Der
neue Papst und die Tradition
oder
das Ja Jesu zur Todesstrafe
Laut
Kath net fordert der Papst jetzt die Abschaffung des „Lebenslänglich“
als Gefängnisstrafe, weil sie soetwas Ähnliches wie die Todesstrafe
sei.Lassen wir hier die Frage auf sich beruhen, ob hier von etwas
Ähnlichem zu sprechen sei und wenden uns dem eigentlichen Skandalon
zu: daß hier der Papst den Eindruck erweckt, daß die Todesstrafe
aus Katholischer Sicht etwas Verwerfliches sei. Die Kirche hat zu
allen Zeiten stets gelehrt, daß die Todesstrafe eine legitime Tat
des Staates sei. Das lehrt so auch-wenn auch etwas klausuliert- der
jetzige gültige Katechismus: „ Aus diesem Grund hat die
überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und
der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der
Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in
schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“ (2266)
Die Todesstrafe wird so von der Kirche als Recht des Staates,
schwerwiegende Verbrechen zu bestrafen, bejaht! Wie kann nun der hl.
Vater den Eindruck erwecken, daß das nicht in Ordnung sei?
Spontan
verstehen wir unter Gerechtigkeit das Bild der Ausgewogenheit-daß
die rechte und linke Schale der Waage sich im Gleichgewicht befinden!
Auf den Vorstellungskomplex von : Verbrechen und Strafe bezogen,
heißt dies, daß der Schwere des Verbrechens gemäß die Schwere der
Strafe auszufallen hat. Die Kirche urteilt also, daß es so schwere
Verbrechen gibt, daß der Schwere des Verbrechens gegenüber nur die
Todesstrafe die angemessene Strafe ist. Und da der Staat um der
Gerechtigkeit willen da ist, so entfaltet es Paulus in seiner
metaphysischen Staatslehre, Römer 13, ist auch die Todesstrafe um
der Gerechtigkeit willen.
Nun
könnte der Einwand erhoben werden, daß Gott allein der Herr über
Leben und Tod sei, sodaß es uns Menschen nicht zustände, Menschen
zu töten. Das ist theologisch wahr. Es wird dabei aber verkannt, daß
Gott sein ihm allein zukommendes Recht an andere delegieren kann,oder
besser gesagt: er kann, gerade weil er der Herr über Leben und Tod
ist, anderen das Recht verleihen, auch Herr über Leben und Tod zu
sein. Uns Katholiken ist dieses aus einem anderen Bereich sehr
vertraut: Gott allein kann Sünden vergeben, werfen Pharisäer Jesus
vor-und haben damit recht. Weil Jesus der Sohn Gottes ist, und nur
deshalb kann er Sünden vergeben. Nur, in der Weihe zum Priester
erhält der Zuweihende Anteil an dieser göttlichen Vollmacht: er
spricht kraft dieser Vollmacht in den Beichte von der Sünde frei.
Nicht bittet der Priester um die Vergebung der Sünden in der
Lossprechung von den Sünden, noch verkündigt er-nach Luther-das
Evangelium dem Beichtenden, daß Jesus für seine Sünden gestorben
sei, sodaß er frei von seiner Sünde wäre, wenn, aber auch nur wenn
er dem Evangelium glaubt.
Gott
gibt Menschen Anteil an seinen „Privilegien“,sodaß nun die
Priester der Kirche und nicht mehr nur allein Gott Sünden vergeben
können. Und so gibt Gott auch dem Staat die Vollmacht zur
Todesstrafe: er soll mit dem Schwerte für die Gerechtigkeit wirken
und das tut er gerade, indem er (mit dem Schwerte) straft und im
Extremfall durch das Verhängen der Todesstrafe.Ein Staat ohne
Todesstrafe gliche einem Priester, der aus „Demut“ vor Gott, Gott
allein könne doch nur Sünden vergeben, keine Lossprechung in der
Beichte mehr vollziehen würde, und stattdessen beten würde: „Gott
möge dir verzeihen!“Denn Gott gibt uns Menschen Anteil an dem, was
ihm eigentlich allein zukommt, Menschen gerecht zu töten und
Menschen die Sünden zu vergeben, damit die mit diesem Vorrechte
Ausgezeichneten dies Privileg auch im Sinne Gottes ausüben!
Wir
alle kennen die Geschichte vom reuigen Sünder, der mit Christus
zusammen gekreuzigt wurde. Vgl Lukas 23, 39-43. Der reuige Sünder
bekennt, daß er zu recht zu Tode verurteilt worden ist für seine
schweren Sünden. Er weiß, daß er wider Gott gesündigt hat und so
Gottes Gericht zu erwarten hat. Er erwartet für sich die Verdsmmnis
durch Gott. Halten wir hier kurz inne. Die Strafe, die er jetzt am
Kreuze erleidet, das ist für ihn die gerechte Strafe und zudem
erwartet er noch eine göttliche Strafe, die der Verdamnis. Nicht ist
also schon das Kreuz für ihn die göttliche Strafe, sondern das ist
erst das Endgericht Gottes über ihn-am Ende der Zeiten. Nur, die
Todesstrafe ist auch schon das Gericht der göttlichen Gerechtigkeit
über ihn! Das muß auf den ersten Blick befremden und es sollte so
nicht einfach überlesen werden!
Denn
wie reagiert Jesus auf dies reuige Schuldbekenntnis und der Bitte,
denke an mich, Jesus? Um dieses reuigen Schuldbekenntnisses willen
vergibt Jesus dem Sünder und verheißt ihm den Eingang ins ewige
Leben. Nun drängt sich uns aber eine schwerwiegende Frage auf. Die
Oberen der Juden hatten Christus verspottet: wenn er der Sohn Gottes
ist, warum hilft er sich denn jetzt nicht selbst? Jesus ist als Sohn
Gottes allmächtig; wenn er gewollt hätte, er hätte vom Kreuze
herabsteigen können und unversehrt zu seinen Schülern zurückkehren
können. Er hätte es so tun können-er tat es aber nicht, nur weil
es nicht Gottes Wille war. Aber da er dem reuigen Sünder seine Sünde
verziehen hatte, warum errettete er ihn nicht vom qualvollen
Kreuzestod. Ihm waren von Jesus die Sünden vergeben, denn sonst
hätte er ihm nicht den Eingang ins ewige Leben verhießen-warum
rettete er ihn nicht vom Kreuzestod. „Steige du vom Kreuz
herab-Niemand wird dich daran hindern, heimzugehen! Aber der reuige
Sünder erlitt den Kreuzestod. Der Sünder hatte die Rechtmäßigkeit
der Todesstrafe über ihn anerkannt und Jesus bestätigte das: ja,
das ist das gerechte Urteil über dich. Aber, weil du das reuig
anerkannt hast, vergibt dir Gott, sodaß du von Gott nicht mehr vom
ewigen Leben ausgeschlossen wirst sondern eingehst ins ewige Leben.
Jetzt
wird es sehr kompliziert-und das, obgleich uns diese Geschichte so
bekannt ist, daß wir die vielen Geheimnisse dieses Textes einfach zu
überlesen geneigt sind. Wie ist das nun mit dem Strafen? Versuchen
wir hier, ein wenig Klarheit zu schaffen.
Mein
Verstehensvorschlag: indem dieser Mensch gesündigt hat, hat er
einerseits gegen Menschen und andererseits gegen Gott gehandelt. So
hat in der Regel jede Sünde zwei Seiten, die des gegen die
Mitmenschen und die des gegen Gott. Weil sein Sündigen eines gegen
die Mitmenschen war, verlangt die Gerechtigkeit eine Bestrafung: das
ist die Todesstrafe, die der Staat rechtens verhängt. Dies tut der
Staat als von Gott dazu Beauftragter-Gott straft durch den Staat-das
meint, wenn Paulus sagt, daß alle Obrigkeit von Gott ist. Nun ist
sein Sündigen aber auch ein Tun wider Gott. Gott wird durch die
Sünde „verletzt“. Weil Gott ein liebender Gott ist, und nur
deshalb, läßt er sich durch die „Lieblosigkeit“ von uns
Menschen gegen ihn „berühren“, durch unser Sündigen. Gottes
Gerechtigkeit und Liebe verlangt so eine gerechte Strafe für dies
Tun wider Gott. Das ist die Strafe der Verdamnis als dem Ausschluß
vom ewigen Leben.
Jesus
vergibt dem reuigen Sünder und das heißt, daß Gott ihn nicht vom
ewigen Leben ausschließt. Aber weil er nicht nur gegen Gott sondern
auch gegen Menschen gesündigt hat, verlangt die Gerechtigkeit, daß
auch diese Seite seines Sündigens bestraft wird. Das geschieht in
der Todesstrafe. Man denke hier an die gut katholische Praxis des
Ablasses, des Erbetens um den Nachlaß der Strafen des Fegefeuers.
Warum erleiden denn die „Armen Seelen“ das Fegefeuer noch, wenn
Gott ihnen doch ihre Sünden schon vergeben hat? Das, was sonst das
Fegefeuer leistet, leistet bei diesem reuigen Sünder der Kreuztod.
Das Erleiden dieses Todes erspart ihm das Fegefeuer, denn Jesus
verheißt ihm ja, daß er sofort ins Reich Gottes eingehen wird und
also nicht erst durchs Fegefeuer muß. Die Strafe, die Gott erläßt,
ist die, die der Sünder um des Tuns wider Gott zu erleiden hat, die
Strafe aber, die der Sünder zu erleiden hat, weil er wider Menschen
zu erleiden hat, und die, weil der Geschädigte endliche Menschen
sind und nicht Gott, eine endliche Strafe ist, die erleidet er in der
Todesstrafe-oder im Fegefeuer. Jesus vergab dem reuigen Sünder so
die Strafe, aber so, daß er die Schuld wider die Menschen durch
seinen Kreuztod abzahlte. Jesus selbst sagt so: daß auch der reuige
Sünder noch zu bestrafen ist, auch wenn ihm vergeben ist. Deshalb
hat ihn Jesus nicht vor der Todesstrafe bewahrt, was er als
allmächtiger Sohn Gottes hätte tun können! Denn Jesus Christus
selbst bejaht hier die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe. Hätte er
sie nicht bejaht, er hätte den reuigen Sünder vom Unrecht der
Todesstrafe bewahrt. Also, man kann nicht das Sündenvergeben Gottes,
seine Barmherzigkeit gegen die Rechtmäßigkeit der Strafe
ausspielen-als schlösse Vergebung Strafe aus. Jesus vergab und gab
dem Staat recht,daß er diesen Sünder zu Tode strafte, obgleich
Jesus ihm vergeben hatte.
Wie
kann da man als Katholik noch die Todesstrafe grundsätzlich
ablehnen? Ich befürchte, in der selben Meinung, wie moderne Christen
auch die Vorstellung vom Fegefeuer ablehnen. Gott ist nur lieb und
straft so Niemanden, schon gar nicht Sündern, denen er schon die
Sünde vergeben hat und die angeblich trotzdem noch das Fegefeuer zu
erleiden hätten, wie es die kirchliche Tradition lehrt. Eigentlich
hätte auch Jesus dem reuigen Sünder das Kreuz ersparen müssen-aus
Liebe zu ihm-aber, er war wohl nicht „mächtig“genug, den reuigen
Sünder an seiner Seite zu retten vor der Todesstrafe.Man muß halt
doch die Göttlichkeit Jesu leugnen und aus ihm einen bloßen
Menschen machen!
Aber
kennt der Papst die Tradition der Kirche, das Ja zur Todesstrafe
wirklich nicht mehr-ist er so wenig Kenner der katholischen
Tradition? Wenn er hauptsächlich bei den Jesuiten ausgebildet worden
ist und in dem Geiste des heutigen Jesuitentums studierte, ist wohl
davon auszugehen, daß selbst ihm die Lehre der Kirche weitestgehend
terra incognita ist-das macht eben den großen Unterschied zum
gelehrten Theologenpapst Benedikt XVI. aus!
E+
handelt sic hier nict um eine Lapalie. Die Grundordnung der
moraliscen Welt besteht darin, daß da+ Gute belohnt und da+ Böse
bestraft wird und zwar gerect-der gerecte Lohn und die gerecte
Strafe. Darum muß e+ auc die Tode+strafe geben. Wer sie ablehnt,
bringt da+ moralisce Leben au+ dem Gleicgewict, weil nun scwerste
Sünden nict mehr gerect bestraft werden. Und er löst da+ Fundament
auf, auf dem erst die Rede von Gotte+ Gnade sinnvoll und verstehbar
wird,daß Gott auf sein Strafen verzictet, um der von Jesu erlittenen
Strafe willen und warum e+ dennoc da+ Fegefeuer gibt für die, denen
Gott ihr Sündigen vergab.
Im Katechismus steht folgendes:
AntwortenLöschen"2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.
Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].
2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener."
Ein rechtmäßig verurteilter Straftäter sitzt i.d.R. bereits im Gefängnis, d.h. er ist bereits außerstande gesetzt, dem Gemeinwohl zu schaden. Und der Katechismus schließt ausdrücklich auch die heilende Wirkung der Strafe und die Möglichkeit der Besserung mit ein. Und da bleibt der Katechismus sehr im Diesseits, denn wie soll sich jemand bessern, wenn er tot ist?
Sie gehen mit Ihrem Beitrag erheblich zu weit. Und glauben Sie wirklich, dass Papst Benedikt XVI die Todesstrafe befürwortet hat? Dann lesen Sie mal:
http://www.zenit.org/de/articles/hinrichtung-in-usa-gestoppt-papst-benedit-xvi-ersuchte-um-gnade
Es ist einfach nur ekelhaft, welche ekklesiogenen Verstiegenheiten als "Argumente" gegen das derzeitige Ponitfikat vorgebracht werden.
Ratzinger hat sich auch über die Todesstrafe geirrt obwohl er in seinem altern die richtige Lehre kennen soll
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