehrt so auch-wenn auch etwas klausuliert- der jetzige gültige Katechismus: „ Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“ (2266) Die Todesstrafe wird so von der Kirche als Recht des Staates, schwerwiegende Verbrechen zu bestrafen, bejaht! Wie kann nun der hl. Vater den Eindruck erwecken, daß das nicht in Ordnung sei?
Spontan verstehen wir unter Gerechtigkeit das Bild der Ausgewogenheit-daß die rechte und linke Schale der Waage sich im Gleichgewicht befinden! Auf den Vorstellungskomplex von : Verbrechen und Strafe bezogen, heißt dies, daß der Schwere des Verbrechens gemäß die Schwere der Strafe auszufallen hat. Die Kirche urteilt also, daß es so schwere Verbrechen gibt, daß der Schwere des Verbrechens gegenüber nur die Todesstrafe die angemessene Strafe ist. Und da der Staat um der Gerechtigkeit willen da ist, so entfaltet es Paulus in seiner metaphysischen Staatslehre, Römer 13, ist auch die Todesstrafe um der Gerechtigkeit willen.
Nun könnte der Einwand erhoben werden, daß Gott allein der Herr über Leben und Tod sei, sodaß es uns Menschen nicht zustände, Menschen zu töten. Das ist theologisch wahr. Es wird dabei aber verkannt, daß Gott sein ihm allein zukommendes Recht an andere delegieren kann,oder besser gesagt: er kann, gerade weil er der Herr über Leben und Tod ist, anderen das Recht verleihen, auch Herr über Leben und Tod zu sein. Uns Katholiken ist dieses aus einem anderen Bereich sehr vertraut: Gott allein kann Sünden vergeben, werfen Pharisäer Jesus vor-und haben damit recht. Weil Jesus der Sohn Gottes ist, und nur deshalb kann er Sünden vergeben. Nur, in der Weihe zum Priester erhält der Zuweihende Anteil an dieser göttlichen Vollmacht: er spricht kraft dieser Vollmacht in den Beichte von der Sünde frei. Nicht bittet der Priester um die Vergebung der Sünden in der Lossprechung von den Sünden, noch verkündigt er-nach Luther-das Evangelium dem Beichtenden, daß Jesus für seine Sünden gestorben sei, sodaß er frei von seiner Sünde wäre, wenn, aber auch nur wenn er dem Evangelium glaubt.
Gott gibt Menschen Anteil an seinen „Privilegien“,sodaß nun die Priester der Kirche und nicht mehr nur allein Gott Sünden vergeben können. Und so gibt Gott auch dem Staat die Vollmacht zur Todesstrafe: er soll mit dem Schwerte für die Gerechtigkeit wirken und das tut er gerade, indem er (mit dem Schwerte) straft und im Extremfall durch das Verhängen der Todesstrafe.Ein Staat ohne Todesstrafe gliche einem Priester, der aus „Demut“ vor Gott, Gott allein könne doch nur Sünden vergeben, keine Lossprechung in der Beichte mehr vollziehen würde, und stattdessen beten würde: „Gott möge dir verzeihen!“Denn Gott gibt uns Menschen Anteil an dem, was ihm eigentlich allein zukommt, Menschen gerecht zu töten und Menschen die Sünden zu vergeben, damit die mit diesem Vorrechte Ausgezeichneten dies Privileg auch im Sinne Gottes ausüben!

Wir alle kennen die Geschichte vom reuigen Sünder, der mit Christus zusammen gekreuzigt wurde. Vgl Lukas 23, 39-43. Der reuige Sünder bekennt, daß er zu recht zu Tode verurteilt worden ist für seine schweren Sünden. Er weiß, daß er wider Gott gesündigt hat und so Gottes Gericht zu erwarten hat. Er erwartet für sich die Verdsmmnis durch Gott. Halten wir hier kurz inne. Die Strafe, die er jetzt am Kreuze erleidet, das ist für ihn die gerechte Strafe und zudem erwartet er noch eine göttliche Strafe, die der Verdamnis. Nicht ist also schon das Kreuz für ihn die göttliche Strafe, sondern das ist erst das Endgericht Gottes über ihn-am Ende der Zeiten. Nur, die Todesstrafe ist auch schon das Gericht der göttlichen Gerechtigkeit über ihn! Das muß auf den ersten Blick befremden und es sollte so nicht einfach überlesen werden!
Denn wie reagiert Jesus auf dies reuige Schuldbekenntnis und der Bitte, denke an mich, Jesus? Um dieses reuigen Schuldbekenntnisses willen vergibt Jesus dem Sünder und verheißt ihm den Eingang ins ewige Leben. Nun drängt sich uns aber eine schwerwiegende Frage auf. Die Oberen der Juden hatten Christus verspottet: wenn er der Sohn Gottes ist, warum hilft er sich denn jetzt nicht selbst? Jesus ist als Sohn Gottes allmächtig; wenn er gewollt hätte, er hätte vom Kreuze herabsteigen können und unversehrt zu seinen Schülern zurückkehren können. Er hätte es so tun können-er tat es aber nicht, nur weil es nicht Gottes Wille war. Aber da er dem reuigen Sünder seine Sünde verziehen hatte, warum errettete er ihn nicht vom qualvollen Kreuzestod. Ihm waren von Jesus die Sünden vergeben, denn sonst hätte er ihm nicht den Eingang ins ewige Leben verhießen-warum rettete er ihn nicht vom Kreuzestod. „Steige du vom Kreuz herab-Niemand wird dich daran hindern, heimzugehen! Aber der reuige Sünder erlitt den Kreuzestod. Der Sünder hatte die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe über ihn anerkannt und Jesus bestätigte das: ja, das ist das gerechte Urteil über dich. Aber, weil du das reuig anerkannt hast, vergibt dir Gott, sodaß du von Gott nicht mehr vom ewigen Leben ausgeschlossen wirst sondern eingehst ins ewige Leben.
Jetzt wird es sehr kompliziert-und das, obgleich uns diese Geschichte so bekannt ist, daß wir die vielen Geheimnisse dieses Textes einfach zu überlesen geneigt sind. Wie ist das nun mit dem Strafen? Versuchen wir hier, ein wenig Klarheit zu schaffen.

Mein Verstehensvorschlag: indem dieser Mensch gesündigt hat, hat er einerseits gegen Menschen und andererseits gegen Gott gehandelt. So hat in der Regel jede Sünde zwei Seiten, die des gegen die Mitmenschen und die des gegen Gott. Weil sein Sündigen eines gegen die Mitmenschen war, verlangt die Gerechtigkeit eine Bestrafung: das ist die Todesstrafe, die der Staat rechtens verhängt. Dies tut der Staat als von Gott dazu Beauftragter-Gott straft durch den Staat-das meint, wenn Paulus sagt, daß alle Obrigkeit von Gott ist. Nun ist sein Sündigen aber auch ein Tun wider Gott. Gott wird durch die Sünde „verletzt“. Weil Gott ein liebender Gott ist, und nur deshalb, läßt er sich durch die „Lieblosigkeit“ von uns Menschen gegen ihn „berühren“, durch unser Sündigen. Gottes Gerechtigkeit und Liebe verlangt so eine gerechte Strafe für dies Tun wider Gott. Das ist die Strafe der Verdamnis als dem Ausschluß vom ewigen Leben.

Jesus vergibt dem reuigen Sünder und das heißt, daß Gott ihn nicht vom ewigen Leben ausschließt. Aber weil er nicht nur gegen Gott sondern auch gegen Menschen gesündigt hat, verlangt die Gerechtigkeit, daß auch diese Seite seines Sündigens bestraft wird. Das geschieht in der Todesstrafe. Man denke hier an die gut katholische Praxis des Ablasses, des Erbetens um den Nachlaß der Strafen des Fegefeuers. Warum erleiden denn die „Armen Seelen“ das Fegefeuer noch, wenn Gott ihnen doch ihre Sünden schon vergeben hat? Das, was sonst das Fegefeuer leistet, leistet bei diesem reuigen Sünder der Kreuztod. Das Erleiden dieses Todes erspart ihm das Fegefeuer, denn Jesus verheißt ihm ja, daß er sofort ins Reich Gottes eingehen wird und also nicht erst durchs Fegefeuer muß. Die Strafe, die Gott erläßt, ist die, die der Sünder um des Tuns wider Gott zu erleiden hat, die Strafe aber, die der Sünder zu erleiden hat, weil er wider Menschen zu erleiden hat, und die, weil der Geschädigte endliche Menschen sind und nicht Gott, eine endliche Strafe ist, die erleidet er in der Todesstrafe-oder im Fegefeuer. Jesus vergab dem reuigen Sünder so die Strafe, aber so, daß er die Schuld wider die Menschen durch seinen Kreuztod abzahlte. Jesus selbst sagt so: daß auch der reuige Sünder noch zu bestrafen ist, auch wenn ihm vergeben ist. Deshalb hat ihn Jesus nicht vor der Todesstrafe bewahrt, was er als allmächtiger Sohn Gottes hätte tun können! Denn Jesus Christus selbst bejaht hier die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe. Hätte er sie nicht bejaht, er hätte den reuigen Sünder vom Unrecht der Todesstrafe bewahrt. Also, man kann nicht das Sündenvergeben Gottes, seine Barmherzigkeit gegen die Rechtmäßigkeit der Strafe ausspielen-als schlösse Vergebung Strafe aus. Jesus vergab und gab dem Staat recht,daß er diesen Sünder zu Tode strafte, obgleich Jesus ihm vergeben hatte.
Wie kann da man als Katholik noch die Todesstrafe grundsätzlich ablehnen? Ich befürchte, in der selben Meinung, wie moderne Christen auch die Vorstellung vom Fegefeuer ablehnen. Gott ist nur lieb und straft so Niemanden, schon gar nicht Sündern, denen er schon die Sünde vergeben hat und die angeblich trotzdem noch das Fegefeuer zu erleiden hätten, wie es die kirchliche Tradition lehrt. Eigentlich hätte auch Jesus dem reuigen Sünder das Kreuz ersparen müssen-aus Liebe zu ihm-aber, er war wohl nicht „mächtig“genug, den reuigen Sünder an seiner Seite zu retten vor der Todesstrafe.Man muß halt doch die Göttlichkeit Jesu leugnen und aus ihm einen bloßen Menschen machen!

Aber kennt der Papst die Tradition der Kirche, das Ja zur Todesstrafe wirklich nicht mehr-ist er so wenig Kenner der katholischen Tradition? Wenn er hauptsächlich bei den Jesuiten ausgebildet worden ist und in dem Geiste des heutigen Jesuitentums studierte, ist wohl davon auszugehen, daß selbst ihm die Lehre der Kirche weitestgehend terra incognita ist-das macht eben den großen Unterschied zum gelehrten Theologenpapst Benedikt XVI. aus!


E+ handelt sic hier nict um eine Lapalie. Die Grundordnung der moraliscen Welt besteht darin, daß da+ Gute belohnt und da+ Böse bestraft wird und zwar gerect-der gerecte Lohn und die gerecte Strafe. Darum muß e+ auc die Tode+strafe geben. Wer sie ablehnt, bringt da+ moralisce Leben au+ dem Gleicgewict, weil nun scwerste Sünden nict mehr gerect bestraft werden. Und er löst da+ Fundament auf, auf dem erst die Rede von Gotte+ Gnade sinnvoll und verstehbar wird,daß Gott auf sein Strafen verzictet, um der von Jesu erlittenen Strafe willen und warum e+ dennoc da+ Fegefeuer gibt für die, denen Gott ihr Sündigen vergab.

2 Kommentare:

  1. Im Katechismus steht folgendes:

    "2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

    Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].



    2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener."

    Ein rechtmäßig verurteilter Straftäter sitzt i.d.R. bereits im Gefängnis, d.h. er ist bereits außerstande gesetzt, dem Gemeinwohl zu schaden. Und der Katechismus schließt ausdrücklich auch die heilende Wirkung der Strafe und die Möglichkeit der Besserung mit ein. Und da bleibt der Katechismus sehr im Diesseits, denn wie soll sich jemand bessern, wenn er tot ist?

    Sie gehen mit Ihrem Beitrag erheblich zu weit. Und glauben Sie wirklich, dass Papst Benedikt XVI die Todesstrafe befürwortet hat? Dann lesen Sie mal:
    http://www.zenit.org/de/articles/hinrichtung-in-usa-gestoppt-papst-benedit-xvi-ersuchte-um-gnade

    Es ist einfach nur ekelhaft, welche ekklesiogenen Verstiegenheiten als "Argumente" gegen das derzeitige Ponitfikat vorgebracht werden.

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  2. Ratzinger hat sich auch über die Todesstrafe geirrt obwohl er in seinem altern die richtige Lehre kennen soll

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